Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt, 26.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“ und nördlich der „Werner-von-Siemens-Straße“. Der gesamte Geltungsbereich wird momentan als Acker bewirtschaftet. Im Osten grenzt das Plangebiet an einen Hundesportverein an. Anschließend daran befindet sich das „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“. Südlich des Plangebietes verläuft die „Werner-von-Siemens-Straße“ und im Anschluss daran liegt der Vöhringer See. Im Norden grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen, welche in die freie Landschaft übergehen, an. Im westlichen Bereich des Plangebietes befindet sich der Gittermast 16 der 110-kV-Leitung mit einer jeweiligen Schutzzone von 25 m beiderseits der Leitungsachse sowie die „Illertaltangente Nord“.
Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 2,08 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78, 79, jeweils Gemarkung Illerzell sowie Fl.-Nr.: 551/1 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt im Ortsteil Illerzell, angrenzend an das bereits bestehende „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“ auf einer Fläche von ca. 2,08 ha die planungsrechtlichen Grundlagen für Gewerbeflächen zu schaffen. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen. Ein Großteil der Flächen ist für ein bereits am Standort angesiedeltes Unternehmen als Erweiterungsfläche vorgesehen. Der übrige Bereich wird voraussichtlich von zwei weiteren Vöhringer Bauunternehmen genutzt. Somit können durch den Bebauungsplan die Standortsicherung der Betriebe gewährleistet und die Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft am Ort gehalten werden.
In seiner Sitzung vom 23.11.2023 hat der Stadtrat nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“ in der Fassung vom 23.11.2023 gebilligt und beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 21.12.2023 bis einschließlich 12.02.2024 durchzuführen.
Es gingen von 18 Behörden bzw. Verbänden und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen mit Anmerkungen ein. Von Seiten der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme vorgetragen.
Herr Wandinger vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen wird die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den Bebauungsplan in der Fassung vom 26.02.2025, in welchem die vorgeschlagenen Änderungen bereits eingearbeitet sind, in der Sitzung vorstellen.
Anlagen
Anlage 1: Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich des folgenden Anhangs:
Anlage 1.1 Abschlussbericht „Sanierung Gewerbefläche in Vöhringen, Werner-von-Siemens Straße, Wand- und Sohlbeprobung der Sanierungsgrube“ des IB Schirmer, datiert vom 17.02.2025
Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“ in der Fassung vom 26.02.2025 mit folgenden Bestandteilen:
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Textteil/Satzung
Anlage 4: Umweltbericht
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 23.11.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 19 (Trägerbeteiligung 1 - 18, Öffentlichkeit 19) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 26.02.2025 als Satzung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse.
3. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Satzungen ortsüblich bekannt zu machen.
Diskussionsverlauf
Ohne Wortmeldungen ergeht folgender
Beschluss 1
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 23.11.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 19 (Trägerbeteiligung 1 - 18, Öffentlichkeit 19) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6
Beschluss 2
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 26.02.2025 als Satzung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6
Beschluss 3
3. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Satzungen ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6
Datenstand vom 18.03.2025 08:12 Uhr