Ulmer Straße in Vöhringen Entscheidung über die Anlage einer Fußgängerüberquerung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 28.10.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2010 ö Beschließend 3

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 24.06.2010 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, Lösungsvorschläge für das Aufbringen eines Fußgängerüberweges/Fußgängerquerung in der Ulmer Straße, zwischen der Silcherstraße und der Bahnhofstraße, aufzuzeigen und mit der Regierung von Schwaben abzuklären, ob sich dies ggf. zuschussschädlich auswirken würde.

Wie bereits mehrfach dargestellt, sprechen folgende Gesichtspunkte gegen die Anlegung eines Fußgängerüberweges in der Ulmer Straße:


1.
Fußgängerüberwege sind im Bereich von Tempo-30-Zonen, wie in der Ulmer Straße, grundsätzlich entbehrlich.


2.
Es würden auch nicht die in der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) aufgeführten, rechtlichen Voraussetzungen beachtet.

Diese sind:

Die Fußgängerquerungen müssen im Bereich von Fußgängerüberwegen hinreichend gebündelt sein; dies ist in der Ulmer Straße nicht der Fall.

Die in der Spitzenstunde des Verkehrs geforderten notwendigen 50 Fußgängerquerungen werden nicht erreicht.

Fußgängerüberwege sollten auch nicht im Bereich von Grundstücksein- und ausfahrten angelegt werden, wie dies bei der Anlage im Bereich des Weihnachtsgässchens gegeben wäre.


3.
Schließlich müsse der Fußgängerüberweg nach DIN 5044 und DIN 67532 ausreichend beleuchtet sein.
Die Beleuchtung muss jeweils auf beiden Straßenseiten in Fahrtrichtung vor dem Fußgängerüberweg angebracht sein.


Straßenverkehrsschau am 16.06.2010 in Vöhringen:
Die Mitglieder der Straßenverkehrsschau (LRA Neu-Ulm, PI Neu-Ulm und Illertissen, staatl. Bauamt Krumbach, Stadtverwaltung Vöhringen, sowie die Kreisverkehrswacht Neu-Ulm) lehnen die Anbringung eines Fußgängerüberweges in der Ulmer Straße im Einmündungsbereich Weihnachtsgässchen aus den oben dargelegten Gründen ab.


Regierung von Schwaben:
Auch die Regierung von Schwaben lehnt die Anlegung eines Fußgängerüberweges unter Hinweis auf die deutliche Verringerung des Fahrbahnquerschnittes von zehn Metern
auf 5,5 Meter ab. Damit ist bereits eine erhebliche Verbesserung der Fahrbahnquerung für Fußgänger erreicht.
Eine solche Querung würde sich auch nicht in die klare Systematik und Struktur des Stadtbodens in Vöhringen einfügen.
Eine Fußgängerquerung sei städtebaulich nicht geeignet.
Eine Aufpflasterung bringe für den Fußgänger auch nur eine Scheinsicherheit, die real nicht existierte.

Eine Aussage der Regierung von Schwaben zur Höhe der evtl. Rückzahlung eines Zuschussteilbetrages liegt explizit nicht vor.
Maßnahmen, die sich aber negativ auf das Gefüge, die Gestalt oder die Funktion auswirken, die insbesondere zu einer erhöhten Gefährdung der Verkehrsteilnehmer führen, würden sich zuschussschädlich auswirken.



Ungeachtet dessen hat die Stadtverwaltung drei Varianten näher untersucht.

Variante 1:
Fußgängerüberweg im Bereich des Weihnachtsgässchens

Im Falle der Realisierung des FGÜ vor dem Einmündungsbereich Weihnachtsgässchen, müssten keine Parkflächen geopfert werden.
Allerdings läge der Fußgängerüberweg im Bereich einer Grundstückseinfahrt.
Die geforderte Beleuchtung müsste hier auf beiden Seiten neu installiert werden.
Die auf der Straßenostseite und der Westseite befindlichen Bäume müssten entfernt werden. Das Konzept für die Grüngestaltung wird dadurch stark gestört.
Auf der Westseite würde ein Baum der „Alleebäume“ und auf der Ostseite die Platane als Einzelbaum eliminiert werden. Die Flächen der „Baumscheiben“, bestehend aus Granitgroßsteinen mit Rasenfuge, wären den Gehwegflächen mit Betonpflasterplatten anzupassen. Zwei Grünflächen würden somit entfernt werden, was das städtebauliche Gesamtbild sehr stark negativ beeinträchtigen würde.

Die auf der Ostseite befindliche Straßenbeleuchtung müsste nach Süden „vor den Fußgängerüberweg“ versetzt werden.
Die auf der Straßenwestseite befindliche niedrige Beleuchtung müsste ebenfalls entfernt und durch eine fünf Meter hohe Leuchtstehle ausgewechselt werden.

Voraussichtliche Kosten für die zusätzliche Beleuchtung 12.000 bis 15.000 Euro;

Entfernen der Bäume ca. 2.000 Euro;

Entfernen der „Baumscheiben“ (ca. 8 qm) und Herstellung des
Gehwegbelages: ca. 2.000 Euro;

Kosten für die Beschilderung und Anlegung des FGÜ ca. 1.000 Euro;

Gesamtkosten: ca. 17.000 bis 20.000 Euro.





Variante 2:

Fußgängerüberweg zwischen Gebäude Ulmer Straße 11, Versicherungsbüro, und dem gegenüberliegenden Gebäude Ulmer Straße 10, Grundstück Heckmeier

Wenn der Fußgängerüberweg vor dem Gebäude Heckmeier, Ulmer Straße 10, angelegt wird, müssten zwei Parkplätze, die dann als Aufstellfläche dienen würden, entfernt werden.
Die Ausleuchtung des Zebrastreifens müsste nur auf der Straßenwestseite durch die Auswechslung einer niedrigen gegen eine hohe Stehle ergänzt werden.

Geschätzte Kosten für die zusätzliche Beleuchtung ca.6.000 Euro;

Entfernen der Markierung der Stellplätze und Anpassung an Gehwegfläche (anderes Plattenformat bei Stellplätzen, ca. 20 qm) ca. 3.000 Euro;

Kosten für die Beschilderung und Anlegung des FGÜ ca. 1.000 Euro;

Gesamtkosten: ca. 10.000 Euro.


Variante 3:
Fußgängerüberweg im Bereich der Bäckerei Hesser, Ulmer Straße 9, und dem Gebäude Ulmer Straße 8, Anwesen Schombacher

Im Falle der Anlegung des Fußgängerüberweges zwischen Bäckerei Hesser und Anwesen Schombacher müsste nur ein Parkplatz vor dem Anwesen Schombacher geopfert werden.
Die auf der Ostseite der Straße bereits bestehende Straßenbeleuchtung könnte belassen werden. Lediglich auf der Straßenwestseite müsste eine zusätzliche Beleuchtung installiert werden.

Geschätzte Kosten für die zusätzliche Beleuchtung ca. 6.000 Euro;

Entfernen der Markierung des Stellplatzes und Anpassung an die Gehwegfläche
(ca. 10 qm) ca. 1.500 Euro;

Kosten für die Beschilderung und Anlegung des FGÜ ca. 1.000 Euro;

Gesamtkosten: ca. 8.500 Euro.



Zusammenfassende Bewertung:

Im Falle der Realisierung des Fußgängerüberweges würde die Variante 3 bevorzugt,
da hier nur ein Parkplatz wegfallen würde, sich der Zebrastreifen nicht im Bereich einer Grundstückseinfahrt befände und sich die geschätzten Kosten „lediglich“ auf 8.500 Euro beliefen.

Die Stadtverwaltung ist jedoch nach wie vor der Auffassung, dass die Anlegung eines Fußgängerüberweges aus den dargelegten Gründen entbehrlich ist.
Auch ist die Ausschilderung und Anlegung des FGÜ optisch sicher keine Verbesserung.

Sollte sich der Stadtrat dennoch für die Anlegung eines Fußgängerüberweges entscheiden, empfiehlt die Stadtverwaltung, diesen zwischen dem Gebäude Ulmer Straße 9, Bäckerei Hesser, und dem Gebäude Ulmer Straße 8, Anwesen Schombacher, zu realisieren.

Empfehlung

Die Anlage eines Fußgängerüberweges (FGÜ) in der Ulmer Straße, zwischen Silcherstraße und Bahnhofstraße, Höhe Weihnachtsgässchen, wird für nicht zwingend erforderlich gehalten.

Weder lässt sich eine Bündelung der Fußgängerquerungen in diesem Bereich feststellen, noch erscheint, angesichts der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, ein gesonderter Fußgängerüberweg nötig.

Diskussionsverlauf

In seinem Sachvortrag geht Bürgermeister Janson zunächst auf die bisherigen Bemühungen bezüglich der Anlage des von einem Teil der Bürgerinnen und Bürgern immer wieder
gewünschten Fußgängerüberweges in der Ulmer Straße auf Höhe des Weihnachtsgässchens ein.

Er stellt dar, dass sich bei einer Straßenverkehrsschau im Juni diesen Jahres die Fachbehörden aus den in der Sitzungsvorlage genannten Gründen (fehlende Bündelung von Fußgängern, weniger als 50 Fußgängerquerungen in Spitzenstunden, Anlage soll nicht im Bereich von Grundstücksein- und ausfahrten sein, keine ausreichende Beleuchtung vorhanden) jedoch gegen die Anlage eines solchen Fußgängerüberweges ausgesprochen hätten.
Auch die Regierung von Schwaben lehne einen solchen Überweg ab, da sich die Querungs-möglichkeiten wegen der deutlichen Verringerung der Fahrbahnbreite von 10 m auf 5,5 m erheblich verbessert haben. Auch die Stadtverwaltung halte die Anlage eines Fußgängerüberweges nicht für zwingend erforderlich.

Sollte sich das Gremium dennoch für einen solche Fußgängerquerung aussprechen, wäre nach den Worten von Bürgermeister Janson die Variante 3 zwischen dem Gebäude Ulmer Straße 9, Bäckerei Hesser und dem Gebäude Ulmer Straße 8, Anwesen Schombacher,
zu empfehlen, da dort nur ein Parkplatz wegfallen würde und nur auf der Westseite eine
zusätzliche Beleuchtung errichtet werden müsste. Mit ca. 8.500 € wäre dies zudem die
kostengünstigste Variante.

Hierzu entwickelt sich eine sehr eingehende Aussprache, in deren Verlauf sich die Stadtratsfraktionen mehrheitlich für die Anlage eines Fußgängerüberweges aussprechen, da ihrer Ansicht nach vor allem ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger während der Hauptverkehrszeiten Schwierigkeiten haben, die Ulmer Straße zu überqueren. Als Standort wird von den meisten Stadtratsmitgliedern allerdings die Variante 1 (Bereich beim Weihnachtsgässchen) für geeigneter gehalten, da ihrer Ansicht nach Fußgänger meist nicht bereit sind, Umwege
in Kauf zu nehmen.

Nach Meinung einiger Stadtratsmitglieder könnte teilweise auch auf vorgeschriebene Standards verzichtet werden, da diese bei anderen Fußgängerüberwegen in Vöhringen auch nicht immer erfüllt seien. Bürgermeister Janson sieht hierin allerdings rechtliche Bedenken und vor allem auch haftungsrechtliche Probleme, die im Falle eines Unfalls auf ihn bzw. die Stadt Vöhringen zukommen.

Andere Stadtratsmitglieder halten dem entgegen, dass diese Problematik wohl auch an anderen Standorten in Vöhringen gegeben sei.

Die Gesprächsteilnehmer kommen schließlich auf Antrag von Herrn Maier überein, in der heutigen Sitzung noch keine abschließende Entscheidung zu treffen und zunächst die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen 3 Varianten in der Ulmer Straße in einem Ortstermin noch einmal genau in Augenschein zu nehmen und auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen.

Abstimmungsergebnis:        21 : 1 angenommen

Anregungen:

Herr Zanker bittet die Stadtverwaltung, bis zur abschließenden Entscheidung im Gremium, zu den alternativen Möglichkeiten einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 20 km/h in der Ulmer Straße zwischen Kreuzung Frauenstraße / Silcherstraße und dem Minikreisverkehr beim Bräuhaus „Lepple“ bzw. bei der Metzgerei „Mutschler“ und der evtl. Errichtung einer Bedarfsampel im Bereich des Weihnachtsgässchens Stellung zu nehmen.

Herr Barth regt an, bei der Ausführungsplanung der Bahnhofstraße auch eine evtl. Querungsmöglichkeit für Fußgänger im Bereich der Gaststätte „Der verkaufte Großvadr“ bzw. beim Fotostudio „Heim“ vorzusehen.

Bürgermeister Janson sichert die Überprüfung dieser Vorschläge zu.

Anmerkung:

Die Ortsbesichtigung findet am 25. November 2010 im Rahmen der turnusmäßigen Stadtratssitzung um 16.00 Uhr statt.