Sonderförderung; Kommunales Förderprogramm der Stadt Vöhringen; Attraktive Innenstadtgestaltung; Freiraumgestaltung bei Außenbewirtschaftung; Entscheidung (Vorberatung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 09.07.2009

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2009 ö Beschließend 4
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö 4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat am 28. Oktober 2004 ein kommunales Förderprogramm beschlossen, das im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms angewendet wird. Dieses Förderprogramm trat am 01. Januar 2005 in Kraft.

Zweck des kommunalen Förderprogramms ist die gestalterische und zugleich nachhaltige Verbesserung von Gebäuden und deren Umfeld und damit eine nachhaltige Verbesserung des gesamten Erscheinungsbildes der Innenstadt. Der räumliche Geltungsbereich des Förderprogramms erstreckt sich auf die Vöhlinstraße, die Bahnhofstraße, die Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und die Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße.
Im derzeitigen Rahmen des kommunalen Förderprogramms können Maßnahmen gefördert werden, die zur Erhaltung bzw. zur Verbesserung der Gebäudegestalt und –farbe, sowie die für die verbesserte Gestaltung von Einfriedungen und zur Entsiegelung und Begrünung von Hof- und Freiflächen beitragen.

Im Zuge der Neugestaltung der Ulmer Straße zwischen Vöhlinstraße und Frauen- / Silcherstraße wird vorgeschlagen, die förderfähigen Maßnahmen zu ergänzen.

Es ist angedacht ein einheitliches und modernes Design für Sonnenschirme aller gastronomischen Betriebe in der Ulmer Straße, später eventuell in der Bahnhof- und Vöhlinstraße umzusetzen. Die Ausgestaltung mit einheitlichen Sonnenschirmen hat einen wesentlichen gestalterischen Einfluss auf eine gute Gestaltung des Straßenraumes in der Vöhringer Innenstadt, vor allem wenn eine einheitliche Farbgebung zur Ausführung kommen wird.

Es wird vorgeschlagen, dass die Sonderförderung sowohl vom Eigentümer der Gebäude, entsprechend den Richtlinien dem kommunalen Förderprogramm eingereicht werden kann, als auch vom jeweiligen Betreiber der Gastronomiebetriebe mit Außenbewirtschaftung.
Es sollte pro Gaststätte / Außenbewirtschaftung einmalig die Förderung gewährt werden.
Die Benutzungsdauer soll aufgrund des Zuschusses durch die Stadt auf mindestens
10 Jahre sichergestellt werden.
Bei Pächterwechsel soll so gewährleistet werden, dass die Schirme an den Nachfolger übergeben werden müssen.






Es wird weiter vorgeschlagen, dass Sonnenschirme der Fa. May zur Ausführung kommen. Bei dieser Firma könnte aufgrund der verschiedenen Modelle gewährleistet werden, dass die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Nutzer weitestgehend berücksichtigt und die optische Einheitlichkeit gewahrt werden könnten.

Die Qualität der Produkte zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

Das Gestell ist aus hochwertigen, legierten, stranggepressten Aluminiumprofilen gefertigt. Die Gestelloberfläche ist pulverbeschichtet, stoß- und schlagfest.
Die Stabilität und die hohe Standfestigkeit der Schirme wurde bei mehreren Tests im Windkanal unter Beweis gestellt.
Die Bespannung ist mit einem selbstspannendem Federsystem ausgestattet, sodass ein guter Sitz der Bespannung auch noch nach Jahren gewährleistet werden kann.

Es sollen keine Volants zur Ausführung kommen aufgrund der längeren Lebensdauer der gesamten Schirme. Die Volants sind ständig in Bewegung, werden somit am stärksten beansprucht und neigen dazu, als erstes abgenutzt zu werden.

Bezüglich der einheitlichen Farbgebung werden von seitens der Stadtverwaltung drei Varianten vorgeschlagen.

Variante 1 - Ausführung in gelbem Farbton
Hierbei ist zu bedenken, dass der gelbe Farbton Insekten stärker anziehen wird im Vergleich zu anderen Farbtönen. Aus Erfahrung des Anbieters ist dieses Problem im Innenstadtbereich wohl eher geringer einzuschätzen. Es werden durch die Farbe keine Bienen, keine Wespen und keine Stechmücken, sondern lediglich sogenannte Griebelmücken (kleine schwarze Fliegen) angezogen.

Variante 2 – zweifarbige Ausführung mit Stadtfarben gelb/blau
Eine zweifarbige Bespannung kann segmentweise ohne Aufpreis ausgeführt werden.

Variante 3 – Ausführung in hellem Farbton mit Aufdruck (Schriftzug „Vöhringen bewegt...“ oder Stadtlogo)
Der Mehrpreis für eine Ausführung mit Schriftzug bzw. Stadtlogo steht derzeit noch aus und wird in den Sitzungen bekannt gegeben.

Für die Ulmer Straße zwischen Vöhlinstraße und Frauen- / Silcherstraße würden folgende Gastronomien in Frage kommen:

- Ulmer Str.   9        (Bäckerei Hesser / „Käselädle“)
- Ulmer Str. 12        (Tagescafé / Bäckerei „eat&art“)
- Ulmer Str. 15        (Eiscafé Cortina)
- Ulmer Str. 16        (Pizzeria Taormina)

Weitere potenzielle Interessenten mit Außenbewirtschaftungen für die Sonderförderung wären die Gaststätten „Zom verkaufda Großvaddr“ in der Bahnhofstraße und das Bräuhaus „Lepple“ in der Vöhlinstraße, sowie in der Memminger Straße die Metzgerei „Mutschler“ und das italienische Feinkostgeschäft.

Herr Arnold als beauftragter Planer für das kommunale Förderprogramm, hat diesbezüglich bereits Kontakt mit den in Frage kommenden Gastronomen in der Ulmer Straße aufgenommen.





Es würden in Absprache mit den Nutzern folgende Schirmtypen ohne Volant und Stückzahlen zur Ausführung kommen:

- Ulmer Str.   9        Sonnenschirm „Filius FK“ mit Kurbelantrieb, D=250 cm, 2 Stück
- Ulmer Str. 12        Sonnenschirm „Filius FK“ mit Kurbelantrieb, D=250 cm, 2 Stück
- Ulmer Str. 15        Sonnenschirm „Schattello“ mit Kurbelantrieb, 400 x 400 cm, 2 Stück
- Ulmer Str. 16        Sonnenschirm „Filius FK“ mit Kurbelantrieb, D=300 cm, 2 Stück


Die Gesamtkosten für die Sonnenschirme inkl. Hülsen und Ankerfüßen würden sich nach einer Preisabfrage, bei der zwei ausführende Firmen aufgefordert worden sind, ein Angebot abzugeben, in der Farbgestaltung Variante 1 und 2 auf ca. 10.000 Euro belaufen.

Die erforderlichen Fundamente für die Sonnenschirme werden bereits im Zuge der Straßenbaumaßnahme in der Ulmer Straße von der ausführenden Tiefbaufirma eingebaut. Die Kosten belaufen sich dabei auf ca. 145 Euro pro Stück, die von der Stadt getragen werden.

In der Bahnhofstraße könnten die Kosten für die erforderlichen Fundamente im Zuge der Straßenbaumaßnahme, wie in der Ulmer Straße von der Stadt übernommen werden.

Die Anschaffungskosten der Sonnenschirme für das städtische Wohn- und Geschäftsgebäude in der Ulmer Straße 12 sollten aus Sicht der Stadtverwaltung von der Stadt komplett übernommen werden.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Sonderförderung für die Anschaffung von einheitlichen Sonnenschirmen in der Innenstadt im Bereich zwischen Vöhlinstraße, Bahnhofstraße, Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße, wie oben dargestellt mit 50 % zu bezuschussen.
Die Herstellungskosten für den nachträglichen Einbau von Fundamenten bei weiteren Interessenten sollte ebenfalls mit 50 % bezuschusst werden.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind unter der Haushaltsstelle 6151.9860 bereitgestellt.

Aufgrund der derzeit gestellten Zuschussanträge im Zuge der Straßenbaumaßnahme in
der Ulmer Straße sollten im Nachtragshaushalt 2009 weitere Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.

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ERGÄNZUNG zu Top 4)

Sonderförderung;
Kommunales Förderprogramm der Stadt Vöhringen;
Attraktive Innenstadtgestaltung;
Freiraumgestaltung bei Außenbewirtschaftung;
Entscheidung


Sachverhalt:

Zusätzlich zur einheitlichen Gestaltung mit Sonnenschirmen, wie in der Sitzungsvorlage vom 01.07.2009 zu diesem Top bereits dargestellt, wäre es auch vorstellbar, die Beschaffung  der Bestuhlungen im Bereich der Außenbewirtschaftungen für den Geltungsbereich des kommunalen Förderprogramms der Vöhlinstraße, der Bahnhofstraße, der Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und der Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße zu bezuschussen.

Es ist angedacht ein modernes Design für die Außenbestuhlung aller gastronomischen Betriebe in der Ulmer Straße, später eventuell in der Memminger-, Bahnhof- und Vöhlinstraße umzusetzen. Die Ausgestaltung der Bestuhlung hat neben der einheitlichen Gestaltung mit Sonnenschirmen einen wesentlichen gestalterischen Einfluss auf eine gute Gestaltung des Straßenraumes in der Vöhringer Innenstadt.

Natürlich muss eine gestalterisch gute Lösung gefunden werden, wenn möglich sollte eine gewisse formale Verwandtschaft der Außenbestuhlung erreicht werden.
Gut geeignet wären z. B. die Möbel der Fa. GO-IN mit Gestell aus Edelstahl, und Sitz und Rücken aus Holz, Bespannung mit Schnüren oder Netztextilien.
Die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Nutzer könnten dadurch grundsätzlich berücksichtigt werden.

Es wird vorgeschlagen, dass die Sonderförderung sowohl vom Eigentümer der Gebäude, entsprechend den Richtlinien des kommunalen Förderprogramms eingereicht werden kann, als auch vom jeweiligen Betreiber der Gastronomiebetriebe mit Außenbewirtschaftung.
Es sollte pro Gaststätte / Außenbewirtschaftung die Förderung einmalig gewährt werden.
Die Benutzungsdauer soll aufgrund des Zuschusses durch die Stadt auf mindestens
10 Jahre sichergestellt werden.
Bei Pächterwechsel soll so gewährleistet werden, dass die Außenbestuhlung an den Nachfolger übergeben werden muss.

Für die Ulmer Straße zwischen Vöhlinstraße und Frauen- / Silcherstraße würden derzeit folgende Gastronomien in Frage kommen:

- Ulmer Str.   9        (Bäckerei Hesser / „Käselädle“)
- Ulmer Str. 12        (Tagescafé / Bäckerei „eat&art“)
- Ulmer Str. 15        (Eiscafé Cortina)
- Ulmer Str. 16        (Pizzeria Taormina)

Insgesamt handelt es sich bei den 4 Gastronomien um 6 + 5 + 8 + 10 = 29 runde Tische
und ca. 116 Stühle, für die die Anschaffungskosten bei ca. 12.000,00 € bis 15.000,00 € liegen würden.



Weitere potentielle Interessenten mit Außenbewirtschaftungen für die Sonderförderung wären die Gaststätten „Zom verkaufda Großvaddr“ in der Bahnhofstraße und das Bräuhaus „Lepple“ in der Vöhlinstraße, sowie in der Memminger Straße die Metzgerei „Mutschler“ und das italienische Feinkostgeschäft.

Die Regierung von Schwaben würde die Förderung über das kommunale Förderprogramm gleichfalls begrüßen.

Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, die Sonderförderung für die Beschaffung von Außenbestuhlungen in der Innenstadt im Bereich zwischen Vöhlinstraße, Bahnhofstraße, Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße, wie oben dargestellt, über das kommunale Förderprogramm zu behandeln.
Die Zuschusshöhe der Stadt beträgt dabei 30 %.
Davon würden von der Regierung von Schwaben 60 % rückvergütet.

Aufgrund der derzeit gestellten Zuschussanträge im Zuge der Straßenbaumaßnahme in
der Ulmer Straße sollten im Haushalt 2010 weitere Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.


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Empfehlung

Die Sonderförderung der Freiraumgestaltung der Gastronomiebetriebe bei Außenbewirtschaftung wird als Ergänzung im Rahmen des kommunalen Förderprogramms der Stadt gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst entsprechend den Richtlinien des kommunalen Förderprogramms die Vöhlinstraße, die Bahnhofstraße, die Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und die Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße.
Zur Ausführung kommen die Sonnenschirme der Fa. May, Typ „Schatello“ und „Filius“ in gelbem Farbton (Variante 1) bzw. in zweifarbiger Ausführung (Variante 2) bzw. in hellem Farbton mit Aufdruck (Variante 3).
Die Zuschusshöhe beträgt 50 % der Anschaffungskosten der Sonnenschirme bzw. 50 % der  Herstellungskosten der erforderlichen Fundamente.


Empfehlung zur Ergänzung:
Die Sonderförderung der Freiraumgestaltung der Gastronomiebetriebe bei Außenbewirtschaftung wird als Ergänzung im Rahmen des kommunalen Förderprogramms der Stadt für die Gestaltung mit einheitlichen Sonnenschirmen, sowie für die Beschaffung von Außenbestuhlungen, gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst entsprechend den Richtlinien des kommunalen Förderprogramms die Vöhlinstraße, die Bahnhofstraße, die Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und die Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße.
Zur Ausführung kommen die Sonnenschirme der Fa. May, Typ „Schatello“ und „Filius“ in gelbem Farbton (Variante 1) bzw. in zweifarbiger Ausführung (Variante 2) bzw. in hellem Farbton mit Aufdruck (Variante 3).
Die Zuschusshöhe der Sonnenschirme beträgt 50 % der Anschaffungskosten der Sonnenschirme bzw. 50 % der  Herstellungskosten der erforderlichen Fundamente.
Die Zuschusshöhe der Außenbestuhlung beträgt 30 % der Anschaffungskosten.

Für die Bestuhlung ist eine Absprache mit dem Stadtbauamt notwendig.

Es stehen verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Materialien und Typen zur Auswahl.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Arnold vom gleichnamigen Architekturbüro.

Herr Arnold erläutert, dass es aus städtebaulichen Gründen vorteilhaft wäre, wenn für die Außenbewirtschaftung ausschließlich attraktive, etwas hochwertigere Sonnenschirme und Stühle Verwendung finden könnten. Während bei den Sonnenschirmen auf eine einheitliche Gestaltung und Farbgebung geachtet werden sollte, können die Stühle ohne weiteres unterschiedlicher Art sein, allerdings bei gleichbleibendem Grundtypus. 

Bei Vorbesprechungen mit den in Frage kommenden Geschäftsinhabern konnte, so Herrn Arnold weiter, großes Interesse an einer attraktiven Gestaltung des Außenbereiches festgestellt werden.
Bezüglich der Farbgebung für die vorgesehenen Sonnenschirme besteht Einigkeit, dass ein gelber bzw. jedenfalls ein heller Farbton von der Mehrheit der Geschäftsinhaber favorisiert wird.

Im Anschluss an eine kurze Aussprache ergeht auf Vorschlag von Bürgermeister Janson folgender Empfehlungsbeschluss:

„Die Sonnenschirme werden in hellgelbem Farbton der Firma May, DA 7560, ausgeführt.“

Abstimmungsergebnis:   12  :  1  (angenommen)

Sodann ergeht folgender weiterer Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

Die Sonderförderung der Freiraumgestaltung der Gastronomiebetriebe bei Außenbewirtschaftung wird als Ergänzung im Rahmen des kommunalen Förderprogramms der Stadt für die Gestaltung mit einheitlichen Sonnenschirmen, sowie für die Beschaffung von Außenbestuhlungen, gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst entsprechend den Richtlinien des kommunalen Förderprogramms die Vöhlinstraße, die Bahnhofstraße, die Ulmer Straße von Bahnhofstraße bis Frauenstraße und die Memminger Straße von Vöhlinstraße bis zur Blumenstraße.
Zur Ausführung kommen die Sonnenschirme der Fa. May, Typ „Schatello“ und „Filius“.
Die Zuschusshöhe der Sonnenschirme beträgt 50 % der Anschaffungskosten der Sonnenschirme bzw. 50 % der Herstellungskosten der erforderlichen Fundamente.
Die Zuschusshöhe der Außenbestuhlung beträgt 30 % der Anschaffungskosten.

Für die Bestuhlung ist eine Absprache mit dem Stadtbauamt notwendig.

Es stehen verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Materialien und Typen zur Auswahl.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0