Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Vöhringen Nord-Ost IV"; Vorstellung der Entwurfsplanung mit Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 1 BauGB im Zuge der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss zur Trägerbeteiligung i.S.d. § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 14.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 27.04.2016 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat mit Aufstellungsbeschluss vom 16. Juli 2015 ein
Verfahren nach BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“, Gemarkung Thal, eingeleitet.
Die Aufstellung wurde am 05. September 2015 im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen, in der Ausgabe Nr. 15, bekannt gemacht.

Das Bebauungsplanverfahren wird parallel begleitet von einer entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes.
Im Flächennutzungsplan soll eine bislang als Grünfläche gewidmete, untergeordnete Teilfläche in der Südostecke als Wohnbaufläche definiert werden.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Absicht des Vorhabenträgers, Grundstücke für verschiedenste Wohnformen am nordöstlichen Ortsrand der Stadt herzustellen.
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes liegt nordöstlich des Berliner Rings.
Er bildet die zukünftige östliche Stadtgrenze ab.

Vorgesehen ist ein Allgemeines Wohngebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung.

Der räumliche Geltungsbereich zum Bebauungsplan ist der Planzeichnung zu entnehmen und liegt auf der Gemarkung Thal.
Er umgreift die Grundstücke Flur-Nr. 510/2, eine Teilfläche aus 510, eine Teilfläche aus 509 und eine Teilfläche aus 508.
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 12.400 m².

Das Baugebiet soll städtebaulich von der verdichteten Bebauung mit bis zu vier Geschossen im Baugebiet Vöhringen Nord-Ost an die Ortsgrenze hinleiten.
Dem landesplanerischen Leitgedanken der Bayerischen Landesregierung folgend, soll durch zeitgemäßen Zuschnitt der Grundstücke ein ressourcenschonendes und flächeneffizientes Bauen ermöglicht werden.

Im westlichen Teil des Areals werden nach vorliegendem Vorentwurf drei Gebäude im Geschosswohnungsbau ermöglicht.
Entlang des Berliner Rings sind dabei bis zu vier Stockwerke zulässig, wobei das oberste Geschoss als Staffelgeschoss auszubilden ist.
Nach Osten staffelt sich die Bebauung in der Geschossigkeit bis auf zwei Stockwerke nach unten.
Die Wohnformen lockern zum östlichen Ortsrand hin sukzessive auf.
Im Quartierskern sieht der Vorentwurf Doppel- und Kettenhäuser mit bis zu drei Vollgeschossen vor.
Die Grundstücksgrößen für Einzel- und Doppelhäuser staffeln sich von ca. 310 m² bis ca. 740 m².

Das neue Baugebiet soll durch eine Ringstraße mit dem Ausbaugrad einer Anliegerstraße erschlossen werden.
Nach Osten wird die Stadt durch eine Ortsrandeingrünung abgerundet und ein Geh- und Radweg als Teil des Erholungskonzeptes Vöhringen auf längere Sicht konzipiert. 

Im Einzelnen gilt der Bebauungsplan(vor-)entwurf des Büros Maslowski mit Planstand
14. April 2016, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung, der schalltechnischen Untersuchung zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ in Vöhringen mit Nummer LA 15-262-GO1.docx der BEKON Lärmschutz und Akustik GmbH vom 20. Januar 2016 und dem Fachbeitrag Artenschutz zur artenschutzrechtlichen Prüfung bezüglich der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG für den Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“, Stadt Vöhringen, des Büros für Landschaftsplanung und Artenschutz Dr. Andreas Schuler vom 05. März 2016.

Empfehlung

Der als Anlage beiliegende (Vor-) Entwurf des Büros Maslowski mit Planstand vom
14. April 2016 zum Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ wird vom Rat der Stadt Vöhringen gebilligt und als (Vor-) Entwurf beschlossen.

Der (Vor-) Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Die Verwaltung wird beauftragt:

-        die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen, öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu veranlassen;
-        die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen;
-        die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zu weiteren Abwägung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Herr Maslowski erläutert eingehend die vorliegende Entwurfsplanung. Er geht insbesondere auf die vorgesehenen unterschiedlichen Bauweisen im Plangebiet ein. So sind insbesondere neben einem Geschosswohnbau auch Ketten- Doppel- und Einzelhäuser jeweils strukturiert mit unterschiedlichen Gebäudehöhen und Vollgeschosszahlen vorgesehen.
Er erörtert weiter, dass wohl passive Schallschutzmaßnahmen vorzusehen sein werden, Details hierzu würden sich aus einem zu erstellenden Schallschutzgutachten ergeben.

Er geht weiter auf die neu festzusetzende Ortsrandeingrünung mit vorgesehener Weiterführung des bestehenden Anwandweges ein.

Neben weiteren Details gibt er dem Gremium abschließend die Frage zur Diskussion, ob die vorgesehene zweistreifige V-förmige Einmündung in den nördlichen neuen Bereich nicht durch eine einstreifige „normale“ Einmündung erfolgen könnte.
Als Vorteile stellt er den Platzgewinn dar, der für weitere Parkplätze und für ein größeres Baufenster im Bereich des süd-westlich vorgesehenen Geschosswohnungsbau genutzt werden könnte.

Im Gremium entwickelt sich eine Aussprache, die im Ergebnis die Vorteile der Variante „einstreifige, nicht V-förmige Einmündung“ mit Platzgewinn und sinnvollerer möglicher Ausnutzung und Gestaltung der Grünfläche in den Vordergrund stellt.

Es ergeht folgender

Beschluss

„Der als Anlage beiliegende (Vor-) Entwurf des Büros Maslowski mit Planstand vom
14. April 2016 zum Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ wird in der Variante, die eine einstreifige, gerade, nicht V-förmige Einmündung in das Baugebiet vorsieht (siehe Anlage „Alternative Straßenführung“), vom Rat der Stadt Vöhringen gebilligt und als (Vor-) Entwurf beschlossen.

Der (Vor-) Entwurf der zugehö rigen Begründung wird gebilligt.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Die Verwaltung wird beauftragt:

-        die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen, öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu veranlassen;
-        die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen;
-        die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zu weiteren Abwägung vorzulegen.“

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 03.05.2016 12:28 Uhr