Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung Änderung - Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 30.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.11.2015 ö 2

Sachverhalt

1. Information zu den aktuellen Wassergebührensätzen der Stadt Vöhringen:
Die Grundgebühr – gestaffelt nach Zählernenngrößen – stellt sich derzeit wie folgt dar:
Wasserzähler mit Nenndurchfluss (QN)
bzw. Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q3)
€/ Jahr
Bis 2,5 cbm/h
Bis 4 cbm/h
  18,00
Bis 6,0 cbm/h
Bis 10 cbm/h
  24,00
Bis 10,0 cbm/h
Bis 16 cbm/h
  48,00
Bis 15,0 cbm/h
Bis 25 cbm/h
480,00
Bis 40,0 cbm/h
Bis 63 cbm/h
480,00
Über 40,0 cbm/h
Über 63 cbm/h
480,00

Die Verbrauchsgebühr beträgt derzeit 1,32 €/cbm.
Mit Wirkung zum 01.01.2012 wurden letztmals mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2011 die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren geändert. Die Wasserverbrauchsgebühr wurde von damals 1,17 €/cbm auf derzeit 1,32 €/cbm erhöht, ebenfalls wurde die Grundgebühr für den Zähler (QN) bis 2,5 cbm/h (von 9,00 €/Jahr) auf 18,00 €/Jahr, für den Zähler (QN) bis 6,0 cbm/h (von 12,00 €/Jahr) auf 24,00 €/Jahr und für den Zähler (QN) bis 10,0 cbm/h (von 24,00 €/Jahr) auf 36,00 €/Jahr erhöht.

2. Neukalkulation der Wassergebühren zum 01.01.2016
Mit der zum Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraumes (2012 bis 2015) notwendig gewordenen Neukalkulation der Wassergebühren für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2019 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt. Das vom BKPV erstellte Gutachten zur Ermittlung des Gebührenbedarfs ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Im Ergebnis der Kalkulation werden vom BKPV drei alternative Gebührensätze empfohlen:




Alternative 1: Gebührensätze bei unveränderten Grundgebühren
Die Grundgebühren bleiben konstant. Für den kalkulierten Zeitraum (01.01.2016 bis 31.12.2019) ergibt sich ein durchschnittlicher Gebührensatz der Verbrauchsgebühr von   1,38 €/cbm.

Alternative 2: Gebührensätze bei unveränderter Verbrauchsgebühr
Die Verbrauchsgebühr bleibt konstant (1,32 €/cbm). Die Grundgebühren stellen sich ab 01.01.2016 wie folgt dar:
Wasserzähler mit Nenndurchfluss (QN)
bzw. Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q3)
€/ Jahr
bisher
€/ Jahr
neu
Bis 2,5 cbm/h
Bis 4 cbm/h
  18,00
24,00
Bis 6,0 cbm/h
Bis 10 cbm/h
  24,00
58,00
Bis 10,0 cbm/h
Bis 16 cbm/h
  48,00
96,00
Bis 15,0 cbm/h
Bis 25 cbm/h
480,00
144,00
Bis 40,0 cbm/h
Bis 63 cbm/h
480,00
384,00
Über 40,0 cbm/h
Über 63 cbm/h
480,00
576,00


Alternative 3: Gebührensätze bei Erhöhung der Grund- und Verbrauchsgebühren
Bei einer Verbrauchsgebühr in Höhe von 1,35 €/cbm errechnen sich folgende Grundgebühren:
Wasserzähler mit Nenndurchfluss (QN)
bzw. Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q3)
€/ Jahr
bisher
€/ Jahr
neu
Bis 2,5 cbm/h
Bis 4 cbm/h
  18,00
21,00
Bis 6,0 cbm/h
Bis 10 cbm/h
  24,00
50,00
Bis 10,0 cbm/h
Bis 16 cbm/h
  48,00
84,00
Bis 15,0 cbm/h
Bis 25 cbm/h
480,00
126,00
Bis 40,0 cbm/h
Bis 63 cbm/h
480,00
336,00
Über 40,0 cbm/h
Über 63 cbm/h
480,00
504,00


3. Vergleich der aktuellen Wassergebührensätze der Stadt Vöhringen mit anderen Gemeinden in der Region: 
Stadt/ Gemeinde
Wasserverbrauchsgebühr/ cbm, netto
Wassergrundgebühr/ Jahr (QN bis 2,5 cbm/h), netto
Altenstadt
1,51 €
30,00 €
Bellenberg
0,81 €
6,00 €
Elchingen
1,89 €

Günzburg
1,30 €
25,00 €
Ichenhausen
1,28 €
zzgl. Grundgebühr
Illertissen
1,47 €
15,00 €
Kellmünz
1,53 €
  6,14 €
Krumbach
1,14 €
30,00 €
Leipheim
1,50 €
18,00 €
Memmingen
1,12 €
  8,00 €
Mindelheim
0,79 €
28,00 €
Neu-Ulm (SWU)
1,70 €
62,00 €
Senden
1,50 €
18,00 €
Vöhringen
1,32 €
18,00 €
Vöhringen, Alternative 1
1,38 €
18,00 €
Vöhringen, Alternative 2
1,32 €
24,00 €
Vöhringen, Alternative 3
1,35 €
21,00 €
Weißenhorn
0,98 €



Die Grundgebühren müssen so ausgestaltet sein, dass daneben in der Mehrzahl der Fälle noch eine angemessene Abrechnung nach der tatsächlichen Benutzung über Verbrauchsgebühren stattfindet (Art. 8 Abs. 2 Satz 3 KAG). Nach Auffassung des BayVGH darf das Grundgebührenaufkommen bis zu etwa 40% bis 60% des gesamten Gebührenaufkommens betragen (Urteil vom 23.12.1988, GK 192/1989). Bei unveränderten Verbrauchsgebühren (entsprechend Alternative 2) würde der Anteil der Grundgebühren ca. 14% des gesamten Gebührenbedarfes abdecken und läge damit noch weit unter dem oben genannten Prozentsatz von 40% (siehe Gutachten BKPV, S. 8/9).
Regionaler Vergleich?
Ein weiterer Gesichtspunkt weshalb die Verwaltung Alternative 2 leicht favorisiert, ist die konsequente Anpassung der Staffelung der Grundgebühr an die  Zellernenngröße. Die Staffelung der Grundgebühr ist für die letzten drei Preisstufen  derzeit nicht stringent ausgestaltet. Die Preise für die letzten drei Stufen ( Zähler bis 15,0 cbm/h, Zähler bis 40,0 cbm/h und Zähler über 40,0 cbm/h) betragen konstant 480,00 €. Hier wäre eine Staffelung der Gebühr – entsprechend der Staffelung der Zählernenngrößen – wünschenswert und eine Anpassung an die große Mehrzahl der anderswo geltenden Gebührenstruktur. 

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil beigefügte 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 11.12.2009 i.d.F. vom 18.07.2012. Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson stellt dar, dass die Wassergebühren kostendeckend sei müssen und der Kalkulationszeitraum jeweils vier Jahr beträgt. Mit der Neukalkulation der Wassergebühren für den Zeitraum 2016 bis 2019 sei der Kommunale Prüfungsverband beauftragt worden, der drei alternative Gebührensätze empfohlen habe. Variante 1 sieht eine Erhöhung nur der Verbrauchsgebühren, Variante 2 nur der Grundgebühren und Variante 3 eine Mischung zwischen Verbrauchs- und Grundgebühren vor. Von Seiten der Stadtverwaltung seien alle drei Varianten denkbar und, so Herr Bürgermeister Janson, auch begründbar. Für die Variante 1 spreche, dass hier primär der höhere Verbrauch auch mit höheren Kosten direkt verbunden sei, was auch dem lokalen Klimaschutz näher komme.

Die Ausschussmitglieder halten die Erhöhung der Verbrauchsgebühren (Variante 1) für die gerechteste Lösung, da sich höhere Preise unmittelbar auf den Wasserverbrauch durchschlagen und deshalb eher einen Anreiz zum Wassersparen geben.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach den Gründen für das Entstehen des steuerlichen Verlustvortrags 2013 in Höhe von 722.230 €. Frau Gluitz führt hierzu aus, dass dieser Verlustvortrag vom Kommunalen Prüfungsverband ermittelt und im jährlichen vom Verband erstellten Abschluss ausgewiesen wird. Sie erkundigt sich beim Prüfungsverband nach den Gründen hierfür und wird das Ergebnis in der Sitzung am 10.12.2015 mitteilen.


In der Sache selbst ergeht sodann folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

Dem Stadtrat Vöhringen wird empfohlen, die Variante 1 „Erhöhung der Verbrauchsgebühren“ zu wählen und die diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil beigefügte 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 11.12.2009 i.d.F. vom 18.07.2012, zu erlassen. Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2015 08:08 Uhr