Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung als beschränkt-öffentlicher Weg: - Geh- und Radweg vom Keltenweg zur Überführung Widmung als Ortsstraße: - Zufahrt zum Grundstück "Rue de Vizille 1" in Vöhringen - Zufahrt zum Grundstück "Riedstraße 51" in Vöhringen - Straße "Wasenblick" in Illerberg - Teilstrecke der Straße "Witzighauser Straße" in Illerberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 11.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.10.2018 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Im Zuge der Überarbeitung des Bestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass die im Zusammenhang mit dem Bau der Kreisstraße Nu 14 neu (Rue de Vizille) stehenden Wege und Zufahrten nicht Bestandteil der Rue de Vizille sind und somit nicht durch den Landkreis  gewidmet wurden.
Die Widmungen sind somit geboten, um den Straßenabschnitten die Eigenschaft eines öffentlichen Weges bzw. einer öffentlichen Straße zu geben.

Im Einzelnen sind dies folgende Wege- und Straßenabschnitte:

Widmung als beschränkt-öffentlicher Weg:

1.        Der Treppenaufgang mit Geh- und Radweg vom Keltenweg zur Überführung  in Vöhringen (Flur-Nrn. 940/3 und 934/5 Tlfl. jeweils Gem. Vöhringen), beginnend am Geh- und Radweg Rue de Vizille und endend an der Überführung über die Rue de Vizille wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.
       Der Aufgang mit Weg hat eine Länge von 85 m.
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
       (siehe Lageplan Anlage 1)


Widmung als Ortsstraße:

2.        Die Zufahrt zum Grundstück „Rue de Vizille 1“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1080/32 Tlfl. Gem. Vöhringen), beginnend an der Rue de Vizille und endend an der Ostgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 1080/14 Gem. Vöhringen, wird als Ortsstraße gewidmet.
       Die Zufahrt hat eine Länge von 23 m.
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
 (siehe Lageplan Anlage 2)

3.        Die Zufahrt zum Grundstück „Riedstraße 51“ in Vöhringen (Flur-Nr. 978/10 Tlfl. Gem. Vöhringen), beginnend an der Rue de Vizille und endend an der Ostgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 979 Gem. Vöhringen, wird als Ortsstraße gewidmet.
       Die Zufahrt hat eine Länge von 125 m.
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
       (siehe Lageplan Anlage 3)
-------------------------------

Eine Teilstrecke des bisher bestehenden Feld- und Waldweges Flur-Nr. 1015 der Gemarkung Illerberg (neu Flur-Nr. 1015/2 und 1015/1 Tlfl.) wurde entsprechend dem Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ als Straße ausgebaut und soll nun zur Ortsstraße „Witzighauser Straße“ umgestuft werden.

Die Teilstrecke des bisherigen Feldweges (Flur-Nr. 987 Tlfl. Gem. Illerberg), die von der Ortsstraße „Wasenblick“ überdeckt wird, wird als öffentlicher Feld- und Waldweg eingezogen und erhält die Straßenkategorie „Ortsstraße“.

Der Ausbau der Straße „Wasenblick“ in Illerberg und dieses Teilstückes der Witzighauser Straße wurde mit dem Erschließungsträger, der Firma ISE Illerberger- Städtebau- und Erschließungsgesellschaft, über einen Erschließungsvertrag geregelt.

Die nunmehr ausgebauten und bis auf den Feinbelag fertiggestellten Straßen wurden in Vollzug dieses Erschließungsvertrages zwischenzeitlich von der Stadt Vöhringen abgenommen.

Die Straßen sind zwischenzeitlich im Eigentum der Stadt Vöhringen.
Die Vermessung und die Grundbucheintragung sind erfolgt.

Eine Widmung als Ortsstraßen ist damit geboten, um ihnen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu geben.

Widmung als Ortsstraße:

4.        Die Straße „Wasenblick“ in Illerberg (Flur-Nr. 998), beginnend an der Witzighauser Straße südlich des Grundstückes Flur-Nr. 999/12 und endend an der
Einmündung in die Witzighauser Straße nördlich des Grundstückes Flur-Nr. 999/5,
jeweils der Gemarkung Illerberg, wird als Ortsstraße gewidmet.
Die Straße hat eine Länge von 251 m. Die Straße ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
Die Teilstrecke des bisherigen Feldweges (Flur-Nr. 987 Tlfl. Gem. Illerberg), die von der Ortsstraße „Wasenblick“ überdeckt wird, wird als öffentlicher Feld- und Waldweg eingezogen und erhält die Straßenkategorie „Ortsstraße“.
(siehe Lageplan Anlage 4)

5.        Das Teilstück der Witzighauser Straße in Illerberg (Flur-.Nr. 1015/1 Tlfl. und Flur-Nr. 1015/2), beginnend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 986/2 der Gemarkung Illerberg und endend an der Einmündung der Straße „Wasenblick“ südlich des Grundstückes Flur-Nr. 999/2 der Gemarkung Illerberg, wird vom Feld- und Waldweg umgestuft zur Ortsstraße.
Das Teilstück wird als Bestandteil der Teilstrecke I der Witzighauser Straße gewidmet.
Das Teilstück hat eine Länge von 148 m. Die Straße ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
(siehe Lageplan Anlage 5)




 

Empfehlung

1.        Der Treppenaufgang mit Geh- und Radweg vom Keltenweg zur Überführung  in Vöhringen (Flur-Nrn. 940/3 und 934/5 Tlfl. jeweils Gem. Vöhringen), beginnend am Geh- und Radweg Rue de Vizille und endend an der Überführung über die Rue de Vizille wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.
       Der Aufgang mit Weg hat eine Länge von 85 m.
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

2.        Die Zufahrt zum Grundstück „Rue de Vizille 1“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1080/32 Tlfl. Gem. Vöhringen), beginnend an der Rue de Vizille und endend an der Ostgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 1080/14 Gem. Vöhringen, wird als Ortsstraße gewidmet.
       Die Zufahrt hat eine Länge von 23 m.
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

3.        Die Zufahrt zum Grundstück „Riedstraße 51“ in Vöhringen (Flur-Nr. 978/10 Tlfl. Gem. Vöhringen), beginnend an der Rue de Vizille und endend an der Ostgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 979 Gem. Vöhringen, wird als Ortsstraße gewidmet.
       Die Zufahrt hat eine Länge von 125 m.
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

4.        Die Straße „Wasenblick“ in Illerberg (Flur-Nr. 998), beginnend an der Witzighauser Straße südlich des Grundstückes Flur-Nr. 999/12 und endend an der
Einmündung in die Witzighauser Straße nördlich des Grundstückes Flur-Nr. 999/5,
jeweils der Gemarkung Illerberg, wird als Ortsstraße gewidmet.
Die Straße hat eine Länge von 251 m. Die Straße ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
Die Teilstrecke des bisherigen Feldweges (Flur-Nr. 987 Tlfl. Gem. Illerberg), die von der Ortsstraße „Wasenblick“ überdeckt wird, wird als öffentlicher Feld- und Waldweg eingezogen und erhält die Straßenkategorie „Ortsstraße“.

5.        Das Teilstück der Witzighauser Straße in Illerberg (Flur-.Nr. 1015/1 Tlfl. und Flur-Nr. 1015/2), beginnend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 986/2 der Gemarkung Illerberg und endend an der Einmündung der Straße „Wasenblick“ südlich des Grundstückes Flur-Nr. 999/2 der Gemarkung Illerberg, wird vom Feld- und Waldweg umgestuft zur Ortsstraße.
Das Teilstück wird als Bestandteil der Teilstrecke I der Witzighauser Straße gewidmet.
Das Teilstück hat eine Länge von 148 m. Die Straße ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.

Beschluss

„1.        Der Treppenaufgang mit Geh- und Radweg vom Keltenweg zur Überführung  in Vöhringen (Flur-Nrn. 940/3 und 934/5 Tlfl. jeweils Gem. Vöhringen), beginnend am Geh- und Radweg Rue de Vizille und endend an der Überführung über die Rue de Vizille wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.
       Der Aufgang mit Weg hat eine Länge von 85 m.
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

2.        Die Zufahrt zum Grundstück „Rue de Vizille 1“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1080/32 Tlfl. Gem. Vöhringen), beginnend an der Rue de Vizille und endend an der Ostgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 1080/14 Gem. Vöhringen, wird als Ortsstraße gewidmet.
       Die Zufahrt hat eine Länge von 23 m.
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

3.        Die Zufahrt zum Grundstück „Riedstraße 51“ in Vöhringen (Flur-Nr. 978/10 Tlfl. Gem. Vöhringen), beginnend an der Rue de Vizille und endend an der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 979 Gem. Vöhringen, wird als Ortsstraße gewidmet.
       Die Zufahrt hat eine Länge von 35  m.
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

4.        Die Straße „Wasenblick“ in Illerberg (Flur-Nr. 998), beginnend an der Witzighauser Straße südlich des Grundstückes Flur-Nr. 999/12 und endend an der
Einmündung in die Witzighauser Straße nördlich des Grundstückes Flur-Nr. 999/5,
jeweils der Gemarkung Illerberg, wird als Ortsstraße gewidmet.
Die Straße hat eine Länge von 251 m. Die Straße ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
Die Teilstrecke des bisherigen Feldweges (Flur-Nr. 987 Tlfl. Gem. Illerberg), die von der Ortsstraße „Wasenblick“ überdeckt wird, wird als öffentlicher Feld- und Waldweg eingezogen und erhält die Straßenkategorie „Ortsstraße“.

5.        Das Teilstück der Witzighauser Straße in Illerberg (Flur-.Nr. 1015/1 Tlfl. und Flur-Nr. 1015/2), beginnend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 986/2 der Gemarkung Illerberg und endend an der Einmündung der Straße „Wasenblick“ südlich des Grundstückes Flur-Nr. 999/2 der Gemarkung Illerberg, wird vom Feld- und Waldweg umgestuft zur Ortsstraße.
Das Teilstück wird als Bestandteil der Teilstrecke I der Witzighauser Straße gewidmet.
Das Teilstück hat eine Länge von 148 m. Die Straße ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2018 07:16 Uhr