Auf die Anfrage von Herrn Brocke teilt die Stadtverwaltung folgendes mit:
Die Stadt Vöhringen hat mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH (DG) im August 2022 eine „Vereinbarung zur Wegenutzung“ zum Ausbau eines Glasfasernetzes in Vöhringen geschlossen.
Vorab sei bemerkt, dass Telekommunikationsunternehmen aufgrund der Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ihre Leitungen in Verkehrswege verlegen dürfen – dies auch ohne Genehmigung durch die betroffene Kommune.
Die abgeschlossene Wegenutzungsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Vöhringen und DG z.B. im Bereich Unterstützung durch die Stadt bei möglichem Grundstücksankauf für die Verteilerstationen.
Neben weiteren Punkten legt diese Vereinbarung auch fest, dass z.B. der Trassenverlauf des künftigen Netzes mit der Stadt abzustimmen ist. Auch zur Durchführung der Bauarbeiten sind Regelungen in dieser Vereinbarung enthalten so z.B., dass der Ausbau des Netzes so durchzuführen ist, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.
Regelungen, die eine Verpflichtung zum Ausbau oder eine „Sperre“ zu einem anderweitigen Ausbau für zwei Jahre darstellen – wie in der Anfrage genannt – sind in dieser Wegenutzungsvereinbarung nicht enthalten.
Da es sich bei der beabsichtigten Ausbaumaßnahme der DG um einen sog. eigenwirtschaftlichen Ausbau in Eigenregie der DG ohne finanzielle Beteiligung durch die Stadt handelt, sind die Möglichkeiten der Einflussnahme der Stadt auf den zeitlichen Ablauf der Maßnahme sehr beschränkt.
Wegen der an die Verwaltung herangetragenen Nachfragen, die sich auch auf den zeitlichen Rahmen des Ausbaus beziehen und wegen der Presseveröffentlichungen der vergangenen Tage haben wir die DG bzw. deren zuständigen Vertreter Herrn Kopperschmidt zu einem Gespräch eingeladen.
Dieses Gespräch ist aktuell terminiert auf den 5. März 2024.
Die Öffentlichkeit wird im Anschluss dieses Gesprächs entsprechend informiert.