Trockenlegung und Außenrenovierung der Marienkirche Vöhringen; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses im Rahmen der Städtischen Vereinsförderrichtlinien
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 12.09.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 12.09.2016 | ö | Beschließend | 3 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 07. Juli 2016 beantragt das Pfarramt St. Michael Vöhringen
die Katholische Stadtpfarrkirchen-stiftung „St. Michael“ Vöhringen für die Trockenlegung und Außeninstandsetzung der Marienkirche einen
über die „Regelbezuschussung“ nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien hinausgehenden Investitionskostenzuschuss (siehe Anlage).
In Anlehnung an die damalige Entscheidung des Stadtrates im Zusammenhang
mit der Dachstuhlsanierung und Deckensicherung der Marienkirche Vöhringen
(HAB 04.06.2008) schlägt die Stadtverwaltung eine analoge Vorgehensweise vor.
Aufgrund der besonderen historischen Bedeutung des Bauwerks für die
Stadt Vöhringen empfiehlt die Stadtverwaltung einen Investitionskostenzuschuss
in Höhe von 25 % der für die Baumaßnahme tatsächlich anfallenden und
auch nachgewiesenen, nicht anderweitig - nach Abzug von Spenden u.dgl. - gedeckten Gesamtkosten vorzusehen.
In Anlehnung an Ziffer 6.1 der derzeit gültigen Städtischen Vereinsförderrichtlinien wird der Zuschuss auf einen Höchstbetrag von 50.000,00 Euro begrenzt.
gesagt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Baumaßnahme
im Jahre 2017 durchgeführt wird.
Empfehlung
„St. Michael“ Vöhringen für die Trockenlegung und Außeninstandsetzung
der Marienkirche Vöhringen einen außerordentlichen Sanierungskostenzuschuss
in Höhe von 25 % der für die Baumaßnahme tatsächlich anfallenden und
auch nachgewiesenen, nicht anderweitig - nach Abzug von Spenden u.dgl. -
gedeckten Gesamtkosten.
wird auf die Haushaltsjahre 2017 und 2018 aufgeteilt.
Diskussionsverlauf
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0