Städtische Vereinsförderrichtlinien: Antrag des Sportclubs Vöhringen e.V. auf Zuschuss zur Bestuhlung des Gymnastiksaales im Karl-Eychmüller-Sportpark vom 13.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Mit schriftlichem Antrag vom 13.09.2021 hat der Sportclub Vöhringen 1893 e.V. einen Antrag auf Zuschuss zur Bestuhlung des Gymnastiksaales im Karl-Eychmüller-Sportpark gestellt. Der Antrag ist der Beschlussvorlage als – Anlage 1 – beigefügt. Auf diesen wird vollinhaltlich verwiesen.

Im Hinblick darauf, dass die Stühle und Tische ausschließlich der Vereinsnutzung sowie der Nutzung bei öffentlichen Veranstaltungen (bspw. finden im Raum zahlreiche Vereinsversammlungen auch außerhalb des Sportclubs statt) dienen, wird ein Zuschuss für die Ersatzbeschaffung in Höhe von 2.340,- Euro befürwortet.

Es handelt sich hierbei um eine Sonderzuwendung gemäß Ziff. 12 der städtischen Vereinsförderrichtlinien.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen gewährt dem Sportclub Vöhringen 1893 e.V. für die Neuanschaffung einer Bestuhlung und von Tischen für den Gymnastiksaal im Karl-Eychmüller-Sportpark eine einmalige Sonderzuwendung in Höhe von 10% der nachgewiesenen Kosten entsprechend den städtischen Vereinsförderrichtlinien, maximal jedoch einen Betrag von 2.340,- Euro.

Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2022 unter der Haushaltsstelle im Vermögenshaushalt 55310.9885 bereitzustellen.

Diskussionsverlauf

Seitens eines Ratsmitgliedes wird aus Klimaschutzgründen angefragt, inwieweit die Bestuhlung tatsächlich in einem desolaten Zustand gewesen sei. Weiterhin solle die bisherige Bestuhlung nicht weggeworfen, sondern verschenkt werden.

Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass das bisherige Mobiliar aufgrund des schlechten Zustandes nicht erhaltens- oder verschenkenswert gewesen sei.

Beschluss

Die Stadt Vöhringen gewährt dem Sportclub Vöhringen 1893 e.V. für die Neuanschaffung einer Bestuhlung und von Tischen für den Gymnastiksaal im Karl-Eychmüller-Sportpark eine einmalige Sonderzuwendung in Höhe von 10% der nachgewiesenen Kosten entsprechend den städtischen Vereinsförderrichtlinien, maximal jedoch einen Betrag von 2.340,- Euro.

Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2022 unter der Haushaltsstelle im Vermögenshaushalt 55310.9885 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.12.2021 09:39 Uhr