In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 02.04.2009 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, für den o.g. Einmündungsbereich nachstehende Lösungsalternativen aufzuzeigen:
1. Die bestehende Verkehrsinsel wird belassen, evtl. neu gestaltet und ggf. ergänzt durch
eine Verengung der Fahrbahnen.
2. Die bestehende Verkehrsinsel wird abgebaut. Stattdessen wird auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Verkehrsinsel eingebaut und ansprechend gestaltet.
3. Es ist zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung im Einmündungsbereich geändert werden kann.
Vorfahrtsberechtigt soll der Bereich Illerberger Straße / Einfahrt in die Mittelstraße sein.
Zwischenzeitlich hat das Ordnungsamt im Einvernehmen mit dem Stadtbauamt einen Gestaltungsvorschlag erarbeitet, der im beigefügten Lageplan dargestellt ist.
Dabei soll
1. die bestehende Aufstellfläche an der Ostseite der Mittelstraße grundsätzlich beibehalten aber neu gestaltet werden, z.B. ca. 60 % Aufstellfläche als potentielle Querungshilfe für die Kindergartenkinder des Kindergartens Sterntaler Weg.
Die restlichen 40 % der verfügbaren Fläche sollen bepflanzt werden.
2. Anlegung einer Pflanzinsel im Einmündungsbereich auf der gegenüberliegenden westlichen Straßenseite (Mittelstraße / Illerberger Straße).
3. Änderung der Vorfahrt im Einmündungsbereich. Vorfahrtsberechtigt ist die östliche Illerberger Straße / Einmündung in die Mittelstraße.
Die Einmündung der Sonnenstraße und die Einmündung westliche Illerberger Straße sind mit Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) zu beschildern.
Im Zuge der Änderung der Vorfahrtsregelung ist die Zonen-30-Regelung, die bisher im Einmündungsbereich Mittelstraße beginnt, zur Ortseinfahrt Vöhringen in den Bereich der Bushaltestelle vorzuversetzen.
Es wird vorgeschlagen, den Einmündungsbereich Illerberger Straße / Sonnenstraße / Mittelstraße, wie im Lageplan dargestellt, baulich zu gestalten und der geplanten Verkehrsführung zur Vorfahrtsregelung und weiträumigeren Tempo-30-Zonen Regelung
zuzustimmen.
Die erforderliche Beschilderung und mögliche Problematik „Abknickende Vorfahrt in der Tempo-30-Zone“ wurde mit der PI Illertissen abgestimmt. Dabei hat die PI Illertissen allerdings darauf hingewiesen, dass abknickende Vorfahrten in Tempo-30-Zonen grundsätzlich nach Möglichkeit vermieden werden sollen.
Die Zustimmung der PI Illertissen zur abknickenden Vorfahrt innerhalb der Tempo-30-Zone erfolgt deshalb lediglich versuchsweise und stets widerruflich.