Bauvoranfrage für den Neubau eines Flüchtlingsheimes (Asylunterkunft) für max. 130 Personen für eine Nutzungsdauer von ca. 10 - 15 Jahren als Flüchtlingsheim bzw. soziale Zwecke mit anschließender Nutzungsänderung; Bauort: "Carl-Benz-Straße 12" in Vöhringen (Flur-Nr. 630/18)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 03.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.03.2016 ö Beschließend 1.4

Diskussionsverlauf

Im Zusammenhang mit der Vorstellung des Bauvorhabens erläutert Bürgermeister Janson vorab, dass die Unterbringung von Flüchtlingen für die Kommunen nach wie vor eine große Herausforderung darstelle.
Aktuell sei die Stadt Vöhringen unter der Berücksichtigung des solidarischen Verteilerschlüssels innerhalb der Landkreiskommunen von zumindest 1 % mit gegenwärtig 101 Personen noch im Rückstand.
Nach jüngstem Kenntnisstand müsse man sogar von einer Quote von 1,5 bis 2 % ausgehen.
Derartige Prognosen seien aber nur schwer zu treffen.

Generell präferiere die Stadt Vöhringen zwar eine dezentrale Unterbringung. Allerdings lasse sich dies in der Praxis nur schwer umsetzen.

Er, Bürgermeister Janson, halte den vorgesehenen Standort für die Unterbringung von weiteren Flüchtlingen zwar nicht für ideal, jedoch seien die Flüchtlinge sehr mobil, weswegen er sich die Genehmigung einer Flüchtlingsunterkunft für eine begrenzte Zeit von bis zu
11 Jahre an der Carl-Benz-Straße durchaus vorstellen könnte.

Die Wortmeldungen zeigen, dass die Gremiumsmitglieder zur Entscheidungsfindung sich etwas ausführlichere Unterlagen wünschen, wenngleich es sich formal noch um eine Bauvoranfrage handle.

Der Bauwerber möge beispielsweise verdeutlichen, wo sich die Flüchtlinge außerhalb des Gebäudes aufhalten können (Garten?) und beispielsweise auch darstellen, wo die zu erwartende Vielzahl an Fahrrädern untergebracht werden soll.

Im Ergebnis der Aussprache besteht Einigkeit, dass bei der heutigen Sitzung noch keine Entscheidung über das städtebauliche Einvernehmen getroffen werden soll.
Vielmehr soll der Bauwerber aufgefordert werden, detailliertere Unterlagen bis zur kommenden Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 14.04.2016 vorzulegen.

ohne formalen Beschluss

Datenstand vom 18.03.2016 07:54 Uhr