Die Firma Knittel GmbH Abfallentsorgung, Adalbert-Stifter-Straße 28, 89269 Vöhringen hat beim Landratsamt Neu-Ulm einen Genehmigungsantrag nach § 16 Bundesimmissions-schutzgesetz (BImSchG) wegen wesentlicher Änderung einer genehmigungspflichtigen Anlage gestellt.
Parallel dazu legt die Firma Knittel GmbH Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen die entsprechenden Unterlagen vor, um über das im Zuge des Genehmigungsverfahrens nach
§ 16 BImSchG erforderliche „Städtebauliche Einvernehmen“ entscheiden zu lassen.
Die immissionsschutzrechtlich, die wasserrechtlich und die abfallrechtlich relevanten Sachverhalte sind vom Landratsamt Neu-Ulm abschließend zu werten und zu entscheiden.
Zur Frage des Städtebaulichen Einvernehmens und zur Gesamtbeurteilung der geplanten Maßnahme teilt die Fa. Knittel GmbH Abfallentsorgung, der Stadt Vöhringen folgendes mit:
„Die bauliche Änderung besteht im Wesentlichen darin, das bisher weitestgehend unbefestigte Gelände im südlichen Betriebsteil zu befestigen, die Lagerflächen an das Kanalnetz anzuschließen und die Verkehrs- und Dachflächen zu versickern Dabei wird die bereits zur Lagerung genehmigte Fläche im nordöstlichen Teil überdacht. An der Ostseite werden die Lagerflächen ebenfalls überdacht, sodass die Abfälle dort witterungsgeschützt gelagert werden können. Zudem bildet die Rückwand auch einen Sichtschutz. Die Abmessungen dieser Abstellflächen sind auf die genormten Container abgestimmt, die dort abgestellt werden. Dies betrifft sowohl die Breite als auch die Länge der Container. Die Höhe der überdachten Lagerflächen resultiert aus den betrieblichen Erfahrungen, die sich daraus ergeben, wenn ein Abrollcontainer abgesetzt wird.
Durch die Änderungen ist es auch möglich die Lagerung auf das südliche Gelände zu erweitern. Es können dadurch ca. 250 to Wertstoffballen im nordwestlichen Bereich abgestellt werden. Auch ist die Lagerung von ca. 35 Abrollcontainern möglich sowie die Lagerung von Abfällen in Schüttboxen. Im nordwestlichen Teil sind Schüttboxen für Bauschutt und Schrott geplant, im südöstlichen Teil sind noch 3 Schüttboxen für diverse nicht gefährliche Wertstoffe vorgesehen.
Unter den sogenannten gefährlichen Abfällen sollen Werkstattabfälle, Elektroaltgeräte und Abfälle aus dem Baustellenbereich gelagert werden.
Unter den Werkstattabfällen sind Ölfilter, ölhaltige Putzlappen und leere Ölkanister zu verstehen, die in geschlossenen Containern bis zu einer maximalen Menge von 50 to zur Zwischenlagerung vorgesehen sind.
Die zweite Gruppe von gefährlichen Abfällen sind Elektroaltgeräte, die überwiegend von den Recyclinghöfen stammen und zu Transporteinheiten zusammengestellt werden. Die gesamte Lagermenge wird hier voraussichtlich maximal 130 to betragen.
Die letzte Gruppe von gefährlichen Abfällen stammt aus dem Baustellenbereich. Konkret sind dies Mineralwolleabfälle in Säcken verpackt, Holzfenster, vereinzelt auch Bahnschwellen. Die Gesamtmenge hier beträgt maximal 80 to. In diesem Bereich soll auch die Lagerung von mit Öl verunreinigten Böden genehmigt sein, die in geschlossenen Containern zwischengelagert werden. Dies ist insbesondere für Notfälle vorgesehen, bei denen z.B. Böden nach Verkehrsunfällen oder Heizölschäden abgetragen werden müssen.
Im baurechtlichen Bereich ist die Überschreitung der östlichen Baugrenze zu befreien. Diese Überschreitung resultiert aus den oben genannten Containergrößen und den zugehörigen Verkehrsflächen. Der hohe Kostenaufwand der Maßnahme erfordert eine wirtschaftliche Nutzung, die nur über die Befreiung zu erreichen ist.
Ein Teil des Abwassers soll über das städtische Grundstück zum Sammelkanal der Rudolf-Diesel-Straße geführt werden. Diese Maßnahme entlastet den Kanal in der Adalbert-Stifter-Straße.
Im westlichen Bereich soll eine Versickerungsmulde entstehen und die Wände der Schüttboxen sind als Grenzbebauung geplant.“
Aufgrund dieser Ausführungen und der vorgelegten Pläne ergeben sich folgende Aspekte:
An der Ostseite des Baugrundstückes soll eine Zeile mit überdachten Lagerflächen entstehen, die über die im einschlägigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet zwischen Mühlbach und Bundesbahn“ enthaltene Baugrenze zur Adalbert-Stifter-Straße hin hinausragt.
Diese Baugrenze soll auf eine Länge von 68,13 m um 2 m nach Osten überschritten werden.
Hier wäre die Erteilung einer Befreiung notwendig.
Die hierfür erforderliche Begründung ist in der oben wiedergegebenen Darstellung der
Fa. Knittel enthalten.
Städtebaulich weiter relevant erscheint die Höhe der geplanten Wand mit Überdachung
der Lagerflächen entlang der Adalbert-Stifter-Straße, die ein Maß von 12,72 m erreicht.
Diese Front soll jedoch mit „Rankgrün“ und Bäumen begrünt werden.
Die an der Nord-Ost-Seite des Baugrundstückes vorgesehene Überdachung der Container-Abstellfläche wird eine Höhe von 7,96 m erreichen und die geplante Mauer (Grenzbebauung) zum Mühlbach hin (Nord-West-Seite des Grundstücks) ist mit einer Höhe von 6 m geplant.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorhaben aus städtebaulicher Sicht zuzustimmen, da der Begründung bezüglich Überschreitens der Baugrenze gefolgt werden kann.
Ferner erscheinen die geplanten Baumaßnahmen „Wand mit Überdachung der Lagerflächen“ und „Mauer zum Mühlbach hin“ als bauplanungsrechtlich vertretbar bzw. unter dem Gesichtspunkt „Blickschutz“ sogar als wünschenswert.