Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2009 gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) (Vorberatung erfolgte im Rechnungsprüfungsausschuss)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 08.12.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2010 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, 2. Bürgermeister Ludwig Daikeler gibt das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2009 bekannt.

(Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2009 sowie der Rechenschaftsbericht der Verwaltung zur Jahresrechnung 2009 sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt; die Mitglieder des RPA erhielten diesen Rechenschaftsbericht bereits mit der Einladung zu den Sitzungen des RPA zur Prüfung der Jahresrechnung 2009).

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung 2009 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und für das Rechnungsjahr 2009 die Entlastung zu erteilen.

Empfehlung

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2009 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Die Jahresrechnung 2009 der Stadt Vöhringen und der vor ihr verwalteten rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

3. Für das Rechnungsjahr 2009 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson übergibt die Sitzungsleitung an 2. Bürgermeister Daikeler, der sodann die Eckdaten der Prüfungsergebnisse bekannt gibt.

Auf Nachfrage, weshalb für eine Veranstaltung von Kabel-Deutschland GmbH, am 26.02.2009, im Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ ein 25%iger Nachlass gewährt worden ist (vgl. Ziff. 7.2 der Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2009), führt Bürgermeister Janson aus, dass die Stadt Vöhringen Mitveranstalter gewesen sei.

Herr Wiedenmayer führt unter Bezugnahme auf Seite 2 der Niederschrift aus, dass er als Vertreter von Herrn Gutter nicht über dessen Verhinderung informiert worden sei. Er hätte die Vertretung sonst selbstverständlich wahrgenommen.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2009 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Die Jahresrechnung 2009 der Stadt Vöhringen und der vor ihr verwalteten rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

3. Für das Rechnungsjahr 2009 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0