Luftsportverein Vöhringen e.V. Anschaffung eines E-Gleiters, Gewährung einer Sonderzuwendung nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien
Daten angezeigt aus Sitzung: Stadtratssitzung, 23.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat | Stadtratssitzung | 23.07.2020 | ö | Beschließend | 8 |
Sachverhalt
siehe Schreiben vom 10.07.2020 (Anlage 1)
Der Verein hat seinen Sitz in Vöhringen und ist gemeinnützig.
Die Standorte der vereinseigenen Flugzeuge sind mangels eines geeigneten Geländes
im Bereich der Stadt Vöhringen u.a. am Flugplatz Illertissen sowie am Flugplatz Tannheim
(bei Memmingen).
Wie auf der Homepage der Stadt Vöhringen aufgeführt, ist Herr Joachim Kirsch
nach wie vor 1. Vorsitzender des Luftsportvereins Vöhringen e.V..
2. Nach Ziff. 4.2. der Anspruchsgrundlagen für die Förderung von Vereinen durch die
Stadt Vöhringen (Städt. Vereinsförderrichtlinien) können Anträge nur vom Hauptverein
mit rechtsverbindlicher Unterschrift des 1. Vorsitzenden eingereicht werden.
Der vorgelegte Förderantrag wurde im vorliegenden Fall ausnahmsweise vom Schriftführer,
in Absprache und Beauftragung des 1. Vorsitzenden, vorgenommen.
3. Nach Ziff. 1.1 fördert die Stadt Vöhringen „die Arbeit der Vereine, Gruppen, Organisationen
und Initiativen, im folgenden kurz „Verein“ genannt, die ihren Sitz in Vöhringen oder in den
Stadtteilen Illerberg/Thal und Illerzell haben und ihre Vereinsobjekte im Stadtgebiet errichten,
erweitern oder sanieren und zu Vereinszwecken nutzen, ...“
Ziff. 1.4 regelt: „Sollte die eine oder andere Voraussetzung in Ziff. 1.1 bis 1.3 nicht gegeben
sein, bedarf die Frage der Anspruchsberechtigung einer Einzelfallentscheidung im zuständigen
städtischen Gremium.“
Der Luftsportverein Vöhringen e.V. erhielt seit Gründung zahlreiche Förderungen durch die
Stadt Vöhringen, die u.a. auch durch entsprechende Gremiumsbeschlüsse abgedeckt sind,
wie nachfolgend beispielhaft ab dem Jahre 1989 aufgeführt:
- HAB September 1989 – jährlicher Zuschuss zur Hallennutzung beim Luftsportverein Illertissen
in Höhe von 500,00 DM bis einschließlich 1993.
- HAB Oktober 1986 – Gewährung Investitionskostenzuschuss 10 % (2.288,00 DM) für anteilig
auf den Verein entfallene Kosten beim Um-/Ausbau von Einrichtungen des Landeplatzes
Illertissen.
Kauf des Grundstücks Flur.Nr. 2120 der Gemarkung Illertissen in Höhe von 10 % der
Gesamtkosten (3.000,00 DM).
- September 1994 - Sonderzuwendung nach den städt. Vereinsförderrichtlinien für die
Anschaffung eines Segelflug-Doppelsitzer-Flugzeuges in Höhe von 10 % der Anschaffungs-
kosten (1.380,00 DM).
- STRB Januar 1998 – Zuschuss in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten eines Motorseglers
(ca. 6.500,00 DM).
- STRB im Rahmen der Haushaltsberatungen 2006 – Bezuschussung der Anschaffung eines
Ultraleichtflugzeuges in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten (5.837,99 €).
entsprechend Ziff. 12.3 der städt. Vereinsförderrichtlinien.
informativ:
Wortlaut Ziff. 12..1 der städtischen Vereinsförderrichtlinien:
„Die Stadt Vöhringen gewährt den Vereinen auf Antrag Sonderzuwendungen bei außergewöhn-lichen Anlässen (Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung usw.) oder für besondere dem Vereinszweck dienende Anschaffungen (z.B. Trachten, Instrumente).“
Eine Festlegung der Zuwendungshöhe ist hier nicht getroffen.
Im Gegensatz zu Ziff. 6.3 der Richtlinien (Regelungen über die Gewährung eines Investitions-kostenzuschusses für Bauvorhaben) ist eine Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen nach Ziff. 12.1 durch die Gremien nicht zwingend vorgegeben.
Empfehlung
Bezuschussung eines E-Gleiters zu und gewährt nach Ziffer 12.1. der Vereinsförder-
richtlinien der Stadt Vöhringen eine Sonderzuwendung in Höhe von 5 % der
zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von voraussichtlich rd. 6.000,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2021 zu veranschlagen.
Diskussionsverlauf
Beschluss
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2021 zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3