Plakatierungen im Stadtgebiet Anfrage Frau Böck
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 10.09.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 10.09.2018 | ö | 4.3 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Frau Böck stellt fest, dass im Stadtgebiet Vöhringen, vor allem an der Rue de Vizille,
die Plakatierungen zunehmen und fragt deshalb an, ob hierfür auch separate Werbetafeln aufgestellt werden könnten, wie dies bei der Parteienwerbung vor Wahlen der Fall ist.
Antwort:
Für Wahlwerbungen sei die städtische Verordnung über öffentliche Anschläge maßgeblich.
Für sonstige Plakatierung bedürfe es idR einer Genehmigung durch die Stadtverwaltung.
Werbungen an privaten Grundstücken stehen nicht im Einfluss der Stadtverwaltung.
Öffentliche Plakatierungen werden auch vom Ordnungsamt überwacht und gegebenenfalls
kostenpflichtig entfernt. Die Aufstellung von gesonderten Werbetafeln hält er nicht für geeignet bzw. notwendig.
Datenstand vom 28.09.2018 08:16 Uhr