Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen; Änderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 06.07.2009

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.07.2009 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Wie Ihnen bekannt ist, wird der Betrieb der Bauschuttdeponie „im Birkach“ mit Wirkung ab 16. Juli 2009 eingestellt, da die Genehmigung ausläuft. Ab diesem Zeitpunkt fällt die Entsorgung von Bauschutt wieder auf den Landkreis Neu-Ulm zurück. Auf dem Wertstoffhof kann Bauschutt (kein Aushub) dann nur noch in kleinen, haushaltsüblichen Mengen in einem Container angenommen werden.

Bauschutt:

Bisher ist in § 4 Absatz 3 Ziff. 1.3 der Abfallgebührensatzung geregelt, dass selbst angelieferter Bauschutt bis zu einem Kubikmeter pro Woche gebührenfrei ist.
Für jeden angefangenen weiteren Kubikmeter werden bisher berechnet:

?        Für Erdaushub                                                                          10,60 €
?        Für Bauschutt– und Straßenaufbruch ohne teer- und bitumenhaltige Anteile          22,00 €

Die Stadtverwaltung schlägt vor, ab 16.07.2009 die Bauschuttannahme (ohne Erdaushub) kostenmäßig wie folgt zu regeln:

?        Kleinstmengen bis 0,050 cbm (50 l)                                                      frei
?        Mengen bis 0,250 cbm (250 l)                                                            5,00 €
?        Mengen bis max. 0,500 cbm (500 l)                                                  10,00 €

Wie die Entsorgung des übrigen Bauschutts ab 16.07.2009 möglich ist, kann der beigefügten Übersicht entnommen werden.

Atlholz:

Im Zuge der notwendigen Satzungsänderung schlägt die Stadtverwaltung weiterhin vor, auch die in § 4 Abs. 4 festgelegten Gebühren für Altholz

?        Mengen bis 0,100 cbm (100 l)                                                            2,00 €
?        Mengen bis 0,500 cbm (500 l)                                                            5,00 €
?        Mengen über 0,500 cbm pro angefangenem Kubikmeter                          10,00 €

zu modifizieren und nunmehr auch hier eine Kleinstmenge bis 0,050 cbm (50 l) von der Gebührenerhebung freizustellen. Es wird folgende neue Regelung für Altholz vorgeschlagen:

?        Kleinstmengen bis 0,050 cbm (50 l)                                                      frei
?        Mengen bis 0,500 cbm (500 l)                                                            5,00 €
?        Mengen über 0,500 cbm (500 l) pro angefangenem Kubikmeter                  10,00 €

Wurzelstöcke


Schon bisher werden Wurzelstöcke gegen eine Gebühr von 11 € pro 0,5 cbm (500 l) angenommen. Hierzu bedarf es noch einer entsprechenden Regelung in der Gebührsatzung.

Es ist vorgesehen, die Abfallgebührensatzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dies ist der 01.08.2009, entsprechend anzupassen.

Empfehlung

„Der Stadtrat erlässt die 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2008. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson bezieht sich in seinem Sachvortrag auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage und führt aus, dass aufgrund der Schließung der Bausschuttdeponie mit Ablauf des 15. Juli 2009 eine Regelung für die Annahme von Kleinmengen an Bauschutt, Altholz und Wurzelstöcken auf dem Wertstoffhof vorgeschlagen werde.

Im Ergebnis eine kurzen Aussprache ergeht hierzu folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

„Der Stadtrat erlässt die 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2008. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0