Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2018 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB gefasst.
Die Stadt Vöhringen möchte den bestehenden Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ in geringem Umfang ändern. Es soll das Baufenster im bestehenden Teilgebiet GE 2 geringfügig erweitert werden und die Fuß- und Radwege, Grünflächen sowie der Baumbestand an die aktuelle Situation angepasst werden. Die gegenständliche Änderung liegt vollständig im bestehenden Bebauungsplan und umfasst einen kleinen Teil desselben. Der ursprüngliche Plan ist im Jahr 2000 in Kraft getreten. Mit der gegenständlichen Änderung soll die Planung bezüglich der Grünflächen und Wege an tatsächliche Gegebenheiten angepasst werden. Mit der Erweiterung der bebaubaren Flächen soll die weitere betriebliche Entwicklung der anliegenden Firma ermöglicht werden. Eine Planung an anderer Stelle ist nicht möglich, da die Firma bereits dort ansässig ist.
Der Entwurf der Planung i. d. F. vom 13. Dezember 2018 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 13. Dezember 2018 gebilligt und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 11. Januar 2019 bis 13. Februar 2019 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 1/2019 vom 3. Januar 2019, hingewiesen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 18. Dezember 2018 im Zeitraum bis 13. Februar 2019 durchgeführt.
Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 13. Dezember 2018 können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planung. Es werden lediglich nachrichtliche und redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB kann damit der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Für den Satzungsbeschluss liegt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 25. März 2019, ausgearbeitet vom Planungsbüro Abtplan, Kaufbeuren (Anlage 2/3), vor. Es sind im Ergebnis der vorgeschlagenen Abwägung gemäß Anlage 1 keine Änderungen an der Planung, sondern lediglich nachrichtliche und redaktionelle Korrekturen erforderlich. Diese wurden in die Planung übernommen.
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan rechtsverbindlich in Kraft.
Anlagen:
Anlage 1 - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB vom 25. März 2019 zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2 - Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB, Zeichnerischer Teil (Planzeichnung) i. d. F. vom 25. März 2019 (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3 - Textteil mit Begründung i. d. F. vom 25. März 2019 (Bestandteil des Beschlusses)