Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 27.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
An der Ostseite des Vöhringer Sees befindet sich entlang der Robert-Bosch-Straße ein Wall, der von der Stadt Vöhringen angelegt und unterhalten wird.
In der Vergangenheit wurde zwischen dem Anlieger auf der Ostseite der Robert-Bosch-Straße, der mit seinem Gewerbebetrieb und einer Betriebsleiterwohnung dort ansässig ist, mündlich eine Vereinbarung getroffen, wonach ein Teilbereich der Bepflanzung auf dem Wall durch den Anlieger gepflegt wird. Es handelt sich hierbei um den Teil, der die Sicht auf den See von dem Firmengrundstück ermöglicht.
Letztlich wurde in den letzten ca. 25 Jahren die mündlich getroffene Vereinbarung dahingehend gelebt, dass der Anlieger im Sichtbereich auf den See die Bepflanzung in regelmäßigen Abständen zurückschneiden hat lassen.
Im Gremium wurde dann Anfang 2023 und in weiteren Sitzungen versucht, den Hintergrund des Rückschnitts zu klären, der, wie nun dargestellt, erfolgt ist.
Aus dem Gremium wurde der Wunsch vorgetragen, dass diese Handhabung beendet wird und der gesamte Wall nunmehr ausschließlich durch die Stadt Vöhringen gepflegt wird.
Zwischenzeitlich hat die Stadtverwaltung ein Brief des beteiligten Anliegers vom 05.02.2024 erreicht, in dem darum gebeten wurde, diese vereinbarte Verfahrensweise beizubehalten. Der Brief ist als – Anlage 1 – der Sitzungsvorlage beigefügt.
Zur Verdeutlichung der Situation wird der Sitzungsvorlage ein Lichtbild über den aktuellen Zustand (Stand: Mai 2024) des Walls als – Anlage 2 – beigefügt.
Im Hinblick darauf, dass die Bepflanzung auch nach Rückschnitt vorhanden, gesund und intakt ist, kann sich die Stadtverwaltung vorstellen, die bisher praktizierte Vorgehensweise fortzuführen.
Sofern aus dem Gremium eine Beendigung der Vereinbarung gewünscht ist, wird entsprechende Antragstellung anheimgestellt.
Empfehlung
Um Entscheidung wird gebeten.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher fasst die Sachdarstellung einleitend zusammen und spannt den Bogen zum Antrag aus den Reihen der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, wonach der aktuelle Zustand sachlich, wie auch rechtlich zu klären sei.
Im Anschluss entwickelt sich eine äußerst emotionale wie auch kontroverse Diskussion über die unterschiedlich gelagerten Ansichten zum Rückschnitt des Grünstreifens durch den dort ansässigen Unternehmer, welchem hierdurch einen exklusiven Ausblick über den Vöhringer See von seinem Wohnhaus aus ermöglicht wird.
Befürworter des Rückschnitts begründen dies einerseits damit, dass niemandem durch den fachmännisch veranlassten Rückschnitt ein Schaden entsteht, andererseits das niedrigere Habitat auch dem Tierwohl zugutekomme. Weiterhin entstünde so der Stadt Vöhringen selbst kein finanzieller Aufwand für die Pflege.
Gegenteilige Argumente werden wiederum in den Festsetzungen im Textteil des Bebauungsplanes angeführt, wonach eine vier bis sechs Meter hohe Bepflanzung vorzunehmen sei, welche detailliert verlesen wird.
Darüber hinaus wird vielmehr die Verpflichtung des Gremiums gegenüber einer Gleichbehandlung der Bürgerschaft argumentativ aufgegriffen, wonach nicht für einzelne Personen Privilegien zu schaffen seien. Ebenfalls sorgt für Unverständnis, weshalb eine Absprache welche zeitlich nicht mehr einzuordnen ist, nun durch das Gremium legitimiert werden solle. Darüber hinaus wird angeführt, dass die Gestaltung öffentlichen Grundes argumentativ auch anderen Bürgern schwer untersagt werden könne, sofern dem zugestimmt wird.
Umgekehrt wird ebenfalls die Sicht der Badegäste auf das gewerbliche Anwesen thematisiert.
Nachdem weitere Argumente dafür und dagegen angeführt werden und die jeweiligen Sichtweisen dargestellt werden, stellt Herr Gutter den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Wortbeiträge
Beschluss: 22 : 1 angenommen.
Herr Bürgermeister Neher fasst zusammen, dass die Argumente ausreichend ausgetauscht worden seien und offenbar das Thema alle Gemüter beschäftige.
Er stellt daher fest, dass seitens des Gremiums ein entsprechender Antrag zur Abstimmung zu stellen sei.
Herr Lepple stellt insofern nachfolgenden Antrag als Beschluss zu formulieren
Beschluss 1
Der Rückschnitt des gegenständlichen Grünstreifens hat künftig zu unterbleiben. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die mündlich getroffene Vereinbarung zwischen der Stadt Vöhringen und dem anliegenden Grundstückseigentümer zu kündigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 13
Beschluss 2
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer zu treffen, dass eine Kürzung der Bepflanzung im gegenständlichen Bereich erst in Abstimmung mit der Stadtverwaltung erfolgen darf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 9
Datenstand vom 06.08.2024 16:28 Uhr