Rinker GmbH & Co. KG;
Neubau eines 6-Familienhauses mit 6 Garagen und 6 Stellplätzen;
Bauort: "Adlerstraße 11" in Vöhringen (Flur-Nr. 421)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 07.10.2010
Beratungsreihenfolge
Empfehlung
Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Diskussionsverlauf
Frau Abele erläutert ausführlich diesen Bauantrag und berichtet von den mit dem Bauwerber bereits im Vorfeld geführten Gespräche. Sie stellt sodann die drei Varianten vor, die faktisch zur Entscheidung anstehen. Diese drei Varianten stellen sich wie folgt dar:
Als Variante 1 wird der Antrag bezeichnet, den der Bauwerber zuerst eingereicht hat und den dieser auch favorisiert.
Die Variante 1 weist im nordöstlichen Grundstücksbereich eine Grünfläche auf, die nach Ansicht des Stadtbauamtes jedoch um den mit „ST 6“ bezeichneten Stellplatz ergänzt werden müsste, um eine Zulassung von vier Garagen unter Nichteinhaltung der Gebäudeflucht städtebaulich noch vertreten zu können.
Als Variante 2 wird der vom Bauwerber favorisierte und durch das Stadtbauamt modifizierte Antrag bezeichnet.
Die Variante 2 weist im nordöstlichen Grundstücksbereich eine Grünfläche auf, die durch den Wegfall des mit „ST 6“ bezeichneten Stellplatzes entsprechend vergrößert wird. Dadurch kann nach Ansicht des Stadtbauamtes eine Kompensation für die Nichteinhaltung der Gebäudeflucht erreicht werden.
Als Variante 3 wird die vom Bauwerber vorgelegte Alternativplanung bezeichnet.
Die Variante 3 weist die Zu- und Abfahrt zu den Garagen direkt über die Vogelstraße aus und ist auch dadurch gekennzeichnet, dass die in der Vogelstraße vorhandene Gebäudeflucht eingehalten wird.
Die Vorstellung der drei Varianten führt zu einer längeren und teilweise kontroversen Aussprache. Abschließend werden nachfolgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die vom Bauwerber vorgelegte Alternativplanung, die mit Variante 3 bezeichnet wird, wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 10 : 2 angenommen
Beschluss 2:
„Das städtebauliche Einvernehmen für die vom Bauwerber zuerst vorgelegte Planung, modifiziert durch das Stadtbauamt und mit Variante 2 bezeichnet, wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2