Bebauungsplan "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; Erlass der Vergaberichtlinien "Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Wohngebiet Kranichstraße Ost""


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Vorberatung 7
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 11

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen konnte letztmals im Jahr 2017 und zwar im „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ Wohnbaugrundstücke für Einfamilienhäuser an die bei ihr vorgemerkten Bauplatzinteressenten veräußern. 
Nachdem zwischenzeitlich der Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ in Kraft getreten und die Erschließung in vollem Gange ist, ist die Zeit gekommen, sich mit der Vergabe der städtischen Einfamilienhausgrundstücke intensiver zu beschäftigen und die Regularien fest zu legen. 

Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung sind konkret die im Bereich Kranichstraße Ost gelegenen städtischen Einfamilienhausgrundstücke (freistehend oder in Kette) sowie ein im benachbarten Bereich gelegenes Wohnbaugrundstück, für die es eine Vielzahl an Interessenten gibt. 

Konkret sind bei der Stadtverwaltung aktuell 561 Bauplatzsuchende registriert.

Wie den Bebauungsplanzeichnungen zu entnehmen ist (siehe Anlage 1 sowie Anlage 1a), können im „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ auf 16 Grundstücken freistehende Einfamilienhäuser errichtet werden, wobei die mit GS 21, 22, 23, und 24 bezeichneten insgesamt vier Grundstücke an die ursprünglichen Grundstückseigentümer zurückgegeben werden müssen. 
Das mit GS 25 bezeichnete Einzelhausgrundstück kann momentan mangels Erschließbarkeit nicht verkauft werden. 
Damit stehen tatsächlich 11 Grundstücke zur Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern im „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ zur Veräußerung zur Verfügung.
Daneben kann die Stadt Vöhringen 8 Grundstücke für die Errichtung von Kettenhäusern veräußern. 
Die städtischen Reihenhaus- und Mehrfamilienhausgrundstücke sollen separat vergeben werden.

Im „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ steht ein Grundstück geeignet zur Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienhaus zum Verkauf bereit. 

Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre es grundsätzlich vorstellbar, momentan (wie lange?) auf den Verkauf des im Bebauungsplan „Wohngebiet zwischen Storchenweg und Falkenstraße I“ verbliebenen Grundstücks zu verzichten und von der Vermarktung des bereits erwähnten Grundstücks GS 25 abzusehen und diese beiden Grundstücke zurück zu behalten bzw. vorzusehen für Ärzte, die sich in Vöhringen niederlassen wollen. 
Derzeit müsste dabei lediglich auf einen Grundstücksverkauf verzichtet werden, um gleichzeitig aber zwei Grundstücke in unterschiedlichen Qualitäten (Größe, Lage) vorweisen zu können, die beide nach heutigem Kenntnisstand sofort bzw. relativ zeitnah bebaubar wären. 

In einem separaten Punkt hat der Stadtrat in nicht-öffentlicher Beratung und Beschlussfassung über den Verkaufspreis der veräußerbaren städtischen Einfamilienhausgrundstücke zu entscheiden, während über die Vergaberichtlinien entsprechend dem Gebot der Transparenz in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen ist. 

Die ordnungsgemäße Vergabe von städtischen Grundstücken setzt stets das Vorhandensein von allgemein gültigen Auswahlkriterien voraus und ist in den letzten Jahren insbesondere durch die Rechtsprechung stets komplexer geworden. So ist heute beispielsweise gesicherte Rechtsprechung, dass Auswahlkriterien mit örtlichem Bezug höchstens bis zu 50 % in die Gesamtbewertung der einzelnen Grundstücksinteressenten einfließen sollten. Hintergrund hierfür sind auch die im Europarecht garantierten Grundfreiheiten, hier insbesondere die Niederlassungsfreiheit.

Die Stadtverwaltung hat mit den erarbeiteten „Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost““ versucht, einerseits den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden und andererseits eine Ausgewogenheit zwischen den einzelnen vorgesehenen Kriterien und deren jeweiliger Gewichtung auch im Hinblick auf Ortsbezogenheit und sozialem Aspekt zu erreichen. Dabei wurde auch darauf geachtet, Vergaberichtlinien vorzuschlagen, welche gut verständlich und fehlerfrei weil klar bestimmt vollziehbar sind. 

Die Stadtverwaltung hat sich intensiv mit möglichen Kriterien sowie der jeweiligen Bewertung auseinandergesetzt und im Ergebnis die Vergaberichtlinien wie vorliegend vorgeschlagen.

Auf die als Anlage 2 beigefügten Fallbeispiele darf verwiesen werden.

In einer Sitzungsvorlage aus dem Jahr 1997 heißt es: „Eines ist aufgrund mehrerer Gespräche mit fachkundigen Personen klar: Vergaberichtlinien, die von allen Interessenten und Bürgern akzeptiert und als gerecht empfunden werden, gibt es nicht!“. 
Dies dürfte heute insbesondere bei ortsansässigen Grundstücksbewerbern umso mehr gelten, als der in früheren Jahren verfolgte „absolute Vorrang für langjährige Vöhringer Bürger“ (Zitat aus der erwähnten Sitzungsvorlage) nicht mehr zulässig ist.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken, die folgendermaßen näher bezeichnet sind: 

„Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost““

Die Vergaberichtlinien sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Das noch im Eigentum der Stadt Vöhringen stehende einzelne Einfamilienhausgrundstück Flur-Nr. 466/8 der Gemarkung Vöhringen, gelegen im direkt benachbarten Bereich „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ wird ebenfalls nach den „Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost““ und in einem Paket mit den im „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ gelegenen veräußerbaren Einfamilienhausgrundstücken verkauft. 

Diskussionsverlauf

Ohne Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken, die folgendermaßen näher bezeichnet sind: 

„Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost““

Die Vergaberichtlinien sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Das noch im Eigentum der Stadt Vöhringen stehende einzelne Einfamilienhausgrundstück Flur-Nr. 466/8 der Gemarkung Vöhringen, gelegen im direkt benachbarten Bereich „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ wird ebenfalls nach den „Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost““ und in einem Paket mit den im „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ gelegenen veräußerbaren Einfamilienhausgrundstücken verkauft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2022 07:52 Uhr