Ehrenamtlicher Dritter Bürgermeister 1. Wahl 2. Vereidigung 3. Festsetzung der Entschädigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Konstituierende Stadtratssitzung, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Konstituierende Stadtratssitzung 07.05.2020 ö 7

Sachverhalt

7.1 Wahl

Sollte sich der Stadtrat für die Wahl eines ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters entscheiden,
so gelten für die Wahl die gleichen Grundsätze wie für die Wahl des ehrenamtlichen
2. Bürgermeisters (vgl. Ausführungen zu Top. 5.1). Die Abstimmung erfolgt wiederum geheim.

7.2 Vereidigung

Die Vereidigung des ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters erfolgt durch den 1. Bürgermeister nach Art. 27 KWBG. Sie hierzu Top. 5.2.

7.3 Festsetzung der Entschädigung

Bei der konstituierenden Sitzung im Jahr 2014 wurde auf Antrag aus der Mitte des Stadtrates folgende Entschädigungshöhe beschlossen:

„Die Entschädigung des ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters wird auf einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 300,00 € brutto festgesetzt. Darüber hinaus erhält der
3. Bürgermeister pro Vertretungsfall (Tag oder Termin ggf. auch mehrere Termine an einem Tag) einen Betrag in Höhe von 30,-- € brutto.“

Durch Besoldungsanpassungen sind die Entschädigungssätze zwischenzeitlich auf 348,39 €/mtl. bzw. 34,84 € pro Vertretungsfall gestiegen.

Nachdem sich die Beanspruchung der weiteren Bürgermeister voraussichtlich auch in den nächsten 6 Jahren in etwa im gleichen Umfang wie bisher bewegt, wird vorgeschlagen, die Entschädigung für den 3. Bürgermeister auf monatlich 350 € brutto und pro Vertretungsfall auf 35 € brutto festzusetzen. Der gewählte 3. Bürgermeister darf bei der Beschlussfassung gem. Art. 49 Abs. 1 GO nicht stimmen.


Beschlussvorschlag:

„Die Entschädigung des ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters wird auf einen monatlichen
Pauschalbetrag in Höhe von z.Zt. 350 € brutto festgesetzt. Darüber hinaus erhält der
3. Bürgermeister pro Vertretungsfall (Tag oder Termin ggf. auch mehrere Termine an einem Tag) einen Betrag in Höhe von z.Zt. 35 brutto. Diese Beträge nehmen an den jeweiligen
Besoldungserhöhungen teil.“

Diskussionsverlauf

1. Wahl:

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass für die Wählbarkeit und die Durchführung der Wahl des ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters die gleichen Bestimmungen gelten, wie bei der Wahl des ehrenamtlichen 2. Bürgermeistes.

Als einziger Kandidat wird von der CSU-Stadtratsfraktion vorgeschlagen:

       Herr Ludwig Daikeler

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung wird der Namen des Kandidaten in die vorbereiteten Stimmzettel eingetragen und kopiert. Der Wahlvorgang wird in gleicher Weise wie die Wahl zum Zweiten Bürgermeister durchgeführt.

Die Auszählung ergibt folgendes Ergebnis:

ausgegebene Stimmzettel:                25
gültige Stimmzettel:                        21
ungültige Stimmzettel                          4

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf:

Herrn Ludwig Daikeler                 20
Herrn Markus Harzenetter                  1

Herr Bürgermeister Neher verkündet das Ergebnis und stellt fest, dass das Stadtratsmitglied Herr Ludwig Daikeler mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit erneut zum Dritten Bürgermeister gewählt ist. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl zum ehrenamtlichen Dritten Bürgermeister annimmt. Dieser erklärt die Annahme der Wahl und unterschreibt die vorgefertigte Erklärung.

2. Vereidigung

Herr Bürgermeister Neher nimmt dem gewählten ehrenamtlichen Dritten Bürgermeister Herrn Ludwig Daikeler den nach Art. 37 KWBG vorgeschriebenen Eid ab.

3. Festsetzung der Entschädigung

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass bei der konstituierenden Sitzung im Jahr 2014 auf Antrag aus der Mitte des Stadtrates folgende Entschädigungshöhe beschlossen worden sei:

„Die Entschädigung des ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters wird auf einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 300,00 € brutto festgesetzt. Darüber hinaus erhält der
3. Bürgermeister pro Vertretungsfall (Tag oder Termin ggf. auch mehrere Termine an einem Tag) einen Betrag in Höhe von 30,-- € brutto.“

Durch Besoldungsanpassungen seien die Entschädigungssätze zwischenzeitlich auf 348,39 €/mtl. bzw. 34,84 € pro Vertretungsfall gestiegen.

Nachdem sich die Beanspruchung der weiteren Bürgermeister voraussichtlich auch in den nächsten 6 Jahren in etwa im gleichen Umfang wie bisher bewegt, werde vorgeschlagen, die Entschädigung für den 3. Bürgermeister auf monatlich 350 € brutto und pro Vertretungsfall auf 35 € brutto festzusetzen.

Auch hier schlägt die SPD-Stadtratsfraktion vor, in gleicher Weise ein Zeichen zu setzen und den Betrag auf 325 €/mtl. zu reduzieren. Die Grünen-Stadtratsfraktion würde auch den Betrag aus dem Jahr 2014 in Höhe von 300 €/mtl. für sachgerecht halten.

Im Ergebnis der Aussprache ergeht schließlich folgender Beschluss:

„Die Entschädigung des ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters wird auf einen monatlichen
Pauschalbetrag in Höhe von z.Zt. 325 € brutto festgesetzt. Darüber hinaus erhält der
3. Bürgermeister pro Vertretungsfall (Tag oder Termin ggf. auch mehrere Termine an einem Tag) einen Betrag in Höhe von z.Zt. 30 brutto. Diese Beträge nehmen nicht an den jeweiligen
Besoldungserhöhungen teil.“

Anmerkung:        
Herr Dritter Bürgermeister Ludwig Daikeler nimmt an der Beratung Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teil.

Datenstand vom 02.06.2020 11:32 Uhr