Herr Bürgermeister Neher verweist auf den positiven Empfehlungsbeschluss des Bau- und Verkehrsausschusses vom 02.06.2022 und übergibt das Wort zur Vorstellung der Planung an Herrn Söhner.
Herr Söhner erläutert den zu sanierenden Abschnitt sowie die Gründe der Erforderlichkeit der Sanierungsmaßnahme der Illerzeller Straße zwischen Hirsch- und Reiherstraße.
Ebenso erläutert er die künftige Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30, welche durch verkehrsberuhigende Maßnahmen erreicht werden soll. Hierzu sieht die Planung die Errichtung von Verkehrsinseln mit Baumstandorten auf der westlichen Seite der Illerzeller Straße vor. Die Auswahl der möglichen Standorte dieser Inseln erfolgt unter Berücksichtigung der Ein- und Ausfahrten.
Mit einer bestehenden Breite im Mittel von ca. 10 m ist die Illerzeller Straße derzeit mit zwei Gehwegen (jeweils 1,5 m) und einer Fahrbahn (7,0 m) aufgebaut. Diverse Überlegungen, hier passende Fahrradwege im Zuge der Sanierung zu entwickeln, scheitern am zu geringen Straßenquerschnitt. Für einen gemeinsamen Geh- und Radweg wird in der Regel eine Breite von ca. 3,0 m verlangt. Aufgrund des Durchgangs- und Busverkehrs sollte die Straße jedoch eine Mindestbreite von 6,5 m haben.
Er betont zudem, dass sich die Gehwege in einem noch guten Zustand befinden und derzeit lediglich eine Belagssanierung geplant ist.
Der Bauabschnitt endet bei der Einmündung „Hirschstraße“, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 soll jedoch bis zur Einmündung „Frauenstraße“ eingeführt werden. Um auch hier den Tempo 30 Bereich rechtfertigen zu können, sollen in diesem Bereich ebenfalls zwei Verkehrsinseln installiert werden.
Das sich derzeit in der östlichen Seite befindliche Parkverbot kann aus Sicht der Stadtverwaltung zur Schaffung von Parkmöglichkeiten sowie zur Regelung der Geschwindigkeit durch die natürliche Barriere parkender Fahrzeuge teilweise aufgehoben werden.
Abschließend erläutert Herr Söhner, dass durch die Billigung der Planung durch das Gremium die Ausschreibung der Baumaßnahme umgehend erfolgen kann und die Baumaßnahme somit zeitnah starten kann.
In der sich anschließenden Diskussion kommt zum Ausdruck, dass das Gremium die beabsichtigte Einführung der Tempo 30 Regelung wünscht und begrüßt.
Auf Antrag des Gremiums soll die geplante Verkehrsinsel im südlichen Bereich der Illerzeller Straße auf Höhe der Hausnummer 7 aufgrund der noch betriebenen Landwirtschaft und der hiermit verbundenen Problematik des Ein- und Ausfahrens mit landwirtschaftlichen Maschinen ersatzlos weggelassen werden.
Im weiteren Verlauf der regen Diskussion zur vorgelegten Ausbauplanung werden die möglichen Problematiken für Lastkraftwägen, Busse sowie Rettungsfahrzeuge nach Aufhebung des Parkverbots und ein damit verbundenes „Schlangenlinienfahren“ der Fahrzeuge besprochen. Hierbei sollen bei der Planung Ausweichmöglichkeiten berücksichtigt werden.
Ebenso besprochen wird die Pflege der neu gepflanzten Bäume, die Errichtung von Querungshilfen, die Problematik des Einsehens in den Straßenverkehr durch die neu gepflanzten Bäume, die Korrektur der derzeit bestehenden Fahrradstreifen, das Herabsenken der Bordsteine zur generationengerechten Querung der Illerzeller Straße sowie die Installation einer Geschwindigkeitsanzeige.
Ebenfalls wird angeregt, über einen externen Fachberater ein Gutachten zur Erfassung von Verkehrsströmen erstellen zu lassen.
Herr Gutter stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, abweichend vom Empfehlungsbeschluss den Antrag von Herrn Hinterkopf auf Streichung der Verkehrsinsel im Bereich der Illerzeller Straße Höhe Hausnummer 7 zur Abstimmung zu stellen.
Hierauf ergeht folgender
Beschluss:
Der Antrag zur sofortigen Abstimmung des Antrags auf Streichung einer Verkehrsinsel im Bereich der Illerzeller Straße 7 wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 10 angenommen
Sodann ergeht folgender
Beschluss:
Bei der vorgestellten Planung wird die Verkehrsinsel im Bereich der Illerzeller Straße 7 entfernt.
Abstimmungsergebnis: 12 : 9 angenommen
(Herr Zanker befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal)
Im Anschluss ergeht folgender