Interkommunaler Informationssicherheitsbeauftragter (ISB); Abschluss einer Zweckvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 13.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 03.12.2018 ö 2
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2018 ö 5

Sachverhalt

Das Bayerische E-Government-Gesetz verpflichtet Gemeinden zukünftig zu einem systematischen Ansatz zur dauerhaften Sicherstellung der Informationssicherheit. Dies kann nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn jemand auch dauerhaft mit dieser Aufgabe betraut wird = Informationssicherheitsbeauftragter (ISB).

Ein Informationssicherheitsbeauftragter überwacht und kontrolliert die Trends der Informationssicherheit und ist dafür zuständig, weit über die IT hinaus Gefahren zu erkennen und hieraus entstehende negativen Auswirkungen auf die eigene Behörde bestmöglich zu verhindern. Auch wenn diese Funktion – anders als der Datenschutzbeauftragte – nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, so zeigt die Erfahrung, dass es kaum möglich ist, Informationssicherheit zu betreiben, ohne dass eine Person dafür verantwortlich ist und relevante Sicherheitsthemen in allen Phasen der Informationsverarbeitung berücksichtigt werden.

Aufgrund der Anforderungen an diese Stelle dürften viele Kommunen damit alleine überfordert sein. Somit blieben für diese Kommunen als Lösungsmöglichkeiten entweder der Einkauf der Leistungen in der freien Wirtschaft oder die Aufgabenerfüllung mittels kommunaler Zusammenarbeit.

Bei einer Abfrage in den Landkreisgemeinden haben sich 13 Kommunen (Altenstadt, Bellenberg, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Osterberg, Pfaffenhofen, Roggenburg, Unterroth, Vöhringen, Weißenhorn) sowie der Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung für eine interkommunale Zusammenarbeit in diesem Bereich ausgesprochen. In einer Bürgermeisterdienstbesprechung hat sich der Landkreis Neu-Ulm bereit erklärt, die Federführung hierfür zu übernehmen. Er schreibt die Stelle eines ISB aus, stellt das Personal (eine Vollzeitkraft) ein und regelt die Aufgaben, Befugnisse und Kostenteilung in einer Zweckvereinbarung. Der Landkreis Neu-Ulm beschäftigt ungeachtet dessen für seinen eigenen Aufgabenbereich selbst einen ISB. Die beiden Kräfte können sich insoweit untereinander abstimmen und Synergieeffekte nutzen.

Der Landkreis Neu-Ulm hat den beigefügten Entwurf der Zweckvereinbarung mit den beteiligten Landkreiskommunen und dem Zweckverband gemeindlicher Datenverarbeitung abgestimmt und ihn bei der Regierung von Schwaben angezeigt. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.

Die Zweckvereinbarung sieht in § 3 bezüglich der Kostentragung vor, 20% als Grundbeitrag auf die Vertragsgemeinden und 5% auf den Zweckverband gemeindlicher Datenverarbeitung umzulegen. Die restlichen Kosten werden auf die Vertragsgemeinden nach den Einwohnerzahlen zum Stand 31.12. des vorletzten Jahres verteilt. Die Stelle des ISB wurde zwischenzeitlich auch bereits ausgeschrieben. Die Vereinbarung soll am 01.01.2019 in Kraft treten.

Nähere Einzelheiten können dem beigefügten Entwurf der Zweckvereinbarung entnommen werden. Die Stadtverwaltung hält diese Form der Zusammenarbeit für sehr sinnvoll und empfiehlt, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Es ist möglich, dass bis zum Abschluss der Zweckvereinbarung noch geringe Modifizierungen oder inhaltliche Klarstellungen erforderlich werden.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen schließt sich der interkommunalen Zusammenarbeit im Landkreis Neu-Ulm auf dem Gebiet der Informationssicherheit an und billigt den Abschluss der vom Landkreis Neu-Ulm ausgearbeiteten und der Regierung von Schwaben angezeigten Zweckvereinbarung über den gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB). Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen und evtl. nachträglich noch erforderliche redaktionelle Änderungen oder inhaltliche Klarstellungen vorzunehmen.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson, der sich auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 03.12.2018 bezieht, ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen schließt sich der interkommunalen Zusammenarbeit im Landkreis Neu-Ulm auf dem Gebiet der Informationssicherheit an und billigt den Abschluss der vom Landkreis Neu-Ulm ausgearbeiteten und der Regierung von Schwaben angezeigten Zweckvereinbarung über den gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB). Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen und evtl. nachträglich noch erforderliche redaktionelle Änderungen oder inhaltliche Klarstellungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2019 07:40 Uhr