Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Billigungsbeschluss zur erneuten verkürzten Auslegung; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 06.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.02.2025 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt 26.02.2025 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ gefasst. 

Die Stadt Vöhringen möchte für den dringenden örtlichen Bedarf an gewerblichem Bauland Gewerbeflächen ausweisen. In direkter Nachbarschaft zum gegenständlichen Plangebiet befinden sich bereits verschiedene Gewerbebetriebe. Darüber hinaus liegt das Plangebiet in der Nähe der Autobahn A 7, ist also für eine weitere gewerbliche Entwicklung geeignet. 

Geplant ist in einem ersten Schritt die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes, der westlich an das gegenständliche Plangebiet angrenzt. Deswegen überlappt der Geltungsbereich der gegenständlichen Planung teilweise den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße“. Dadurch können die Baugrenzen so gestaltet werden, dass eine lückenlose Bebauung zwischen den Flächen des „alten“ und „neuen“ Bebauungsplanes möglich ist. 

Zur Realisierung der geplanten Bauvorhaben ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO erforderlich. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen. Gegenstand der Aufstellung bzw. Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Gewerbeflächen vorgesehen ist, sowie teilweise angrenzende Grünflächen zur Eingrünung bzw. zum Ausgleich der Baumaßnahmen und ein Bereich der für die Erschließung benötigten Straße. Diese wird zwar durch die Festsetzungen des Planes nicht verändert, über sie ist aber die Erschließung gesichert. 
Für den Ausgleich des Bebauungsplangebietes werden darüber hinaus Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) im Gemeindegebiet der Stadt Illertissen festgesetzt. 

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 25.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 25.04.2024 wurde mit Schreiben/E-mail vom 13.05.2024 im Zeitraum bis 03.07.2024 durchgeführt. 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 23.05.2024 bis 03.07.2024 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 18.05.2024 sowie auf der Homepage der Stadt Vöhringen ab 18.05.2024 hingewiesen. 

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. 
Dies betrifft gegenüber dem Entwurf des Bebauungsplanes lediglich technische und sonstige Hinweise in der Begründung.

Einen Billigungsbeschluss zur erneuten Auslegung soll gefasst werden. Die erneute Auslegung ist notwendig, da sich die Ausgleichsfläche geändert hat. 
Anbei folgende Anlagen 2 bis 6:

Anlagen:

Anlage 1:        Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“
       Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit auf dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2/§ 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf vom 25.04.2024
Anlage 2        Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ , zeichnerischer Teil (Planzeichnung), i.d.F. vom 26.02.2025
Anlage 3        Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“, Satzung (Textteil), und Begründung, i.d.F. vom 26.02.2025
Anlage 4        Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“; Umweltbericht
Anlage 5        Geruchsgutachten IMA vom 06.07.2016
Anlage 6        Schalltechnische Untersuchung emplan vom 30.03.2024

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 25.04.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen abwägend zur Kenntnis und billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen, zur Auslegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a und § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen. Zuvor sind die oben beschlossenen Ergänzungen bzw. Korrekturen in Planzeichnung und Begründung einzuarbeiten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher bedauert, dass sich Herr Haag vom Planungsbüro abtplan, Kaufbeuren, kurzfristig krank gemeldet hat und verweist stattdessen auf eine ausführliche Vorstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ durch das Planungsbüro in der Stadtratsitzung am 26.02.2025.

Frau Dal stellt daraufhin kurz den Bebauungsplan vor, sodass ein Empfehlungsbeschluss gefasst werden kann.

Beschluss 1

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 25.04.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

„2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen abwägend zur Kenntnis und billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen, zur Auslegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a und § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen. Zuvor sind die oben beschlossenen Ergänzungen bzw. Korrekturen in Planzeichnung und Begründung einzuarbeiten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1 - 250206a BBP GE Weißenhorner Straße Ost E Abwägung (.pdf)
Anlage 2 - 250108 BBP Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost E (.pdf)
Anlage 3 - 250108 BBP GE Weißenhorner Straße Ost E Satzung Begründung (.pdf)
Anlage 3.1 - Vöhringen_B-Plan_Gewerbegebiet_Weißenhorner_Straße_Ost_VFD (.pdf)
Anlage 3.2 - Kabellageplan (.pdf)
Anlage 3.3 - Ortsnetzplan (.pdf)
Anlage 4 - 241125 -23-20_Umweltbericht -2 (.pdf)
Anlage 4.1 - 241125_23-20_Lageplan-Bestand (.pdf)
Anlage 4.2 - 241125_23-20_Lageplan-Kompensationsbedarf (.pdf)
Anlage 4.3 - 241125 Tabelle Umweltbericht GWG Weißenhorner Str (.pdf)
Anlage 4.4 - 241125_23-20_Ausgleichsfläche -23-20 (.pdf)
Anlage 5 - Geruchsgutachten-Vöhringen-Weißenhorner-Straße-160706 (.pdf)
Anlage 6 - Vöhringen GE Weißenhorner Str. Ost Gutachten Schall komplett (.pdf)

Datenstand vom 18.03.2025 14:00 Uhr