Ortsrecht der Stadt Vöhringen Friedhofs- und Bestattungssatzung - Neufassung Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 07.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.11.2022 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Im Zuge der Neuvergabe der Bestattungsdienstleistungen und der Neukalkulation der Friedhofsgebühren hat die Stadtverwaltung auch die Friedhofs- und Bestattungssatzung überarbeitet. Aufgrund einiger Änderungen und Anpassungen wurde diese neu gefasst. 

Die wesentlichen Änderungen sind:
  • Aufnahme der im Zuge des umfangreichen Umbaus des Friedhofs Süd geschaffenen neuen Bestattungsformen
  • Ausschließliche Zulassung von biologischen Urnen bei Urnenerdbestattungen
  • Änderung der Ruhefrist bei Urnenbestattungen von 15 Jahren auf 10 Jahre
  • Zulassung von Grababdeckungen bis maximal 70 % der Grabfläche

Zur Diskussion wird das Vorgehen bei dem Anbringen von Blumenschmuck, Grabschmuck oder sonstigen Ausstattungen wie z.B. „Balkonen“ an pflegefreien Urnengrabstätten gestellt. Die Satzung wird dann nachträglich um das Beratungsergebnis ergänzt. 

Die Stadtverwaltung empfiehlt die Neufassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung mit Wirkung ab 01. Januar 2023 zu erlassen.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Neufassung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Vöhringen (Friedhofs- und Bestattungssatzung).
Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die vor der Sitzung stattgefundene Besichtigung des Friedhofes Süd und die dort diskutierten Themen zur Grabpflege, zu einer maximal zulässigen Grababdeckung von 70 % sowie die Anbringung von sogenannten Balkonen an Urnenstehlen, welche den Hinterbliebenen die Möglichkeit zum Abstellen von Grabschmuck bietet. 

Frau Zanker-Maaß erläutert die wesentlichen Änderungen der Satzung, welche neben den oben genannten insbesondere die Senkung der Ruhefrist für Urnengräber von 15 Jahre auf 10 Jahre sowie die Aufnahme neuer Bestattungsformen sind.  

Das Gremium steht den Änderungen der Satzung positiv gegenüber. Es wird darum gebeten, dass die Anbringung der Balkone an den Urnenstehlen ausschließlich durch die Stadtverwaltung erfolgt und die Bürger darauf hingewiesen werden, dass ein Abstellen von Grabschmuck darüber hinaus, insbesondere auf dem Boden oder der Stehle selbst, nicht erlaubt ist. Zudem wird darum gebeten, den Bürgern ein Wahlrecht einzuräumen, ob sie Balkone an den Urnenstehlen anbringen oder nicht.

Im Anschluss ergeht folgender 

Beschluss

Der Stadtrat erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Neufassung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Vöhringen (Friedhofs- und Bestattungssatzung) mit der Maßgabe, dass an Urnenstehlen einheitliche, von der Stadt Vöhringen vorgegebene Balkone angebracht werden können. 
Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2022 10:25 Uhr