Wasserrecht; Sanierung der Iller zwischen Flusskilometer 14,600 und 13,600; Stellungnahme der Stadt Vöhringen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 30.09.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.09.2010 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, und der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, haben unter Vorlage entsprechender Planunterlagen die Fortführung der Baumaßnahmen zur Illersanierung beantragt. Folgende Maßnahmen sind geplant:

?        Technische Aufweitung der Iller von Flusskilometer 14.600 bis 13.800 der derzeitigen Eigenentwicklungsbereiche (unbefestigte Kiesflächen) bis zu den Uferwegen,
?        Technische Aufweitung von Flusskilometer 13.800 bis 13.600: Rückverlegung der Uferwege um bis zu 40m und technische Aufweitung der Iller,
?        Sohlstabilisierung von Flusskilometer 14.600 bis 13.600: Aufhöhung der Flusssohle um 0,8m bis 1,1m auf das Niveau des Jahres 2000 und Aufbringung eines offenen Deckwerks,
?        Ufergestaltung: die neuen Gewässerböschungen werden durch Steinschüttungen gesichert und vielfältig gestaltet (wechselnde Böschungsneigungen, Strukturelemente),
?        Anlage von zwei so genannten Dynamisierungsbereichen (Abgrabung/Tieferlegung der Illeraue), damit die Flutung des Auwalds bereits bei kleinen Hochwasserereignissen einsetzt und sich langfristig Auenvegetation ausbilden kann. In diesen Abschnitten erfolgt ebenfalls eine Rückverlegung des Uferweges.

Im Planungsabschnitt (siehe Anlage) wurden die Uferwege zwischen Fl.km 14,600 und 13.800 bereits bei den zuletzt fertig gestellten Sanierungsmaßnahmen um bis zu 40 m in den Auwald zurück verlegt und Eigenentwicklungsbereiche angelegt. Auf diesen Flächen wurden vorab bereits im Jahr 2007 die Vegetation, Oberboden und Böschungssicherungen entfernt.
Zwischen Fl.km 13,800 bis 13,600 besitzt die Iller noch ihren geradlinigen Verlauf mit rund 50 m Flussbettbreite und beidseits gesicherten steilen Böschungen, an denen direkt entlang die Uferwege verlaufen.

Technische Aufweitung und Böschungssicherung:
Abschnitt Fl.km 14,600 bis 13,800:
Die derzeitigen Eigenentwicklungsbereiche (unbefestigte Kiesflächen) werden nach Beseitigung der in freier Sukzession bis zum Baubeginn gewachsenen Vegetation bis zu ca. 40 m aufgeweitet.
Der anfallende Kies wird auf die Illersohle verbracht. Die Böschungen werden abgeflacht, strukturiert und mit Wasserbausteinen (Steinschüttung) gesichert.
Abschnitt Fl.km 13,800 bis 13,600:
Die Gehölze und die Böschungssicherungen werden entfernt. Die vorhandenen Uferwege werden auf Geländeniveau zurückverlegt. Der Oberboden und der anstehende Auesand werden abgetragen und verwertet, das Ufer wird bis zu ca. 40 m aufgeweitet.
Der anfallende Kies wird auf die Illersohle verbracht. Die Böschungen werden abgeflacht, strukturiert und mit Wasserbausteinen (Steinschüttung) gesichert.

Sohlaufhöhung und Offenes Deckwerk:
Ohne Stabilisierung der Sohle mittels Offenem Deckwerk (Steinbelegung in offener Anordnung) würde der zur Sohlaufhöhung (1,0 bis 1,3 m) eingebrachte Kies bei höheren Abflüssen nach Unterstrom transportiert werden und die Tiefenerosion würde erneut voranschreiten.

Maßnahmen zur Wiedervernässung des Auwalds:
In den Dynamisierungsbereichen West (ca. 2,1 ha) und Ost (ca. 0,6 ha) werden durch die Verringerung der Flurabstände und die Erhöhung der Überflutungsfrequenz die Voraussetzungen für die Entwicklung und Etablierung typischer Flussauengesellschaften und –böden geschaffen.
Dazu wird die Vegetation entfernt und das Gelände um bis zu 2 m abgetragen, der Kies in die Iller umgelagert und ein Teil des Auesands in die Sohle des Dynamisierungsbereichs verbracht. Es werden vielfältig strukturierte Böschungen und wechselnde Geländehöhen incl. mehrerer Gumpen (kleinere Vertiefungen) hergestellt. Die Böschungen bleiben ungesichert. Das Gelände wird nach Fertigstellung der freien Sukzession überlassen.
Außerdem werden im zurückverlegten Uferweg im Dynamisierungsbereich West drei Durchlässe, im Dynamisierungsbereich Ost ein Durchlass zur Durchströmung bei kleinerem Illerhochwasser angeordnet.

Nutzungsrechtlerwald
Die benötigten Flächen werden durch den Freistaat Bayern von der Stadt Vöhringen erworben.
Eine Entschädigung der Nutzungsrechtler wird aufgrund eines Sachverständigengutachtens vorgenommen.

Wohnungs- und Siedlungswesen:
Lärm- und Schmutzbelastungen während der Bauphase werden so weit wie möglich reduziert. Grundwasseraufhöhungen und damit verbundene Kellervernässungen entstehen gemäß den Modellrechnungen nicht. Die Dokumentation der Grundwasserverhältnisse erfolgt über das Beweissicherungsprogramm.

Öffentliche Sicherheit und Verkehr:
Es wird mit einer Gesamtbauzeit von etwa 18 Monaten gerechnet.
Die Andienung der Baustelle während der Bauphase erfolgt von der Vöhringer Brücke aus über die beiden Uferwege und in den Böschungen bauzeitlich angelegten Rampen. Die Transporte verteilen sich auf die Nettobauzeit von rund 9 Monaten, woraus eine LKW-Frequenz von ca. 52 LKW pro Tag resultiert. Zur Verhinderung der Straßenverschmutzung ist eine Reifenwaschanlage vorhanden.
Im Winterhalbjahr wird die Vegetation entfernt. Die Herstellung der Dynamisierungsbereiche wird zur Schonung der Amphibienbestände und wegen der besseren Sicht im Auwald auch in dieser Zeit durchgeführt.
Der Illertal-Rad- und Wanderweg wird gesperrt; eine beschilderte Umleitung wird ausgewiesen. Die Iller wird bauzeitlich im Planungsabschnitt für den Kanusport gesperrt.

Die nähere Erläuterung übernimmt ein Vertreter des Ingenieurbüros Björnsen, Koblenz.


Die beantragten Maßnahmen stellen Gewässerausbauten nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar und bedürfen der vorherigen Gestattung durch das Landratsamt Neu-Ulm.
Das Landratsamt Neu-Ulm führt hierfür ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den gesetzlichen Vorschriften der §§ 68, 70 WHG durch.

Mit Scheiben vom 26.07.2010 des Landratsamtes Neu-Ulm wurde auch die Stadt Vöhringen als Träger öffentlicher Belange und von den Maßnahmen Betroffene aufgefordert, zu den geplanten Maßnahmen Stellung zu nehmen.

Die Stellungnahme der Verwaltung ergibt sich aus dem Beschlussvorschlag.

Empfehlung

„Die Stadt Vöhringen erhebt keine Einwendungen gegen die beantragten Maßnahmen, sofern auch die Fachbehörden zu einer positiven Beurteilung gelangen und die von ihnen gemachten Auflagen eingehalten werden.

Maßgebliche Grundlage für die Stadt Vöhringen ist jedoch, dass sich durch die vorgesehenen Maßnahmen insbesondere auch keine nachteiligen Auswirkungen auf die bestehende Bebauung von Vöhringen ergeben.

Diskussionsverlauf

Nach einleitenden Worten durch Bürgermeister Janson, der einen kurzen Rückblick über die Entwicklung der Iller und die bisher bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen gibt, geht Herr Schlauß vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach, konkret auf die nunmehr gegenständliche Planung im Abschnitt zwischen Flusskilometer 14,600 und 13,600, auf Höhe Vöhringen, ein (siehe auch Darstellungen in der Sitzungsvorlage).

Er führt insbesondere aus, dass die ursprünglich in diesem Bereich vorgesehene V-Rampe durch den Einbau offener Deckwerke ersetzt wird. Dies führt dazu, dass die auf Höhe Illerzell notwendig gewordenen Anpassungsmaßnahmen aufgrund des bei einer V-Rampe erfolgten Grundwasseranstiegs nunmehr entbehrlich sind. Auch die bereits fertig gestellten Hochwasserschutzvorkehrungen werden durch die jetzt geplanten Sanierungsmaßnahmen nicht beeinträchtigt.

Das Kostenvolumen für dieses Projekt beläuft sich auf ca. 3,8 Mio. €, das vom Freistaat Bayern und vom Land Baden-Württemberg getragen wird. Die Ausschreibung der Maßnahme ist im Frühjahr 2011 und die Umsetzung ab Spätsommer / Herbst 2011 vorgesehen. Die Bauzeit hängt nach den Worten von Herrn Schlauß von der Wasserführung in der Iller ab. Im Normalfall wird sie ca. 8 bis 9 Monate betragen.

Nach einer kurzen Aussprache ergeht hierzu folgender

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen erhebt keine Einwendungen gegen die beantragten Maßnahmen, sofern auch die Fachbehörden zu einer positiven Beurteilung gelangen und die von ihnen gemachten Auflagen eingehalten werden.

Maßgebliche Grundlage für die Stadt Vöhringen ist jedoch, dass sich durch die vorgesehenen Maßnahmen insbesondere auch keine nachteiligen Auswirkungen auf die bestehende Bebauung von Vöhringen ergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0