Wie Ihnen bekannt ist, wird der Betrieb der Bauschuttdeponie „im Birkach“ mit Wirkung ab 16. Juli 2009 eingestellt, da die Genehmigung ausläuft. Ab diesem Zeitpunkt fällt die Entsorgung von Bauschutt wieder auf den Landkreis Neu-Ulm zurück. Auf dem Wertstoffhof kann Bauschutt (kein Aushub) dann nur noch in kleinen, haushaltsüblichen Mengen in einem Container angenommen werden.
Bauschutt:
Bisher ist in § 4 Absatz 3 Ziff. 1.3 der Abfallgebührensatzung geregelt, dass selbst angelieferter Bauschutt bis zu einem Kubikmeter pro Woche gebührenfrei ist.
Für jeden angefangenen weiteren Kubikmeter werden bisher berechnet:
? Für Erdaushub 10,60 €
? Für Bauschutt– und Straßenaufbruch ohne teer- und bitumenhaltige Anteile 22,00 €
Die Stadtverwaltung schlägt vor, ab 16.07.2009 die Bauschuttannahme (ohne Erdaushub) kostenmäßig wie folgt zu regeln:
? Kleinstmengen bis 0,050 cbm (50 l) frei
? Mengen bis 0,250 cbm (250 l) 5,00 €
? Mengen bis max. 0,500 cbm (500 l) 10,00 €
Wie die Entsorgung des übrigen Bauschutts ab 16.07.2009 möglich ist, kann der beigefügten Übersicht entnommen werden.
Atlholz:
Im Zuge der notwendigen Satzungsänderung schlägt die Stadtverwaltung weiterhin vor, auch die in § 4 Abs. 4 festgelegten Gebühren für Altholz
? Mengen bis 0,100 cbm (100 l) 2,00 €
? Mengen bis 0,500 cbm (500 l) 5,00 €
? Mengen über 0,500 cbm pro angefangenem Kubikmeter 10,00 €
zu modifizieren und nunmehr auch hier eine Kleinstmenge bis 0,050 cbm (50 l) von der Gebührenerhebung freizustellen. Es wird folgende neue Regelung für Altholz vorgeschlagen:
? Kleinstmengen bis 0,050 cbm (50 l) frei
? Mengen bis 0,500 cbm (500 l) 5,00 €
? Mengen über 0,500 cbm (500 l) pro angefangenem Kubikmeter 10,00 €
Wurzelstöcke
Schon bisher werden Wurzelstöcke gegen eine Gebühr von 11 € pro 0,5 cbm (500 l) angenommen. Hierzu bedarf es noch einer entsprechenden Regelung in der Gebührsatzung.
Es ist vorgesehen, die Abfallgebührensatzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dies ist der 01.08.2009, entsprechend anzupassen.