Stellungnahme zum Nahverkehrsplan des Landkreises Neu-Ulm


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö 5

Sachverhalt

1. Rahmenbedingungen

Das Landratsamt Neu-Ulm hat der Stadt Vöhringen mit E-Mail vom 08.07.2024 den Entwurf des Nahverkehrsplanes des Landkreises Neu-Ulm zum Zwecke der Anhörung der Kommunen übermittelt.

Dieser Entwurf wurde vom zuständigen Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Kreisentwick-lung des Kreistages behandelt und nunmehr zur Stellungnahme an die Kommunen versandt.

Eine Rückmeldung hat bis zum 11.08.2024 verbindlich zu erfolgen, weshalb der Plan ohne Vorberatung in der Stadtratssitzung zu behandeln ist.

Insoweit kritisiert die Stadtverwaltung den doch recht kurzfristigen Termin zur Rückäußerung. Der Plan wurde uns am 08.07.2024 übermittelt, sodass eine Vorberatung in dem zuständigen Bau- und Verkehrsausschuss am 11.07.2024 nicht mehr möglich war, da zum einen die Ladungsfrist abgelaufen war, zum anderen eine angemessene Einarbeitung in den Sachverhalt den Stadträten und auch der Verwaltung sicher nicht zuzumuten war.

Vor diesem Hintergrund wird beantragt, die Frist zur Stellungnahme angemessen, jedoch bis mindestens 30. September 2024 zu verlängern.

Bemerkenswert ist, dass der Plan vom zuständigen Ausschuss am 04.06.2024 beschlossen worden ist aber erst mehr als einen Monat später an die Kommunen weitergeleitet wurde. Im Hinblick auf die Bedeutung des Nahverkehrsplanes für die zukünftigen Anforderungen des ÖPNV muss man sich sicher mehr Zeit nehmen, als dies mit der kurzfristigen Fristsetzung erfolgt ist, zumal der Zeitraum zum Teil in die sitzungsfreie Zeit der meisten Kommunen fällt.

2. Vorläufige Stellungnahme zum Nahverkehrsplan

  • Der Nahverkehrsplan dient als strategisches Instrument zur Weiterentwicklung und Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis und legt die Mindestanforderungen fest. Details sind in diesem nicht geregelt.

       Der letzte Nahverkehrsplan datiert von 2015 und soll insoweit fortgeschrieben werden.

  • Ziffer 2.2.2 des NVP:

       Aus unserer Sicht sollten die Bevölkerungszahlen angepasst werden. Der Stand 2021 ist
       nicht mehr aktuell.

  • Ziffer 3.2.1 Angebot im Busverkehr:

       Hier ist dargestellt, dass u.a. die Linie 73 (neben 72, 78 sowie 850) mit einem weitest-        gehend getakteten Angebot eine tagesdurchgängige Bedienung im Busverkehr auf den         Hauptsiedlungsachsen des Landkreises sicherstellt.

       Warum dann diese Hauptsiedlungsachse insbesondere zwischen Weißenhorn und
       Vöhringen nicht als Hauptachse festgelegt wird (vgl. Abbildung 6 auf Seite 34 des NVP) ist         nicht ganz ersichtlich.

       Vor diesem Hintergrund wird ausdrücklich gefordert, die Achse Vöhringen -        Weißenhorn als Hauptachse ohne Schienenverbindung aufzuführen.

       Nach Wahrnehmung der Stadt Vöhringen ist der Individualverkehr zwischen Vöhringen und
       Weißenhorn an seiner Kapazitätsgrenze angelangt, was die gemessenen Verkehrs-
       zahlen nicht nur zu Stoßzeiten und auch die Auslastung der Kreisverkehre westlich von         Weißenhorn und an der Autobahnanschlussstelle faktisch belegen. Diese Verbindung als         Hauptachse verstärkt zu bedienen – auch am Wochenende – muss Ziel des Nahverkehrs-        planes sein. Nach Kenntnis der Stadt Vöhringen ist das Verkehrsaufkommen zwischen den         beiden viert- und fünftgrößten Kommunen im Landkreis höher als das auf der vierspurigen         B10 zwischen Neu-Ulm und Nersingen.

  • Nachtverkehr und Bedarfsverkehr

       Erfreulich ist zunächst, dass die aufgegebene Pfiffibus-Verbindung zwischen Vöhringen,
       Illerberg und Emershofen wieder aufgenommen wurde. Der Pfiffibus stellt nach Auffassung
       der Stadt Vöhringen ein sehr attraktives Angebot dar, um auch Bürgerinnen und Bürger aus
       den Ortsteilen zu den Zügen zu bringen und auch am Wochenende, im Hinblick auf die         Freizeitgestaltung, ein attraktives Angebot auch nachts zur Verfügung zu stellen.

       Vor diesem Hintergrund wird die Erstreckung der Pfiffibus-Linie 6 auch auf den         Ortsteil Illerzell dringend angeregt, zumal die Lage zwischen Vöhringen und Senden         dies ohne Weiteres ermöglicht.

       In der Vergangenheit war eine solche Anbindung auch angeboten worden. Auch wenn
       die Anbindung aufgrund wohl fehlender Inanspruchnahme (Stand 2017) aufgegeben wurde,
       so haben sich die Zeiten und die Zielsetzung in der Verkehrspolitik seither doch         deutlich verändert.

       Ferner wird im Hinblick auf die bereits angesprochene Bedeutung der Verkehrsachse
       Vöhringen - Weißenhorn angeregt, die Pfiffibus-Linie 6 auf den Bahnhof Weißenhorn
       zu erstrecken, da insbesondere die Bewohner von Emershofen und Illerberg doch
       verstärkte Verbindungen nach Weißenhorn haben.

  • Ziffer 3.2.2 Angebot im SPNV

Die Erhöhung der Frequenz insbesondere zur Hauptverkehrszeit im Rahmen der RS 7
zwischen Ulm und Vöhringen/Illertissen wird sehr begrüßt, auch deshalb, weil die Verkehrsströme auf dieser Achse insbesondere bis Illertissen doch erheblich sind (vgl. Abbildung auf S. 28 des NVP, <= 3.000).

  • Ziffer 4.3 Umsteigevorgänge zu wichtigen Zielen

       In diesem Zusammenhang wird seitens der Stadt Vöhringen darauf hingewiesen, dass der
       Bahnhof in Vöhringen selbstverständlich als wichtiges Ziel im Nahverkehrsplan berücksich-
       tigt werden muss. In der Vergangenheit wurde im Rahmen der Neuordnung des Schüler-
       verkehrs seitens des         damaligen Sachbearbeiters des Landratsamtes angedeutet, dass die         Bushaltestelle nicht mehr wie aktuell beim Bahnhof Vöhringen, sondern an einer ca. 200 m         bis 300 m entfernten Stelle im Bereich der Richard-Wagner-Straße verlegt werden soll.         Dies wird seitens der Stadt Vöhringen sicher nicht akzeptiert werden. Die Einwendung         erfolgt lediglich vorsorglich.

Empfehlung

Der Stadtrat billigt die vorliegende vorläufige Stellungnahme zum Nahverkehrsplan des Landkreises Neu-Ulm. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diese gegenüber dem Landratsamt abzugeben und eine Fristverlängerung zur ggf. weiteren Stellungnahme zu beantragen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass es sich vorliegend um ein diffiziles und auch politisches Thema handele, worüber zunächst im Kreistag beraten worden ist. In der vorliegenden Sitzungsvorlage habe er daher die Kernpunkte dargestellt.

Grundsätzlich sei Vöhringen mit der Illertalbahn gut angebunden. In Ost-West-Richtung, insbesondere aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zwischen Weißenhorn und Vöhringen bestehe jedoch Verbesserungspotenzial.

In der sich anschließenden Aussprache wird insbesondere die Unzuverlässigkeit des Schienenverkehrs bemängelt. Die Bevölkerung zur Nutzung des ÖPNV zu bewegen, falle daher schwer. Auch die Anbindung der Buslinien an den Schienenverkehr falle insbesondere für den Stadtteil Illerberg suboptimal aus. Hingegen werden die kostenlosen Park + Rideparkplätze lobend erwähnt.
Weiteres Verbesserungspotenzial bieten die Anzeigen in und an den Bussen.

Weiterhin wird seitens eines Ratsmitgliedes angemerkt, dass Anreize zur ÖPNV-Nutzung wie beispielsweise  eine „Happy Hour“ weiterhin fehlen. Der Pfiffibus müsse, wie von Herrn Bürgermeister Neher bereits gefordert, auf jeden Fall für alle Stadtteile mit aufgenommen werden.

Ein anderes Gremiumsmitglied spricht die lückenhafte und inaktuelle Bevölkerungsprognose bzw. -statistik an, welche als Grundlage verwendet wird. Damit einhergehend werde auch die Umgestaltung der örtlichen Bushaltestellen nötig. Die schlechte Anbindung des Stadtteiles Illerzell sei insbesondere beim zuletzt stattfindenden Inklusionsfestival wieder aufgefallen.
Dementsprechend solle die Aufnahme von Anrufsammeltaxis aufgenommen werden.

Im Zusammenhang mit den Anbindungen führt ein weiteres Ratsmitglied an, dass ggfs. aufgrund der Finanzierungsproblematik bei anderen Linien auf eine längere Taktung zurückgefahren werden müsse.

Bezüglich der Pfiffibus-Anbindungen weist ein weiteres Gremiumsmitglied auf die Verbindungen und Haltestellen hin. Ggfs. sollten diese angepasst werden, da abhängig von der befahrenen Wabe häufig ein Fahren ohne Fahrschein riskiert werde.
Auch gelte dabei zu beachten, dass je nach genutzter Haltestelle eine vorherige telefonische Bestellung nötig sei.

Die Ausweitung der Pfiffibus-Linien müsse seitens des Landkreises geklärt bzw. in der Ausschreibung berücksichtigt werden, so Herr Bürgermeister Neher. Sofern das Angebot etabliert sei könne auf die Nutzung im Extra erläuternd hingewiesen werden.

Ohne weitere Anmerkungen ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorliegende vorläufige Stellungnahme zum Nahverkehrsplan des Landkreises Neu-Ulm, welche um die Einrichtung von Anrufsammeltaxis ergänzt wird. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diese gegenüber dem Landratsamt abzugeben und eine Fristverlängerung zur ggf. weiteren Stellungnahme zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2025 10:26 Uhr