Die Stadt Vöhringen ist zuständig für die Unterbringung wohnungsloser Personen, wenn die Obdachlosigkeit in Vöhringen eingetreten ist. Hierfür stehen mehrere Wohnungen (für die Unterbringung von Familien) und Zimmer (für die Unterbringung von Einzelpersonen) – verteilt auf das Stadtgebiet – zur Verfügung.
Die zur Verfügung stehenden Wohnungen und Zimmer befinden sich in Mehrfamilienhäusern, die ansonsten über reguläre Mietwohnungen verfügen. Mit der Zuweisung von Obdachlosen in Häuser, die nicht ausschließlich der Unterbringung von Wohnungslosen dienen, hat die Stadtverwaltung überwiegend positive Erfahrungen gemacht.
Problematisch wird eine Unterbringung jedoch insbesondere dann, wenn es sich um eine Person mit psychischen Erkrankungen handelt und die Symptomatik der Krankheit eine Unterbringung in einem Mehrfamilienhaus nicht oder nur unter sehr starker Beeinträchtigung der anderen Bewohner des Hauses zulässt.
Die Stadt hat nicht nur gegenüber den Obdachlosen sondern auch gegenüber den Mietern und Anwohnern eine Fürsorgepflicht. Daher ist für derart gelagerte schwerwiegende Fälle die Schaffung einer alternativen Unterbringung dringend notwendig.
Da die Stadt Vöhringen aktuell eine wohnungslose Person in einem Zimmer in einem Mehrfamilienhaus untergebracht hat, welche die oben genannten Probleme mit sich bringt, ist eine zeitlich schnelle Umsetzung dringend notwendig. Eine Aufrechterhaltung der aktuellen Unterbringungssituation ist den anderen Bewohnern des Hauses nicht länger zumutbar.
Die Stadtverwaltung empfiehlt hierfür die Anschaffung von zwei Wohncontainern. Diese sollen der Unterbringung von schwerwiegenden Fällen vorbehalten werden.
Als Standort für die beiden Wohncontainer ist ein städtisches Grundstück in zweiter Reihe an der Straße Zum Klärwerk vorgesehen (siehe Lageplan).
Die Wohncontainer bestehen jeweils aus einer eigenen Nasszelle sowie einem Aufenthaltsraum mit Teeküche.
Die Erschließung mit Strom und Wasser erfolgt über die Straße Zum Klärwerk. Hierfür besteht auch eine Dienstbarkeit für das angrenzende Grundstück.
Ein Anschluss an den Kanal ist direkt auf dem Grundstück möglich.
Für die Wohncontainer, die Erschließung und Errichtung sind Haushaltsmittel in Höhe von 85.000 € im Haushalt 2023 eingestellt.
Aufgrund der vorliegenden Dringlichkeit wurden die Container bereits bestellt. Eine Auslieferung erfolgt zeitnah im Januar.