Gemäß § 36 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG – ist von der Stadt Vöhringen im Jahre 2018 wiederum bis spätestens 15.05.2018 eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Die Zahl der dem Wahlausschuss beim Amtsgericht Neu-Ulm vorzuschlagenden Schöffen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks. In Vollzug dieser Regelung hat der Präsident des Landgerichts Memmingen mit Schreiben vom 23.01.2018 mitgeteilt, dass von der Stadt Vöhringen sechs Bürgerinnen oder Bürger für die Wahl zu Schöffen vorgeschlagen werden müssen. Die Stadt ist selbstverständlich nicht gehindert, eine größere Zahl von Bürgerinnen oder Bürgern für die Schöffenwahl in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Die mitgeteilte Anzahl sollte jedoch nicht wesentlich überschritten werden.
Die Stadtverwaltung hat durch öffentliche Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Extra“ auf die Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen aus der Stadt Vöhringen hingewiesen und interessierte Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich um Aufnahme in die Vorschlagsliste zu bewerben.
Alle bis zum 19.04.2018 für ein Schöffenamt eingegangenen Bewerbungen wurden in Listenform erfasst und sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste für Schöffen ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.
Nach Nr. 4 der Schöffenbekanntmachung vom 7. November 2012, geändert durch Bekanntmachung vom 25. Oktober 2017), sollen zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden:
1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
2. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind;
5. Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
Nach Beschlussfassung im Stadtrat liegt die Vorschlagsliste zur Auswahl der Schöffen in der Zeit vom 27. April bis 04. Mai 2018 im Rathaus, Bürgerbüro, Zimmer 0.01, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können bis zum 14. Mai 2018 schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der Stadt Vöhringen erhoben werden.
Die Vorschlagsliste ist bis spätestens 05. Juni 2018 dem Amtsgericht Neu-Ulm zu übersenden. Vom Wahlausschuss des Amtsgerichts Neu-Ulm werden aus den Vorschlagslisten Personen in das Schöffenamt berufen.
Personen, die bis Ende Dezember keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt worden sind.
Die Vorschlagsliste ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Sie enthält folgende Personen:
1. Schmidt Joachim
2. Gutter Johann Heinrich
3. Bernhard Martin
4. Loschinger Petra Sabine, geb. Mayer
5. Schramm Andrea, geb. Kemnitz
6. Hafran Carsten Jens
7. Lieble Carola Waltraud, geb. Taiber