Östliche Reiherstraße;
Festlegung der vorübergehenden Verkehrsführung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 13.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit der Fertigstellung der Erschließung für das neue Baugebiet Kranichstraße Ost wird der östliche Teil der Reiherstraße als Fuß- und Radweg ausgebaut.
Die neue Ost-West-Verbindung über die Kranichstraße wird allerdings erst mit dem Baugebiet Kranichstraße West fertiggestellt.
Somit besteht aktuell keine Möglichkeit für den PKW-Verkehr, von der westlichen Reiherstraße kommend in Richtung Osten zu fahren.
Eine Umfahrung mit dem PKW erfolgt über die Vogelstraße oder die Werner-von-Siemens-Straße.
Fußgänger und Radfahrer sind von der Umleitungsstrecke nicht betroffen.
Zu der vorübergehenden Verkehrssituation haben sich nun schon mehrere Bürger bei der Stadtverwaltung erkundigt.
Für die Stadtverwaltung gibt es zwei Möglichkeiten, wie bis zur Fertigstellung der Kranichstraße mit dem östlichen Teil der Reiherstraße umgegangen werden kann:
- Anordnung einer Einbahnstraße, um den motorisierten Verkehr in eine Richtung abfließen lassen zu können, bevorzugt in West-Ost-Richtung.
- Beibehalten des Fuß- und Radweges und somit Stärkung des Fahrradverkehrs und ökologisches Vorbild als Kommune.
Eine vorübergehende Befahrung der Straße in beide Richtungen ist aufgrund der fehlenden Breite (3,5 m) nicht möglich.
Die Straße konnte auch nicht temporär breiter gebaut werden, da ansonsten eine Restfläche zwischen Straße und privaten Grundstücken nach Fertigstellung des gesamten Baugebietes zurückgeblieben wäre.
Empfehlung
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt die Beibehaltung des Fuß- und Radweges.
Diskussionsverlauf
Herr Söhner erläutert einführend, dass der östliche Teil der Reiherstraße trotz der noch ausstehenden Realisierung der Kranichstraße bis zum westlichen Anschlusspunkt im Bereich Storchenweg bzw. Illerzeller Straße bereits so wie schlussendlich vorgesehen als Geh- und Radweg mit südlicher Begrünung hergestellt wurde. Aufgrund der damit verbundenen geringen Fahrbahnbreite scheidet eine Befahrung mit Kraftfahrzeugen in beide Richtungen aus. Eine Einbahnregelung für PKW wäre möglich, wird von der Verwaltung aber wegen der angestrebten Entwicklung zur „Fahrradstadt“ nicht favorisiert.
In der anschließenden Diskussion zeigt sich, dass wohl mehrheitlich die Einrichtung einer temporären Einbahnregelung für Kraftfahrzeuge in West-Ost-Richtung bis zur Komplettierung der Kranichstraße befürwortet wird. Ausschlaggebend hierfür sei aber weniger die Vermeidung eines Umweges für Autofahrer als vielmehr das Ziel, eine weitere Belastung der Vogelstraße mit den dort angesiedelten besonders schützenswerten Einrichtungen wie Altenheim, Grundschule und Kindergarten zu vermeiden.
Die konkrete Ausgestaltung der „Straße“ wäre noch durch die Verwaltung zu prüfen (Fahrradstraße, Verkehrsberuhigter Bereich, Verbot des Überholens von Fahrrädern usw.).
Beschluss
„Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt die zeitlich begrenzte Anordnung einer Einbahnstraße, um den motorisierten Verkehr in eine Richtung abfließen lassen zu können, in West-Ost-Richtung.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4
Dokumente
Übersichtsplan (.pdf)
Datenstand vom 29.08.2023 08:19 Uhr