Luftsportverein Vöhringen e.V. Anschaffung eines E-Gleiters, Gewährung einer Sonderzuwendung nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 23.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Im Wesentlichen darf auf die zur Beratung im Haupt- und Umweltausschuss vom 06.07.2020 vorgelegte Sitzungsvorlage vom 09.06.2020 verwiesen werden.
Im Rahmen der Sitzung wurden mehrere Fragen aufgeworfen, die wie folgt beantwortet werden:

1. Vereinsinformationen (u.a. Vereinsaktivität, Mitgliederzahlen):
    siehe Schreiben vom 10.07.2020 (Anlage 1)
    Der Verein hat seinen Sitz in Vöhringen und ist gemeinnützig.
    Die Standorte der vereinseigenen Flugzeuge sind mangels eines geeigneten Geländes
    im Bereich der Stadt Vöhringen u.a. am Flugplatz Illertissen sowie am Flugplatz Tannheim
    (bei Memmingen).
    Wie auf der Homepage der Stadt Vöhringen aufgeführt, ist Herr Joachim Kirsch
    nach wie vor 1. Vorsitzender des Luftsportvereins Vöhringen e.V..

2. Nach Ziff. 4.2. der Anspruchsgrundlagen für die Förderung von Vereinen durch die
    Stadt Vöhringen (Städt. Vereinsförderrichtlinien) können Anträge nur vom Hauptverein
    mit rechtsverbindlicher Unterschrift des 1. Vorsitzenden eingereicht werden.
    Der vorgelegte Förderantrag wurde im vorliegenden Fall ausnahmsweise vom Schriftführer,
    in Absprache und Beauftragung des 1. Vorsitzenden, vorgenommen.

3. Nach Ziff. 1.1 fördert die Stadt Vöhringen „die Arbeit der Vereine, Gruppen, Organisationen
    und Initiativen, im folgenden kurz „Verein“ genannt, die ihren Sitz in Vöhringen oder in den
    Stadtteilen Illerberg/Thal und Illerzell haben und ihre Vereinsobjekte im Stadtgebiet errichten,
    erweitern oder sanieren und zu Vereinszwecken nutzen, ...“
    Ziff. 1.4 regelt: „Sollte die eine oder andere Voraussetzung in Ziff. 1.1 bis 1.3 nicht gegeben
    sein, bedarf die Frage der Anspruchsberechtigung einer Einzelfallentscheidung im zuständigen
    städtischen Gremium.“

    Der Luftsportverein Vöhringen e.V. erhielt seit Gründung zahlreiche Förderungen durch die
    Stadt Vöhringen, die u.a. auch durch entsprechende Gremiumsbeschlüsse abgedeckt sind,
    wie nachfolgend beispielhaft ab dem Jahre 1989 aufgeführt:

    - HAB  September 1989 – jährlicher Zuschuss zur Hallennutzung beim Luftsportverein Illertissen
      in Höhe von 500,00 DM bis einschließlich 1993.

    - HAB Oktober 1986 – Gewährung Investitionskostenzuschuss 10 % (2.288,00 DM) für anteilig
      auf den Verein entfallene Kosten beim Um-/Ausbau von Einrichtungen des Landeplatzes
      Illertissen.

   -  HAB März 1992 – Sonderzuwendung nach Ziff. 10.2 der Vereinsförderrichtlinien für den
      Kauf des Grundstücks  Flur.Nr. 2120 der Gemarkung Illertissen in Höhe von 10 % der
      Gesamtkosten (3.000,00 DM).

   -  September 1994 - Sonderzuwendung nach den städt. Vereinsförderrichtlinien für die
      Anschaffung eines Segelflug-Doppelsitzer-Flugzeuges in Höhe von 10 % der Anschaffungs-
      kosten (1.380,00 DM).

   -  STRB Januar 1998 – Zuschuss in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten eines Motorseglers
      (ca. 6.500,00 DM).

   -  STRB im Rahmen der Haushaltsberatungen 2006 – Bezuschussung der Anschaffung eines
      Ultraleichtflugzeuges in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten (5.837,99 €).

   -  Zuschuss Vereinsjubiläum 65-jähriges Bestehen im Jahre 2016 in Höhe von 100,00 €
      entsprechend Ziff. 12.3 der städt. Vereinsförderrichtlinien.

informativ:
Wortlaut Ziff. 12..1 der städtischen Vereinsförderrichtlinien:
„Die Stadt Vöhringen gewährt den Vereinen auf Antrag Sonderzuwendungen bei außergewöhn-lichen Anlässen (Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung usw.) oder für besondere dem Vereinszweck dienende Anschaffungen (z.B. Trachten, Instrumente).“

Eine Festlegung der Zuwendungshöhe ist hier nicht getroffen.
Eine Entscheidung über einen freiwilligen Zuschuss nach diesen Regelungen erfolgt daher stets nach „billigem Ermessen“ sowie im Rahmen der aktuellen finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Vöhringen.
Im Gegensatz zu Ziff. 6.3 der Richtlinien (Regelungen über die Gewährung eines Investitions-kostenzuschusses für Bauvorhaben) ist eine Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen nach Ziff. 12.1 durch die Gremien nicht zwingend vorgegeben.
Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, die Anschaffung des E-Gleiters als Sonderzuwendung nach Ziff. 12.1 der Städtischen Vereinsförderrichtlinien anzuerkennen und diesen nach Abwägung mit 5 % der tatsächlichen Kosten zu bezuschussen; dies unter dem Vorbehalt, dass trotz der Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Vöhringen auch im kommenden Haushaltsjahr gegeben sein wird.
Da im Haushalt 2020 hierfür keine Mittel zur Verfügung stehen, soll hierfür im Haushaltsjahr 2021 ein entsprechender Ansatz eingestellt werden.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Luftsportvereins Vöhringen e.V. auf
Bezuschussung eines E-Gleiters zu und gewährt nach Ziffer 12.1. der Vereinsförder-
richtlinien der Stadt Vöhringen eine Sonderzuwendung in Höhe von 5 % der
zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von voraussichtlich rd. 6.000,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2021 zu veranschlagen.

Diskussionsverlauf

Aufgrund der Vorberatungen in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 06.07.2020, erläutert Herr Bürgermeister Neher, dass dem Gremium zwischenzeitlich die nachgeforderten Unterlagen zur Vereinsgröße und Struktur vorliegen.

Die Summe der Vereinsmitglieder, die Höhe der Investitionssumme für den E-Gleiter, sowie die auslegbare Definition der Vereinsförderrichtlinien sorgt für eine kontroverse Diskussion im Gremium in Bezug auf die Angemessenheit der Förderung.

Der Vorschlag der CSU-Stadtratsfraktion, den Luftsportverein Vöhringen e.V. mit pauschal 3.000,- Euro (ca. 3% der Investitionssumme) zu bezuschussen findet Konsens im Gremium.

Auf Antrag eines Gremiumsmitgliedes ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Luftsportvereins Vöhringen e.V. auf Bezuschussung eines E-Gleiters grundsätzlich zu und gewährt nach Ziffer 12.1. der Vereinsförder richtlinien der Stadt Vöhringen eine Sonderzuwendung in Höhe von pauschal 3.000,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2021 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

Datenstand vom 09.10.2020 07:32 Uhr