Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 09.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.05.2019 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2019 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die Vorhabenträger, beheimatet in Illerberg, beabsichtigen auf dem Flurstück Nr. 1141 der Gemarkung Illerberg eine 750 kW Freiflächen-Photovoltaik-Anlage zu errichten.
Das Grundstück ist im Eigentum  eines der Vorhabenträger.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ grenzt östlich unmittelbar an die Autobahn A7.

Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,80 ha und umfasst das Flurstück Nr. 1141, Gemarkung Illerberg.
Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt.

Um den Bebauungsplan gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, wird dieser ebenfalls im Parallelverfahren geändert.

Weiterer Sachvortrag erfolgt in den jeweiligen Sitzungsterminen.

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Illerberg" nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch gemäß der Sachverhaltsdarstellung und des beiliegenden Lageplanes.

Der Stadtrat beschließt den rechtskräftigen Flächennutzungsplan gemäß § 2 Baugesetzbuch – BauGB – zu ändern und um eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Solarfeld gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO zu erweitern.

Mit der Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Ingenieurbüro Heller aus Herrieden beauftragt.

Der Aufstellungsbeschluss ist zu veröffentlichen.

Beschluss

„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Illerberg" nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch gemäß der Sachverhaltsdarstellung und des beiliegenden Lageplanes.

Der Stadtrat beschließt den rechtskräftigen Flächennutzungsplan gemäß § 2 Baugesetzbuch – BauGB – zu ändern und um eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Solarfeld gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO zu erweitern.

Mit der Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Ingenieurbüro Heller aus Herrieden beauftragt.

Der Aufstellungsbeschluss ist zu veröffentlichen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2019 07:22 Uhr