Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf Tagesordnungspunkt Nr. 1.7 der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 12.11.2015 und die „Hausaufgabe“ der Verwaltung und verweist hierzu auf die Sitzungsvorlage.
In der letzten Bauausschusssitzung vom 12.11.2015 wurde die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses in der Witzighauser Straße vorgestellt.
Das Bauvorhaben widerspricht in zwei maßgeblichen Punkten (Zahl der Vollgeschosse, Kniestockhöhe) dem vorliegenden Bebauungsplan „Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße“.
Ziel des Bebauungsplanes, welcher im Jahre 1996 in Kraft getreten ist, ist die Wahrung des ursprünglichen, aus älteren Bauernhäusern bestehenden, Straßencharakters.
Der Bebauungsplan kann im Internet auf dem Geodatenportal der Stadt Neu Ulm eingesehen werden (www.maps.neu-ulm.de).
Die Zielsetzungen dieses Bebauungsplanes ließen sich in der Praxis jedoch nicht umsetzen.
Großteils stellt sich die Situation heute nach wie vor so dar, wie zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Bebauungsplanes.
Im Hinblick hierauf und als Ergebnis der zuvor durch die Mitglieder des Bauausschusses geführten Diskussion zu der konkreten Bauvoranfrage sollte die Stadtverwaltung einen Kriterienkatalog ausarbeiten, unter welchen Voraussetzungen etwaigen Befreiungen von den Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplanes künftig zugestimmt werden kann – und vor allem auch welchen nicht – um in Zukunft wirksame Regelungen zu erhalten, die neben den Interessen potentieller Bauherren auch die weiterhin gültigen Belange des Bebauungsplanes nicht völlig außer Acht lassen.
Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, die Mindestbebauung von zwei Vollgeschossen auf ein Vollgeschoss herunterzusetzen.
Um trotzdem ein einigermaßen verträgliches Straßenbild zu erhalten, sollte in diesem Zuge Maßgabe sein, zwingend einen Kniestock zu errichten, mit einer Mindesthöhe von 1,00 m.
So entstehen gegenüber den bestehenden Gebäuden keine all zu großen Höhenunterschiede.
Alle weiteren Festsetzungen sollten nach Ansicht der Stadtverwaltung beibehalten werden.
Die Gremiumsmitglieder nehmen diesen Vorschlag ohne Aussprache zustimmend zur Kenntnis.