Ortsrecht der Stadt Vöhringen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und Fäkalschlammentsorgungssatzung Verlängerung des Kalkulationszeitraumes Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 01.12.2008

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 01.12.2008 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 11.12.2008 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die Kanaleinleitungsgebühr nach § 10 Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Fäkalschlammentsorgungssatzung wurde letztmals mit Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2006, rückwirkend zum 1. Januar 2006 neu festgesetzt.

Der damals gewählte, 3-jährige Kalkulationszeitraum endet nun zum 31.12.2008.

Nachdem die erforderlichen Kalkulationsgrundlagen für die Einführung einer gesonderten Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser noch nicht vorliegen und auch erst Mitte dieses Jahres ein neues Satzungsmuster durch das Bayerische Staatsministerium des Innern veröffentlicht wurde stellt sich nun die Frage ob

1. der Ende Jahres 2008 auslaufende Kalkulationszeitraum um ein Jahr bis zum 31.12.2009 verlängert wird und im Verlauf des Jahres 2009 dann getrennte Gebühren für die Einleitung von Schmutz- und Regenwasser kalkuliert und zum 1. Januar 2010 neu festgesetzt werden


oder

2. die Kanaleinleitungsgebühr erneut für einen 3-jährigen Kalkulationszeitraum auf der Grundlage der bisherigen Satzungsregelung neu festgesetzt und erst nach Ablauf dieses Zeitraumes zum 1. Januar 2012 eine getrennte Gebühr erhoben wird. Eine Neukalkulation ergab gegenüber der bisherigen Einleitungsgebühr von 2,14 € lediglich eine Erhöhung um 1 Cent auf neu 2,15 €/m³.

Empfehlung

Der mit Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2006 festgesetzte Kalkulationszeitraum für die Kanaleinleitungsgebühren wird um 1 Jahr bis zum 31.12.2009 verlängert. Für das Jahr 2009 wird daher nochmals eine Einleitungsgebühr von 2,14 €/m³ festgesetzt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson stellt unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage dar, dass vom Bayer. Staatsministerium des Innern Mitte dieses Jahres ein neues Satzungsmuster herausgegeben worden sei. Danach werden die Abwassergebühren nicht mehr nach dem Frischwassermaßstab erhoben, sondern es erfolgt eine getrennte Abrechnung für Abwasser und Regenwasser. Die Versickerung des Regenwassers wird künftig überall dort, wo es der Untergrund zulässt, verpflichtend vorgeschrieben. Nachdem die neuen Berechnungsgrundlagen aber erst noch durch ein Fachbüro ermittelt werden müssen, schlägt die Stadtverwaltung vor, den Kalkulationszeitraum um ein Jahr zu verlängern.

Die Ausschussmitglieder schließen sich dem Vorschlag der Stadtverwaltung im Ergebnis einer kurzen Aussprache an. Es ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

Der mit Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2006 festgesetzte Kalkulationszeitraum für die Kanaleinleitungsgebühren wird um 1 Jahr bis zum 31.12.2009 verlängert. Für das Jahr 2009 wird daher nochmals eine Einleitungsgebühr von 2,14 €/m³ festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0