Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit in der Ulmer Straße; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 02.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2021 ö Vorberatung 4

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 16.09.2021 hatte der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Vöhringen in seinem Beschluss unter anderem formuliert, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, mechanische Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit (z. B. Schwellen usw.) im Bereich Ulmer Straße zwischen Minikreisel an der Vöhlinstraße und dem Kreuzungsbereich Frauenstraße zu prüfen.

Die Stadtverwaltung hat die Ulmer Straße hinsichtlich des Einbaus möglicher Verkehrsberuhigungen wie Schweller etc. näher überprüft.

Das FIS (Forschungsinformationssystem) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur spricht bei baulichen Maßnahmen für eine Verkehrsberuhigung von folgenden Möglichkeiten:

    Versätze (Verschwenkungen in der Straßenführung),
    Querschnittseinengungen,
    Aufpflasterungen (Teilaufpflasterung, einfache bzw. geteilte Plateauaufpflasterung),
    Quersperren im Straßenquerschnitt,
    Anordnung von Mittelinseln,
    in Ausnahmefällen Anordnung von Schwellen.

Diese baulichen Maßnahmen zielen vor allem auf die Geschwindigkeitsdämpfung des Kfz-Verkehrs ab und wirken auch ohne Beschilderung [RASt06; UBA00h]. Als besonders wirksam haben sich Aufpflasterungen in verschiedenen Ausführungen, Versätze, Mittelinseln mit Versätzen und bei häufigem Begegnungsverkehr auch Engstellen erwiesen [UBA00h]. Zudem können zusätzlich gestalterische Elemente wie Begrünungen die Wohn- und Umfeldqualität erhöhen [FGSV94].
Darüber stellen auch Veränderungen des Fahrbahnbelages, z. B. Wechsel von Asphalt auf Pflaster ein Element zur Verkehrsberuhigung dar. Allerdings wirken diese nicht geschwindigkeitsreduzierend, sondern zeigen lediglich die Änderung der Straßencharakteristik an. Die daraus resultierende Lärmbelästigung ist problematisch [VDAV90].

Wendet man diese Maßnahmen nun einmal für die Ulmer Straße an, ist festzustellen, dass gerade im nördlichen Teil des „innerstädtischen Bereiches“ auf Höhe des Fahrradgeschäftes Kropp die verkehrsberuhigenden Maßnahmen schon gegeben sind. Es liegt eine Aufpflasterung sowie eine Verengung der Fahrbahn vor. Des Weiteren besteht eine Rechts-vor-Links-Situation. Aktuell lässt sich die Wirksamkeit dieser Maßnahme sehr gut anhand des aufgestellten Geschwindigkeitsmessers beobachten. Bei einem längeren Vororttermin wurde festgestellt, dass kein Auto in diesem Bereich schneller als 25 km/h gefahren ist.

Im südlichen Einfahrtsbereich zur Innenstadt, nach dem Kreisverkehr an der Gaststätte Lepple, gibt es außer der Bushaltestelle auf der Fahrbahn und der Fahrbahnbreite von 
5,50 m aktuell keine baulichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen.

Auch im Abschnitt zwischen den o. g. beiden Standorten gibt es keine weitere bauliche verkehrsberuhigende Maßnahme.

Sollen hier nun zwingend neue bauliche Maßnahmen gefunden werden, bestehen folgende Möglichkeiten. 

1) Einbau von Schwellen bzw. Berliner Kissen (Anlage 1)

2) Aufpflasterungen (Anlage 2)

3) Anheben des Straßenbelages (Anlage 3)

Aufgrund des sehr hohen Verkehrsaufkommens inkl. Bus- und Schwerlastverkehrs wird es schwer werden, für die Punkte 1) und 2) eine technisch einwandfreie Umsetzungsmöglichkeit zu finden, welche auch auf eine gewisse Dauer dem Verkehr standhält.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Möglichkeit 1) und 2) mit erheblichen Lärmemissionen zu rechnen ist. Gerade in der Innenstadt mit ihren hohen Gebäuden beidseitig der Straße besteht die Gefahr, dass sich der „Schwellenlärm“ nicht seitlich ausbreitet sondern sich der Ulmer Straße entlang kanalisiert. Mit Anliegerbeschwerden ist zu rechnen.

Grundsätzlich sollte die Frage gestellt werden, ob bei einem derart hohen Verkehrsaufkommen eine „Verkehrsbehinderung“ zielführend ist. Zumal klar festzustellen ist, dass in der Ulmer Straße nicht zu schnell gefahren wird. Bei dem vorliegenden Verkehrsaufkommen ist dies schlichtweg nicht möglich.

Eine noch vertretbare Lösung wäre, evtl. auf Höhe der Gaststätte Lepple den bestehenden Belag auf ein Niveau der angrenzenden Gehwege anzuheben. Die Zu- und Abfahrt würde über eine kleine Rampe erfolgen. Die Lärmemissionen dürften hier etwas geringer ausfallen. Allerdings stellt sich die Frage, ob eine Verkehrsberuhigung unmittelbar nach dem Kreisverkehr Sinn macht. Weiter wären die Bushaltestellen nicht mehr barrierefrei.

Nach intensiver Beschäftigung mit dem Straßenabschnitt und Beobachtung des fließenden Verkehrs hat sich für die Stadtverwaltung herausgestellt, dass vorliegend eher ein Problem bezüglich der Querung der Ulmer Straße besteht als zu hoch gefahrene Geschwindigkeiten.

Für die Umsetzung einer Verkehrsberuhigung durch eine Mulde oder einer Vertiefung, wie in der letzten Sitzung angesprochen, konnte auch in Rücksprache mit unserem beratenden Ingenieurbüro keine technisch einwandfreie Lösung gefunden werden. 

Empfehlung

Um Entscheidung wird gebeten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher führt kurz in diesen Tagesordnungspunkt ein und erklärt, dass es heute allein um mögliche bauliche Maßnahmen in der Ulmer Straße gehen soll.
Er verweist auf die ausgeteilten Ergebnisse von Geschwindigkeitsmessungen in der Ulmer Straße.

Im Ergebnis intensiver Überlegungen sowie aufgrund der durch Messungen belegten geringen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit und der Nachteile, welche alle betrachteten baulichen Maßnahmen im Fahrbahnbereich hätten, vertritt die Verwaltung tendenziell die Ansicht, auf Straßeneinbauten zu verzichten.

In der kurzen Aussprache zeigt sich, dass sich zwar einige Gremiumsmitglieder den Einbau von sogenannten „Berliner Kissen“ vorstellen könnten, grundsätzlich aber die vorgestellten baulichen Maßnahmen nicht überzeugen können.
Es werden Änderungen der Verkehrsführung diskutiert und verworfen sowie gebeten zu prüfen, ob nicht durch die Anordnung von Rechts vor Links im Bereich der Einmündung der Bahnhofstraße in die Ulmer Straße eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden könnte.

Bürgermeister Neher favorisiert abschließend, entsprechend der vorliegenden Beschlusslage, nun zunächst die Geschwindigkeit im gegenständlichen Bereich der Ulmer Straße auf 20 km/h zu reduzieren und gleichzeitig den Fußgängerüberweg zurück zu bauen.
Sollte sich zeigen, dass insbesondere der Rückbau des Fußgängerüberweges gerade für die älteren Menschen ein Überqueren der Ulmer Straße erheblich erschweren würde, müsste diese Thematik erneut diskutiert werden und eventuell sogar darüber nachgedacht werden, den gegenwärtigen Zustand wieder herzustellen.  

Auf die Fassung eines Beschlusses wird verzichtet.

Datenstand vom 21.12.2021 09:41 Uhr