Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Geräteraum; Bauort: "Am Kellerberg 14" in Illerberg (Flur-Nr. 1538 Tlfl.)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 21.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 21.01.2016 ö Beschließend 1.3

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kellerberg“ wird zugestimmt.“

Diskussionsverlauf

Es handelt sich bei diesem Bauvorhaben um das erste im neuen Baugebiet „Kellerberg“.
Insoweit ist es nicht gerade glücklich, dass dieses Bauvorhaben hinsichtlich der beantragten Dachneigung von den Vorgaben des Bebauungsplanes „Kellerberg“ abweicht.
Andererseits ist das geplante Gebäude sehr ansprechend und von der Kubatur sehr stimmig. 

Aus Gleichbehandlungsgründen künftigen Bauvorhaben im Gebiet „Kellerberg“ gegenüber besteht im Gremium Konsens, dass Bauherren darauf hinzuweisen sind, dass grundsätzlich Ausnahmen von der Vorgabe „Dachneigung“ in diesem Gebiet als möglich angesehen werden.
Die Verwaltung weist im Einzelfall auf diesen Umstand hin.

Von einer generellen Änderung des Bebauungsplanes in diesem Punkt wird wegen des aufwändigen Verfahrens und der damit verbundenen Kosten abgesehen.
Sodann ergeht zum konkret vorliegenden Bauvorhaben folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kellerberg“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.01.2016 08:07 Uhr