Ortsrecht der Stadt Vöhringen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und Fäkalschlammentsorgungssatzung Verlängerung des Kalkulationszeitraumes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 11.12.2008

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 01.12.2008 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 11.12.2008 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die Kanaleinleitungsgebühr nach § 10 Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Fäkalschlammentsorgungssatzung wurde letztmals mit Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2006, rückwirkend zum 1. Januar 2006 neu festgesetzt.

Der damals gewählte, 3-jährige Kalkulationszeitraum endet nun zum 31.12.2008.

Nachdem die erforderlichen Kalkulationsgrundlagen für die Einführung einer getrennten Abwassergebühr (Schmutz- und Niederschlagswasser) noch nicht vorliegen und das Bayerische Staatsministerium des Innern auch erst Mitte dieses Jahres ein neues Satzungsmuster veröffentlicht hat stellt sich nun die Frage ob entweder

?        der Ende Jahres 2008 auslaufende Kalkulationszeitraum zunächst um ein Jahr bis zum 31.12.2009 verlängert wird und im Verlauf des Jahres 2009 dann getrennte Gebühren für die Einleitung von Schmutz- und Regenwasser kalkuliert und zum 1. Januar 2010 neu festgesetzt werden


oder aber

?        die Kanaleinleitungsgebühr erneut für einen 3-jährigen Kalkulationszeitraum auf der Grundlage der bisherigen Satzungsregelung neu festgesetzt und erst nach Ablauf dieses Zeitraumes zum 1. Januar 2012 ggf. auf eine getrennte Gebühr umgestellt wird. Eine Neukalkulation würde gegenüber der bisherigen Einleitungsgebühr von 2,14 € lediglich eine Erhöhung um 1 Cent auf neu 2,15 €/m³ hervorrufen.

Von Seiten der Verwaltung wird die erste Alternative favorisiert. Es wird daher vorgeschlagen den Kalkulationszeitraum der Kanaleinleitungsgebühr um ein Jahr bis zum 31.12.2009 zu verlängern und für das Jahr 2009 nochmals die bislang festgesetzte Einleitungsgebühr von max. 2,14 €/m³ zu erheben.

Nachfolgend noch einige grundsätzliche Erläuterungen:

Bislang wird die Abwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab berechnet.

Bereits seit vielen Jahren räumt jedoch die Stadt Vöhringen für die Grundstücke, von denen das Niederschlagswasser nicht der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zugeführt wird, auf der Grundlage der Versickerungsfläche eine Ermäßigung der Einleitungsgebühren zwischen
5 und 20 % ein.

Zukünftig soll diese Regelung dann durch eine getrennte Abwassergebühr ersetzt werden.

Dies bedeutet, dass die Kostenanteile für die Schmutzwasserbeseitigung wie bisher nach dem Frischwassermaßstab und die Kostenanteile für die Niederschlagswasserbeseitigung nach dem Maßstab der überbauten und versiegelten Flächen (Versiegelungsmaßstab) berechnet werden.
Die Einführung der getrennten Abwassergebühr hat zum Ziel die Abwassergebühren künftig verursachergerechter zu verteilen.

Beispielsweise errechnen sich für einen Supermarkt aufgrund der sehr großen befestigten Fläche im Verhältnis zum tatsächlichen Wasserverbrauch geringe Abwassergebühren. Künftig wird dann das Niederschlagswasser nach der befestigten Fläche berechnet. Zusammen mit der Schmutzwassergebühr wird sich dann eine höhere Abwassergebühr ergeben.

Die Vorbereitung dieser Gebührenregelung erfordert jedoch umfangreiche Vorarbeiten. Vorgesehen ist die Neukalkulation von einem geeigneten Fachbüro ausführen zu lassen. Ob dann für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ein Gebietszonenmodell oder aber eine flurstücksgenaue Zuordnung von bebauten und befestigen Flächen gewählt wird, muss noch in Gesprächen mit dem ausführenden Büro unter Beachtung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen und Vorgaben geklärt werden.

Empfehlung

Der mit Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2006 festgesetzte Kalkulationszeitraum wird um ein Jahr bis zum 31.12.2009 verlängert. Für das Jahr 2009 wird deshalb nochmals eine Einleitungsgebühr von maximal 2,14 €/m³ festgesetzt.
Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Bürgermeister Janson ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender

Beschluss

Der mit Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2006 festgesetzte Kalkulationszeitraum wird um ein Jahr bis zum 31.12.2009 verlängert. Für das Jahr 2009 wird deshalb nochmals eine Einleitungsgebühr von maximal 2,14 €/m³ festgesetzt.
Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0