Bau einer Solaranlage des SSV Illerberg/Thal e.V. auf dem Dach des Vereinsheims; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 11.09.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 11.09.2017 | ö | Beschließend | 3 |
Sachverhalt
erfolgten Bau einer Solaranlage auf dem Dach des Sportheims, Am Sandbergweg 19,
Fl.Nr. 259, Gemarkung Illerberg.
Mit Zwischenbescheid vom 12.08.2015 befürwortete die Stadtverwaltung diese Maßnahme grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des zuständiges Gremiums
sowie unter dem Vorbehalt der Finanzierungsbeteiligung des Dachverbands BLSV,
da es sich hierbei grundsätzlich um eine förderfähige Investition nach Ziffer 6
der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen, handelt.
Die generelle Zustimmung erfolgte durch den Stadtrat Vöhringen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016.
Die/der Sanierung/Umbau v. Heizungsanlagen/Warmwasseraufbereitungen
über Solaranlagen werden zur Bestandssicherung nach den Sportförderrichtlinien
vom BLSV bezuschusst.
Mit dem dieser Sitzungsvorlage anhängenden E-Mail-Schreiben vom 28.07.2017
teilt der SSV nun die Gründe mit, weshalb sich der Verein gegen das aus seiner
Sicht langwierige und zu bürokratische Antragsverfahren beim BLSV entschieden hat.
Weiter bittet der Verein um Prüfung, ob die Stadt Vöhringen dennoch den in Aussicht gestellten Investitionskostenzuschuss gewähren würde.
Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen, die Strom erzeugen, der zum größten Teil
ins allgemeine Stromnetz eingespeist wird und wofür eine gesetzlich vorgeschriebene Einspeisevergütung gezahlt wird, dienen Solarthermieanlagen primär der Warmwasserbereitung bzw. können auch zur Heizungsunterstützung beitragen.
Generell kann festgehalten werden, dass beide Formen der Energierückgewinnung
einen lokalen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen werden bei Solarthermieanlagen auch keinerlei
Einnahmen erzielt, sondern vielmehr die internen Betriebskosten gemindert, die
die Stadt Vöhringen wiederum nach Ziff. 7.2 der Vereinsförderrichtlinien zu 2/3 trägt.
Obwohl das Fehlen der Beteiligung und damit Zustimmung des Dachverbands
nach den Vereinsförderrichtlinien einen Ausschlussgrund darstellen würde,
vertritt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass eine Bezuschussung dennoch,
aufgrund der vorangestellten Gründe, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
für zukünftige, ähnlich gelagerte Fälle, gewährt werden kann.
Es wird vorgeschlagen, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Empfehlung
- abweichend von den Festlegungen in den städtischen Vereinsförderrichtlinien -
für den Bau einer Solaranlage auf dem Dach des Sportheims, Am Sandbergweg 19,
Fl.Nr. 259, Gemarkung Illerberg einen Zuschuss in Höhe von 10 % der tatsächlichen angefallenen Kosten von insgesamt 2.066,11 €.
Beschluss
- abweichend von den Festlegungen in den städtischen Vereinsförderrichtlinien -
für den Bau einer Solaranlage auf dem Dach des Sportheims, Am Sandbergweg 19,
Fl.Nr. 259, Gemarkung Illerberg einen Zuschuss in Höhe von 10 % der tatsächlichen angefallenen Kosten von insgesamt 2.066,11 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0