Richtlinie über die Erhebung von Ausleihgebühren für das städtische Mobiliar sowie Gebühren für Leistungen des Stadtbauhofes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 28.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 12

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen ist Eigentümer von diversem Mobiliar, das regelmäßig an Vereine und kommunale Einrichtungen verliehen wird. 
Aufgrund der Fülle von Festen durch Vereine oder kommunale Einrichtungen nimmt das Ausliefern und Abholen und ggf. Aufbauen des Mobiliars, gerade in den warmen Monaten, einen großen Anteil der Mitarbeitenden des Bauhofes ein (siehe Anlage). 
Hochgerechnet auf ein Kalenderjahr entsprechen die Stunden für obengenannte Arbeitseinsätze die einer Vollzeitkraft. 
Derzeit werden hierfür nur zum Teil Gebühren erhoben wie beispielsweise für die Bühne. Nachstehende Richtlinie soll der Stadtverwaltung als Grundlage dienen, künftig das Verleihen städtischen Mobiliars einheitlich abzurechnen. 
In der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 10.03.2025 wurde die Richtlinie vorberaten und die Beträge angepasst. Die Verwaltung hat zudem aufgrund der besseren Verständlichkeit stellenweise Formulierungen geändert, die jedoch inhaltlich nichts verändern. Ebenso wurde die Richtlinie um die Kosten zur Verleihung des Geschirrmobils ergänzt.  

Empfehlung

Die Richtlinie über die Erhebung von Ausleihgebühren für das städtische Mobiliar sowie Gebühren für Leitungen des Stadtbauhofes tritt zum 01.05.2025 in Kraft. 
Die Richtlinie ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage. 

Frau Ertle weist auf den Empfehlungsbeschluss hin. Einige Formulierungen wurden nachträglich vereinfacht, und die Thematik des Geschirrmobils wurde mitaufgenommen. Die neue Abrechnungsform soll eine transparente und einheitliche Vorgehensweise mit sich bringen. 

Im Rahmen der Diskussion wird seitens einiger Ratsmitglieder angesprochen, dass die Vereine hiervon teils massiv finanziell in Anspruch genommen werden, was zu einer Reduzierung von Veranstaltungen führen könnte. Vor allem die Kosten für die Bühnenelemente seien zu hoch. Die Anlieferung und Abholung, nicht aber die Nutzung der Elemente, könnte berechnet werden. 

Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, ob Rapportzettel für die Abrechnung an die Vereine ausgegeben werden. Frau Ertle bestätigt dies.  

Bürgermeister Neher merkt an, dass Kommunen ihr Mobiliar nicht umsonst abgeben dürfen. 

Ein Ratsmitglied fragt nach, weshalb die Richtlinie den Toilettenwagen nicht beinhaltet. Frau Ertle erklärt, dass dieser von der Vereinsgemeinschaft Illerzell betreut wird

Des Weiteren erkundigt sich ein Ratsmitglied danach, ob der Teleskopradlader weiterhin umsonst für die Vereine ausgeliehen werden kann. Bürgermeister Neher bestätigt dies.  

Ein Ratsmitglied merkt an, dass es auch darum geht, das Engagement zur Mitarbeit durch die Vereine zu fördern.
 
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich danach, ob die Vereine die Bühnenelemente abkaufen könnten.

Bürgermeister Neher erklärt, dass dies möglich wäre, wenn die Vereine das Mobiliar selbst lagern und verwalten.

Ein Ratsmitglied merkt an, dass eine Passage über eine Kostenreduzierung pro Helfer um 50, -- € in der Richtlinie angesprochen wird. Zudem wäre ein Einführungsjahr denkbar. 

Bürgermeister Neher schlägt vor, den Beschluss abzulehnen und das Mobiliar an die Vereine zu verkaufen. Die Verwaltung wird einen neuen Vorschlag ausarbeiten.

Ohne weitere Rückmeldungen ergeht folgender

Beschluss

Die Richtlinie über die Erhebung von Ausleihgebühren für das städtische Mobiliar sowie Gebühren für Leitungen des Stadtbauhofes tritt zum 01.05.2025 in Kraft. 
Die Richtlinie ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 23

Datenstand vom 26.05.2025 08:42 Uhr