Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzel- bzw. Doppelgarage; Bauort: "Nähe Witzighauser Straße (61)" in Illerberg (Flur-Nr. 986 Tlfl.)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 12.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 12.04.2018 ö Beschließend 2.1

Diskussionsverlauf

Nach Erläuterung des Bauantrages, bei der seitens der Verwaltung ausgeführt wird, dass das Vorhaben dem Außenbereich zuzuordnen ist und darüber hinaus auch die Erschließung nicht gesichert ist, ergeht folgender

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen im Sinne von § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für die beantragte Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage wird verweigert, weil sich der vorgesehene Gebäudestandort nach Ansicht der Stadt Vöhringen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befindet, es sich bei dem Vorhaben um kein privilegiertes Vorhaben handelt (§ 35 Abs. 1 BauGB) und dieses als sonstiges Vorhaben nicht zugelassen werden kann, weil seine Ausführung öffentliche Belange beeinträchtigen würde und die Erschließung nicht gesichert ist (§ 35 Abs. 2 und 3 BauGB).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2018 07:20 Uhr