Immissionsschutz; Antrag der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund auf Genehmigung gem. § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz für Errichtung und Betrieb einer Elektroumspannanlage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1157, 1183/2, 1189 und 1189/1 Gemarkung Vöhringen, Stadt Vöhringen, Landkreis Neu-Ulm (Memminger Straße 90), 89269 Vöhringen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 21.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 21.01.2016 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Laut Mitteilung der Regierung von Schwaben vom 22.12.2015 hat die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, einen Antrag auf Genehmigung gem. § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb einer Elektroumspannanlage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1157, 1183/2, 1189 und 1189/1, jeweils Gemarkung Vöhringen (Memminger Straße 90, Vöhringen) gestellt.

Im Zuge dieser Mitteilung führt die Regierung von Schwaben weiter aus, dass die Amprion GmbH ursprünglich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1157 der Gemarkung Vöhringen die so genannte Transformatoreneinheit 41 (380/220 kV-Transformatorenbank) betrieben und diese immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Elektroumspannanlage zum 30.09.2011 stillgelegt habe.

Die Transformatoreneinheit sei abgebaut worden.

Die seinerzeitige immissionsschutzrechtliche Genehmigung sei gemäß § 18 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mittlerweile erloschen. Die verbliebenen Anlagenteile seien als reines Schaltfeld weiterbetrieben worden.

Nun sei beabsichtigt, auf den oben genannten Grundstücken erneut eine Elektroumspannanlage zu errichten und zu betreiben.

Hierfür seien im Wesentlichen folgende Maßnahmen vorgesehen:

. Neuerrichtung einer 380/220 kV-Transformatorenbank (Trafobank 421) in noch
       bestehenden Trafoständen
.        Errichtung zweier zusätzlicher Drosseleinheiten (30 kV)
.        Integration einer auf dem Betriebsgelände bereits vorhandenen Drosseleinheit
       (Drossel 3) in die neue Elektroumspannanlage
.        Errichtung von Schallschutzwänden   *)
.        Umsetzung eines Teils der Anlagenumzäunung   *)
.        Errichtung einer 220 kV-Verbindungsleitung mit insgesamt fünf Portalen zwischen
       der neuen Trafobank 421 und dem zugehörigen 220 kV-Schaltfeld 206 auf dem
       Grundstück Fl.Nr. 1189/1, Gem. Vöhringen

Die beiden mit *) gekennzeichneten oben genannten Maßnahmen stellen jeweils baurechtlich eigene Verfahrensanträge dar, über die hinsichtlich des städtebaulichen Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu befinden ist.

Wie die Regierung von Schwaben weiter mitteilt, handle es sich bei der Elektroumspannanlage um eine Anlage im Sinne der § 4 BImSchG i.V.m. § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 1.8 (V) Anhang 1 der 4. BImSchV, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im vereinfachten Verfahren durch die Regierung von Schwaben bedarf. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (bzw. UVP-Einzelfallprüfung) für die Anlage sei nicht erforderlich.

Die Regierung von Schwaben bittet die Stadt Vöhringen, dem Vorhaben das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.

Empfehlung

„Die Stadt Vöhringen erteilt dem Vorhaben „Errichtung und den Betrieb einer Elektroumspannanlage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1157, 1183/2, 1189 und 1189/1, jeweils Gemarkung Vöhringen mit den nachfolgend genannten vorgesehenen Maßnahmen

. Neuerrichtung einer 380/220 kV-Transformatorenbank (Trafobank 421) in noch
       bestehenden Trafoständen
.        Errichtung zweier zusätzlicher Drosseleinheiten (30 kV)
.        Integration einer auf dem Betriebsgelände bereits vorhandenen Drosseleinheit
       (Drossel 3) in die neue Elektroumspannanlage
.        Errichtung einer 220 kV-Verbindungsleitung mit insgesamt fünf Portalen zwischen
       der neuen Trafobank 421 und dem zugehörigen 220 kV-Schaltfeld 206 auf dem
       Grundstück Fl.Nr. 1189/1, Gem. Vöhringen

das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Ferner erteilt die Stadt Vöhringen ihr Einvernehmen im Sinne des § 36 BauGB für die jeweils baurechtlich eigenen Verfahrensanträge

.        Errichtung von Schallschutzwänden und Umsetzung eines Teils der Anlagenumzäunung.“

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Vorhabens der Amprion GmbH ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen erteilt dem Vorhaben „Errichtung und den Betrieb einer Elektroumspannanlage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1157, 1183/2, 1189 und 1189/1, jeweils Gemarkung Vöhringen mit den nachfolgend genannten vorgesehenen Maßnahmen

. Neuerrichtung einer 380/220 kV-Transformatorenbank (Trafobank 421) in noch
       bestehenden Trafoständen
.        Errichtung zweier zusätzlicher Drosseleinheiten (30 kV)
.        Integration einer auf dem Betriebsgelände bereits vorhandenen Drosseleinheit
       (Drossel 3) in die neue Elektroumspannanlage
.        Errichtung einer 220 kV-Verbindungsleitung mit insgesamt fünf Portalen zwischen
       der neuen Trafobank 421 und dem zugehörigen 220 kV-Schaltfeld 206 auf dem
       Grundstück Fl.Nr. 1189/1, Gem. Vöhringen

das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Ferner erteilt die Stadt Vöhringen ihr Einvernehmen im Sinne des § 36 BauGB für die jeweils baurechtlich eigenen Verfahrensanträge

.        Errichtung von Schallschutzwänden und Umsetzung eines Teils der Anlagenumzäunung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.01.2016 08:07 Uhr