Immissionsschutz; Elektroumspannanlage der Lechwerke AG, Schaezlerstraße 3, 86150 Augsburg, in der Memminger Straße 80, 89269 Vöhringen, Flur-Nr. 1183/2, Gemarkung Vöhringen, Stadt Vöhringen, Landkreis Neu-Ulm; Antrag vom 4. Juni 2009 auf Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz für eine wesentliche Änderung der Elektroumspannanlage; Stellungnahme der Stadt Vöhringen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 23.07.2009

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2009 ö 9

Sachverhalt

Die Lechwerke AG, Augsburg, beantragte bei der Regierung von Schwaben die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der Elektroumspannanlage Vöhringen. Gemäß § 13 BImSchG schließt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung auch die Baugenehmigung mit ein.

Das LEW-Umspannwerk Vöhringen (Lageplan siehe Anlage 1) besteht aus einem 110-kV-Anlagenteil mit 16 Schaltfeldern und einem 220-kV-Anlagenteil mit noch 7 Schaltfeldern. Im südlichen Bereich des 220-kV-Anlagenteils soll der neue 350-MVA-Transformator 45 aufgestellt werden.

Der neue Transformator dient zur Einspeisung von elektrischer Energie aus dem 380-kV-Netz in das 110-kV-Netz der LEW. Dieser Einspeisepunkt sei für die Versorgungssicherheit notwendig, da das 220-kV-Netz in den nächsten Jahren zurückgebaut werden solle.

Im Zuge des Umbaus sollen im RWE-Umspannwerk der 1000-MVA-Transformator 41 (380/220 kV), der die Einspeisung in das 220-kV-Versorgungsnetz übernahm, sowie der 200-MVA-Transformator 21 (220/110 kV), der die Einspeisung in das 110-kV-Versorgungsnetz übernahm, durch den neuen 350-MVA-Transformator 45 ersetzt werden. Die dem Transformator 45 zugeordnete Kopplung dient als Sperre für Tonfrequenzsteuersignale.
Es ist ein 24-h-Betrieb vorgesehen.

Laut schalltechnischem Nachweis unterschreiten die ermittelten Beurteilungspegel an den Immissionspunkten 1-4 (siehe Anlage 2) den Immissionsrichtwert für „allgemeines Wohngebiet (nachts)“ von 40 dB(A). Die ausgewählten Immissionspunkte wurden bereits bei älteren Schallbetrachtungen herangezogen und stellen die kürzesten Abstände zwischen Umspannanlage und allgemeiner Wohnbebauung dar.

Der Transformator 45 und die Kopplung stehen auf einer dichten Betonwanne, die samt der Fundamente neu errichtet wird. Das Volumen fasst den gesamten Ölinhalt samt einem Sicherheitszuschlag für Regenwasser.

Der Transformator 45 wird durch automatische Überwachungseinrichtungen geschützt. Auftretende Störungen werden sofort signalisiert. Bei einem auftretenden Schaden wird der in Betrieb befindliche Transformator automatisch ober- und unterspannungsseitig abgeschaltet. Bei Ausfall des Transformators 45 übernehmen andere Einspeisungsstellen die Versorgung des 110-kV-Netzes.

Die Stadt Vöhringen wurde von der Regierung von Schwaben bis 15. August 2009 um Stellungnahme zu dem Vorhaben für alle von ihr zu vertretenden Belange gebeten.
Dies erfordert auch eine Äußerung zu der gegenwärtigen und geplanten baulichen oder sonstigen Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage. Soweit bauplanungsrechtliche Ge­sichtspunkte berührt werden, ist eine Entscheidung über die Erklärung des Einvernehmens nach § 36 BauGB zu treffen.


Die Stellungnahme der Verwaltung ergibt sich aus dem Beschlussvorschlag.

Empfehlung

Die beantragten Maßnahmen werden innerhalb des Werksgeländes bzw. zwischen den beiden umzäunten Bereichen durchgeführt. Derzeit bestehen keine Überlegungen, den Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen auch im weiteren Umfeld des Umspannwerkes zu ändern.
Die Stadt Vöhringen erhebt deshalb unter bauplanungs­rechtlichen Ge­sichtspunkten keine Einwendungen gegen die beantragten Maßnahmen, sofern auch die Fachbehörden insbesondere hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Belange im Einwirkungsbereich der Anlage zu einer positiven Beur­teilung kom­men bzw. die von ihnen gemachten Auflagen eingehal­ten werden.

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass sich südöstlich auf Fl.Nr. 1192 Gemarkung Vöhringen ein Wohngebäude befindet, dass vom Transformator 45 einen ähnlichen Abstand wie der Immissionspunkt 2 aufweist.

Die gegenwärtigen bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten ergeben sich aus dem Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen, der diesem Beschluss als Anlage beigefügt wird.

Beschluss

Die beantragten Maßnahmen werden innerhalb des Werksgeländes bzw. zwischen den beiden umzäunten Bereichen durchgeführt. Derzeit bestehen keine Überlegungen, den Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen auch im weiteren Umfeld des Umspannwerkes zu ändern.
Die Stadt Vöhringen erhebt deshalb unter bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Einwendungen gegen die beantragten Maßnahmen, sofern auch die Fachbehörden insbesondere hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Belange im Einwirkungsbereich der Anlage zu einer positiven Beurteilung kommen bzw. die von ihnen gemachten Auflagen eingehalten werden.

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass sich südöstlich auf Fl.Nr. 1192 Gemarkung Vöhringen ein Wohngebäude befindet, dass vom Transformator 45 einen ähnlichen Abstand wie der Immissionspunkt 2 aufweist.

Die gegenwärtigen bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten ergeben sich aus dem Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen, der diesem Beschluss als Anlage beigefügt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0