Ökologische Aufwertung kommunaler Flächen zur Verbesserung des Klimaschutzes; Antrag Herr Wilfried Maier zur Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 10. Februar 2020; Zwischenbericht und erste Stellungnahme der Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 27.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 27.04.2020 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Haupt- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 10. Februar 2020 bezüglich des als TOP Nr. 1 behandelten Antrages von Herrn Wilfried Maier die Stadtverwaltung beauftragt, diesen auf Umsetzbarkeit und Machbarkeit, einige städtische landwirtschaftliche Grundstücke zu Blühwiesen und Waldflächen zu entwickeln, zeitnah zu prüfen und anschließend zu berichten.

Eine erste Stellungnahme dieses Prüfungsauftrages kann nachstehend dargestellt werden:

1.        Flurstück Nummer 675 der Gemarkung Illerberg, Umwandlung in eine Blühwiese:
       Das gegenständliche Grundstück ist seit 2001 im Ökokonto verbucht.
       Eine Umgestaltung in eine Blühwiese ist aus diesem Grund nicht zulässig.
       Im übrigen wäre eine entsprechende Umgestaltung dieser Fläche nicht zielführend, entspricht doch bereits der gegenwärtige Zustand den Interessen und Vorgaben des Naturschutzes.

2.        Flurstück Nummer 2351 der Gemarkung Illerberg, Anlegung eines Laubmischwaldes, hilfsweise Schaffung einer Blühwiese:
       Dieses Grundstück befindet sich inmitten landwirtschaftlich genutzter Flächen.
       Aktuell wird diese Fläche als Teilstück eines großen Ackers von einem Haupterwerbslandwirt bewirtschaftet.
       Aufgrund der angrenzenden mitbewirtschafteten Grundstücke und der daraus ergebenden Flächenform und Gesamtgröße wird diese Ackerfläche entgegen der üblichen Richtung von Ost nach West und nicht von Nord nach Süd bewirtschaftet.
       Eine Nutzungsänderung des Ackers würde einen erheblichen Einschnitt in die landwirtschaftliche Struktur bedeuten und Nachbarflächen würden bei einer Aufforstung durch Beschattung, oder bei einer Blühwiese durch Verkrautung, beeinträchtigt.
       Ein diesbezüglicher Eingriff in ordnungsgemäß betriebene Landwirtschaft sollte nach Ansicht der Stadtverwaltung unterbleiben, zumal die Stadt Vöhringen über Flächen verfügt, die für die Anlage eines Laubmischwaldes oder einer Blühwiese deutlich geeigneter sind.

3.        Flurstück Nummer 1734 der Gemarkung Illerberg, Anlegung eines Laubmischwaldes:
       Dieses Grundstück ist derzeit eine Wiese und grenzt an ein kleines Wäldchen an und wäre aus forstwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich für eine Aufforstung geeignet.
       Die Beschattung des im Norden angrenzenden Grundstücks könnte durch Einhaltung von Grenzabständen und im Randbereich gepflanzten Sträuchern reduziert werden.
       An der südlichen Grenze sind bereits Strauchgruppen vorhanden.
       Der Grundstückspächter vertritt die Ansicht, dass eine Aufforstung bei dem zuständigen Jäger keinen Zuspruch finden würde, nachdem die Wiese, neben einer weiteren Wiese, im weiten Bereich die einzige Fläche sei, in die Rehkitze gesetzt würden.
       Ganz generell sind Wiesenflächen in diesem Bereich der Gemarkung Illerberg selten.
       Konkret wird diese Wiese durch einen Pferdehalter bewirtschaftet mit der für die Natur weiter positiven Folge, dass das Gras sehr spät gemäht wird und auswachsen sowie aussamen kann.

In Bezug auf die Grundintension des Antragstellers wird die Stadtverwaltung in einer der nächsten Sitzungen weitere alternative geeignete Flächen vorstellen.

Empfehlung

zur Kenntnisnahme

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf den von Herrn Stadtrat Maier im Februar d.J. gestellten Antrag zur ökologischen Aufwertung von kommunalen Flächen für Klimaschutzmaßnahmen und die hierzu von der Stadtverwaltung hierzu angefertigte erste Stellungnahme, die als Zwischenbericht zu sehen ist.

Herr Maier bedankt sich für diese Stellungnahme, wenngleich er eine etwas positivere Beantwortung erwartet hätte. Er begründet dies damit, dass es für ihn nicht nachvollziehbar sei, warum bei dem Grundstück Fl.Nr. 675, Gemarkung Illerberg, keine weitere ökologische Aufwertung vorgenommen werden kann. Diese würde zur Verbesserung der Ökobilanz beitragen.
Frau Fröhlingsdorf sichert zu, diesbezüglich noch einmal bei der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Neu-Ulm nachzufragen.

Beim Grundstück Fl.Nr. 2351, Gemarkung Illerberg, sei es nach Rücksprache von Herrn Maier mit dem Pächter dieser Fläche aktuell aufgrund der Bewirtschaftung schwierig, diese ökologisch aufzuwerten. Dieser habe jedoch andere Flächen benannt, die evtl. auch geeignet wären, z.B. ein Grundstück mit der Bezeichnung „Lichterer Berg“ und in der sog. Halde.

Schließlich seien ihm, Herrn Maier, die Argumente der Jäger beim Grundstück Fl.Nr. 1734, Gemarkung Illerberg, und der gegebenen Beschattung nicht nachvollziehbar.

Er sei jedoch zuversichtlich, dass zusammen mit der Stadtverwaltung andere geeignete Grundstücke gefunden werden, die sich für eine ökologische Aufwertung anbieten.
Herr Bürgermeister Janson stellt dies in Aussicht und sagt eine aktive Mitarbeit der
Stadtverwaltung zu.

Datenstand vom 02.06.2020 11:28 Uhr