Leinenpflicht während der Setz- und Brutzeit;
Anfrage Herr Hinterkopf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 15.01.2024
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Herr Hinterkopf erkundigt sich nach einer grundsätzlichen Leinenpflicht während der Setz- und Brutzeit. Alternativ sollen die Hundehalter per Beschilderung darauf hingewiesen werden.
Herr Mennel erläutert, dass eine grundsätzliche Leinenpflicht im Außenbereich nicht zulässig sei, sondern diese nach der derzeitigen bayerischen Rechtslage lediglich auf bebaute Innenbereiche per Verordnung anzuwenden wäre. Des Weiteren umfasse diese nur große Hunde ab 50 cm Widerristhöhe. Größere Städte, wie die Landeshauptstadt München wiederum, müssen um dem Bewegungsdrang der Tiere Rechnung zu tragen, sogar im Innenbereich entsprechende Grünanlagen als Freilaufflächen ausweisen. Dementsprechend habe man derzeit keine generelle Handhabe um im Außenbereich entsprechend eine Leinenpflicht zu verfügen.
Empfehlenswert sei ggfs. einen Hinweis in den Amtlichen Mitteilungen zu veröffentlichen.
Datenstand vom 25.03.2024 15:44 Uhr