Vollzug des Standesamtswesens;
Bestellung von Frau Julia Eckel zur Standesbeamtin
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 22.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Frau Julia Eckel hat im Sommer 2015 die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten mit Erfolg beendet. Seit Juni 2015 ist sie im Bürgerbüro der Stadt Vöhringen beschäftigt und soll beim altersteilzeitbedingten Ausscheiden von Frau Strobel als deren Nachfolgerin ins Standesamt und Ordnungsamt wechseln. Seit Dezember 2016 wird Frau Eckel im Standesamt eingearbeitet.
Zum Standesbeamten darf nur bestellt werden, wer die Bestellungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) erfüllt. Diese lauten:
Zum Standesbeamten oder zur Standesbeamtin darf nur bestellt werden, wer
1. zum Rechtsträger des Standesamts in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht,
2. als Beamter oder Beamtin die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst (Leistungslaufbahngesetz – LlbG vom 05. August 2010) bestanden oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat,
3. an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und
4. mindestens drei Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin oder zur Einweisung tätig gewesen ist.
Nachdem Frau Eckel zwischenzeitlich den Einführungslehrgang für Standesbeamte erfolgreich abgeschlossen hat, seit über drei Monaten im Standesamt tätig gewesen ist und vom Landratsamt Neu-Ulm eine Ausnahmegenehmigung vom Erfordernis des Nachweises der Fachprüfung II als Angestellte erhalten hat, kann nunmehr die Bestellung zur Standesbeamtin mit Wirkung ab 01.07.2017 erfolgen.
Eine weitere Standesbeamtin ist notwendig, um personellen Engpässen vorzubeugen. Die Standesbeamtin Frau Jana Laible hat mit Wirkung vom 01.01.2017 ins Hauptamt gewechselt und steht so dem Standesamt nicht mehr dauerhaft zur Verfügung.
Empfehlung
Aufgrund der §§ 1, 2 und 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Frau Julia Eckel mit Wirkung vom 01. Juli 2017 zur Standesbeamtin bestellt.
Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise. Mit der Bestellung zur Standesbeamtin ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen.
Diskussionsverlauf
Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender
Beschluss
Aufgrund der §§ 1, 2 und 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Frau Julia Eckel mit Wirkung vom 01. Juli 2017 zur Standesbeamtin bestellt.
Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise. Mit der Bestellung zur Standesbeamtin ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2017 07:28 Uhr