Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" - Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ gefasst. 

Die Stadt Vöhringen möchte für den dringenden örtlichen Bedarf an gewerblichem Bauland Gewerbeflächen ausweisen. In direkter Nachbarschaft zum gegenständlichen Plangebiet befinden sich bereits verschiedene Gewerbebetriebe, darüber hinaus liegt das Plangebiet in der Nähe der Autobahn A 7, ist also für eine weitere gewerbliche Entwicklung geeignet. Daher wird der gegenständliche Bebauungsplan aufgestellt, um heimischen Gewerbetreibenden die Möglichkeit zur betrieblichen Entwicklung zu geben. 

Geplant ist auch die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes, der westlich an das gegenständliche Plangebiet angrenzt. Deswegen überlappt der Geltungsbereich der gegenständlichen Planung teilweise den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Gewerbegebiet Weißenhorner Straße. Dadurch können die Baugrenzen so gestaltet werden, dass eine lückenlose Bebauung zwischen den Flächen des alten und neuen Bebauungsplanes möglich ist. 

Zur Realisierung der geplanten Vorhaben ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO erforderlich. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Gewerbeflächen vorgesehen ist, sowie teilweise angrenzende Grünflächen zur Eingrünung bzw. zum Ausgleich der Baumaßnahmen und ein Bereich der für die Erschließung benötigten Straße. Diese wird zwar durch die Festsetzungen des Planes nicht verändert, über sie ist aber die Erschließung gesichert. 
Für den Ausgleich des Bebauungsplangebietes werden darüber hinaus Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) im Gemeindegebiet der Stadt Illertissen festgesetzt. 

Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 29. Juni 2023 wurden in der Sitzung des Stadtrates vom 29. Juni 2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 29. Juni 2023 wurde mit Schreiben vom 01. August 2023 im Zeitraum bis 20. September 2023 durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 07. August 2023 bis 20. September 2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 29. Juli 2023 hingewiesen.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Es werden dennoch Änderungen am Bebauungsplan notwendig, die entweder aus den Abwägungsvorschlägen in Anlage 1 resultieren oder sich infolge geänderter Planungen ergeben haben. Diese wurden in die Planung eingearbeitet. Dies betrifft insbesondere:

  • Erstellung eines Umweltberichtes mit detaillierter Eingriffsermittlung und Ausgleichsflächengestaltung, entsprechende Übernahme der notwendigen Festsetzung in Planzeichnung und Satzung. 
  • Infolge dessen Ergänzung der Grünordnung.
  • Festsetzungen zur Bauverbots- und Baubeschränkungszone entlang der Bundesautobahn A 7. 
  • Anpassungen bezüglich der Erschließung des Plangebietes.
  • Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung zur Festsetzung von Lärmkontingenten


Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" in der Fassung vom 25. April 2024, ausgearbeitet von „abtplan – architektur & stadtplanung“, Kaufbeuren, vor (Anlagen 2 u. 3, 4 und 5 ). 

Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Anlagen:
Anlage 1 -        Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 29. Juni 2023
Anlage 2 -        Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung), Entwurf i.d.F. vom 25.04.2024
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3 -         Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“, Satzung, Begründung, Entwurf i.d.F. vom 25.04.2024.
Anlage 4 -  Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“, Umweltbericht, Entwurf i.d.F. vom 19.03.2024
Anlage 5 -        Geruchsgutachten IMA vom 06.07.2016
Anlage 6 -   Schalltechnische Untersuchung emplan vom 30.03.2024

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 25.04.2024.

3.        Der Stadtrat beschließt, die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 25.04.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zum vorliegenden Tagesordnungspunkt vom Architekturbüro Abtplan, Herrn Schöne und verweist auf die bereits ausführliche Vorstellung in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses sowie den ergangenen einstimmigen Empfehlungsbeschluss.

Herr Schöne führt aus, dass zur Vorberatung lediglich bezüglich der geänderten Erschließung sowie der Bauverbots- und Baubeschränkungszone aufgrund der Nähe zur Autobahn Änderungen berücksichtigt worden sind.
Weiterhin seien gegenüber der ursprünglichen Vorstellung nun die im Plan dargestellten Ausgleichsflächen erarbeitet sowie mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt worden.
Die Würdigung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sei ebenfalls bereits in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses erfolgt.

Im Rahmen der sich anschließenden kurzen Aussprache führt Herr Schöne einerseits die bis zu 40 m vom Fahrbahnrand der Autobahn liegende Bauverbotszone sowie die weiteren 60 m Baubeschränkungszone aus. 

Auf weitere Rückfrage erläutert Herr Bürgermeister Neher, dass es sich um zwei Grundstückseigentümer handelt, welche über einen städtebaulichen Erschließungsvertrag die Aufstellung des Bebauungsplanes finanzieren.

Herr Schöne ergänzt, dass diese ebenfalls die Erschließungskosten der als private Verkehrsfläche deklarierten Erschließungsstraße zu tragen hätten.

Ohne weitere Rückfragen ergeht folgender

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.         Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 25.04.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat beschließt, die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 25.04.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.07.2024 07:28 Uhr