Bündelausschreibung für den Strombezug durch Kommunen 2024 bis 2025; Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens; Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss eines Stromliefervertrages für die Straßenbeleuchtung und Heiz-Strom für die Jahre 2024 und 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 04.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.12.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

  1. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24.11.2022 beschlossen, an der Bündelausschreibung der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH für die Jahre 2024 bis 2025 teilzunehmen. Diese Ausschreibung erfolgt in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag über die KUBUS GmbH.
In der Vergangenheit hat sich die Stadt Vöhringen jeweils an dieser Bündelausschreibung beteiligt und hierbei gute Erfahrungen bezüglich der erzielten Strompreise gemacht.

  1. Mit E-Mail vom 15. November 2023 hat die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH mitgeteilt, dass die Strombündelausschreibungen nun abgeschlossen sind. Leider gehört die Stadt Vöhringen zu den Auftragsgebern, die von verschiedenen Ausschreibungsaufhebungen betroffen sind. Von 34 Losen insgesamt konnten 4 nicht vergeben werden. 
Es handelt sich hierbei um die Lose
  • Straßenbeleuchtung
  • Heizstrom
In diesem Fall muss sich die Stadt nun eigenständig um einen Lieferanten bemühen. Die Ausschreibung kann im Verhandlungsverfahren erfolgen.
  1. Wie bereits letztes Jahr muss bezüglich der oben ausgeschriebenen Lose nun eine freihändige Vergabe erfolgen.
Letztlich wird seitens der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH mitgeteilt, dass der Umstand, dass für manche Lose keine wirtschaftlich verwertbaren Angebote abgegeben wurden nicht heißen muss, dass Anfragen generell abgelehnt werden. Es ist daher auch nach Rücksprache mit regionalen Anbietern wie der SWU oder der LEW davon auszugehen, dass im Rahmen der freihändigen Vergabe wirtschaftlich akzeptable Preise erzielt werden können.
Vorgeschlagen wird deshalb, wie bereits letztes Jahr, zunächst bei den im Umkreis tätigen Energielieferanten LEW, Energie Schwaben, SWU und EnBW Angebote für einen Liefervertrag für bis zu 2 Jahre einzuholen. 
Wegen der Dringlichkeit der Strombeschaffung und der regelmäßig sehr kurzen Bindungszeiten ist eine kurzfristige Entscheidung erforderlich. Es wird daher empfohlen, den Bürgermeister zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu ermächtigen. 

Empfehlung

  1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Bündelausschreibung für den Strombezug durch die Kommunen 2024 bis 2025 zu Kenntnis.
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Angebote von Stromlieferanten einzuholen und einen Stromliefervertrag für die Lose Straßenbeleuchtung und Heizstrom für den Zeitraum von bis zu 2 Jahren mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot abzuschließen. 
  3. Über das Ergebnis des Stromliefervertrages ist im Stadtrat zu berichten. 

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher stellt den Sachverhalt dar. In der sich anschließenden Diskussion wird hinterfragt, ob der Strom auch direkt aus anderen Ländern bezogen werden kann oder ob die Lieferanten innerhalb Deutschlands sein müssen. Herr Bürgermeister Neher sichert eine Überprüfung zu. Ebenso wird hinterfragt, ob ein Fokus auf ökologischen Strom gelegt wird oder ob es bei der aktuellen Ausschreibung irrelevant ist. Hierüber entwickelt sich eine kontroverse Diskussion. Nach Aussprache ergehen folgende Beschlüsse:

Beschluss 1

Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Bündelausschreibung für den Strombezug durch die Kommunen 2024 bis 2025 zu Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bürgermeister wird ermächtigt, Angebote von Stromlieferanten über zertifizierten Ökostrom einzuholen und einen Stromliefervertrag für die Lose Straßenbeleuchtung und Heizstrom für den Zeitraum von bis zu 2 Jahren mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot abzuschließen. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Beschluss 3

Der Bürgermeister wird ermächtigt, Angebote von Stromlieferanten einzuholen und einen Stromliefervertrag für die Lose Straßenbeleuchtung und Heizstrom für den Zeitraum von bis zu 2 Jahren mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot abzuschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Beschluss 4

Über das Ergebnis des Stromliefervertrages ist im Stadtrat zu berichten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2024 14:35 Uhr