Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf den Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach in der Gemarkung Thal die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.
In der Vergangenheit wurde dieses Areal bereits in unterschiedlicher Weise genutzt: Ursprünglich fand hier Kiesabbau statt. Anschließend wurde im Bereich der Kiesgrube von 1981 bis 2002 die Bauschuttdeponie Birkach betrieben, die seit 2010 vollständig abgedichtet und rekultiviert ist. Sie befindet sich aktuell in der Nachsorgephase. Bei dem Areal handelt es sich somit um eine klassische Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Gegenstand der Planung ist die gesamte ehemalige Kiesabbaufläche bzw. Bauschuttdeponie, mit Ausnahme des Bereichs im Nordosten, der heute als städtischer Recyclinghof genutzt ist. Neben der Darstellung eines Sondergebietes „Photovoltaik“ für den zentralen Bereich der ehemaligen Deponie sollen die umgebenden Flächen entsprechend der bestehenden Nutzung als Grünflächen planungsrechtlich gesichert werden. Der Änderungsbereich umfasst somit Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 497 und 497/1 der Gemarkung Thal in einer Größe von ca. 4,13 ha.
Zur Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da Freiflächenphotovoltaikanlagen nicht zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben des § 35 Abs. 1 BauGB zählen. Parallel dazu ist im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächennutzungsplan zu ändern, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB).
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für den planungsgegenständlichen Bereich aktuell Flächen für Versorgungsanlagen mit der Bezeichnung Bauschuttdeponie dar. Im Randbereich sind darüber hinaus Grünflächen sowie Einzelbäume als Eingrünung dargestellt. Nordöstlich, getrennt durch eine Grünfläche, ist ebenfalls eine Versorgungsfläche mit der Bezeichnung Kompostierungsanlage dargestellt. Die gesamte Versorgungsfläche ist darüber hinaus als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gekennzeichnet.
Für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 29.04.2021, ausgearbeitet von der Kling Consult GmbH, Krumbach vor. Zur Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen
15. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen“, Stand Vorentwurf i. d. F. vom 29.04.2021 mit folgenden Bestandteilen:
1.1) Planzeichnung
1.2) Textteil mit Begründung und Umweltbericht