Erhöhung der Beiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2011


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 26.05.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.05.2011 ö 2

Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 wurde auch im Hinblick auf die sehr schlechte Haushaltslage die turnusgemäße Anpassung der Beiträge für die Kinderbetreuungs-einrichtungen vorgesehen.

Bei der letzten Erhöhung zum September 2009 hatte man sich damals dafür ausgesprochen, in nicht allzu großen Zeitabständen jeweils eine moderate Beitragssteigerung vorzunehmen, um nicht allzu große prozentuale Erhöhungen vornehmen zu müssen.

Unter Berücksichtigung der gestiegenen Betriebskosten und dem bedarfsgerechten wie qualitativen Personaleinsatz verbleibt ein nicht unerhebliches Defizit der Kindertagesstätten-einrichtungen.
Resultierend daraus leistet die Stadt Vöhringen bereits für jedes betreute Kind einen Zuschuss in Höhe von ca. 60 %  der entstandenen Kosten.
Die Elternbeiträge wirken sich dabei mit einem prozentualen Anteil in Höhe von lediglich
rund 13 % aus (vgl. hierzu auch beigefügte Anlage 1 – Kostenentwicklung der Kindertages-
einrichtungen 2009 – 2011).

Um die Relation und den Ausgleich des Betriebskostendefizits gleichwohl im Rahmen zu halten, schlägt die Stadtverwaltung vor, zum September 2011 die Beitragssätze für alle Vöhringer Einrichtungen moderat um jeweils nur 3,00 € anzupassen:

Nutzungs-/Buchungszeit:                   Monatlicher Beitrag:      Erhöhter Beitrag für

im Durchschnitt täglich                              für 12 Monate im Jahr          2? - bis 3-jährige Kinder:

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð    61,00 €   bisher 58,00 €         73,00 €   bisher 70,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð    63,00 €   bisher 60,00 €         75,00 €   bisher 72,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð    65,00 €   bisher 62,00 €         77,00 €   bisher 74,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð    67,00 €   bisher 64,00 €         79,00 €   bisher 76,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð    69,00 €   bisher 66,00 €         81,00 €   bisher 78,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð    71,00 €   bisher 68,00 €         83,00 €   bisher 80,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð    73,00 €   bisher 70,00 €         85,00 €   bisher 82,00 €
Für die Betreuung in den Kinderkrippen:

Nutzungs-/Buchungszeit:                   Monatlicher Beitrag:


im Durchschnitt täglich                              für 12 Monate im Jahr

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð    113,00 €   bisher 110,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð    118,00 €   bisher 115,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð    123,00 €   bisher 120,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð    128,00 €   bisher 125,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð    133,00 €   bisher 130,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð    138,00 €   bisher 135,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð    143,00 €   bisher 140,00 €


Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung soll im Weiteren im bisherigen Umfang übernommen werden und zwar:

Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen


ð Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags
    (dabei wird das jüngste in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt)

ð Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung,
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit

Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.

Gemäß Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetztes wurde der Elternbeirat zur vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge informiert und angehört.

Aus Sicht eines Teils der Eltern werden grundsätzliche Bedenken angeführt, dass die zusätzlichen finanziellen Belastungen allgemein zunehmen und Einschnitte bedeuten.
Hierzu kann bezüglich der Höhe der Elternbeiträge darauf verwiesen werden, dass diese im Stadtgebiet Vöhringen im landkreisweiten und vor allem bundesweiten Vergleich nach wie vor sehr familienfreundlich angeboten werden (vgl. hierzu Anlage 2 – Elternbeiträge im Vergleich).

Die Stellungnahmen der freigemeinnützigen Träger und der Elternbeiräte sind in der Anlage
beigefügt.

Eine alternative sozial-gestaffelte Beitragslösung wird seitens der freigemeinnützigen Träger wie der Verwaltung einstimmig nicht befürwortet.

Empfehlung

Anpassung der jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2011 um jeweils 3,00 €:

Nutzungs-/Buchungszeit:                   Monatlicher Beitrag:      Erhöhter Beitrag für

im Durchschnitt täglich                              für 12 Monate im Jahr          2? - bis 3-jährige Kinder:

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð    61,00 €        73,00 €  
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð    63,00 €        75,00 €  
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð    65,00 €        77,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð    67,00 €        79,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð    69,00 €        81,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð    71,00 €        83,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð    73,00 €        85,00 €

Für die Betreuung in den Kinderkrippen:

Nutzungs-/Buchungszeit:                   Monatlicher Beitrag:


im Durchschnitt täglich                              für 12 Monate im Jahr

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð    113,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð    118,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð    123,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð    128,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð    133,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð    138,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð    143,00 €


Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung wird im bisherigen Umfang übernommen:

Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags
(dabei wird das jüngste in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).

Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung,
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit.

Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson nimmt einleitend Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 02.05.2011. Ergänzend führt er aus, dass ab August 2013 auch Kindern unter drei Jahren ein Rechtsanspruch auf einen krippenplatz zusteht. Inwieweit dieses gesetzliche Versprechen in der Realität zu halten ist, werde sich erweisen. Tatsache sei, dass sich etwa 39 % der Eltern von unter Dreijährigen eine Betreuung wünschen.

Ohne massive und stärkere Beteiligung der Länder, so Bürgermeister Janson weiter, werden die meisten Kommunen wohl nur schwer diesen Rechtsanspruch bis zum 1. August 2013 erfüllen können. Es stelle sich auch in den jeweiligen Bundesländern die konkrete Situation ganz unterschiedlich dar. Dies gelte auch für die Höhe der Gebühren in den Kindertagesstätten. Auch hier seien große Unterschiede festzustellen bis hin, wie z.B. in Rheinland Pfalz, das die kompletten Gebühren übernimmt.

Nach den Worten von Bürgermeister Janson werden Steuer- oder Gebührenerhöhungen verständlicherweise nie Beifall auslösen. Die Frage der konkreten Gebührenfreistellung sei aber im Wesentlichen eine politische Frage, der sich das jeweilige Bundesland zu stellen habe. Die Kommunen allein können sich dies nicht leisten.

Vergleicht man aber die Gebühren der Stadt Vöhringen mit den Gebühren in den meisten anderen Ländern oder bayern- wie landkreisweit, so muss festgestellt werden, dass sich die Gebühren - auch eingeschlossen der beabsichtigten linearen Erhöhung um drei Euro - noch in einem sehr verträglichen und kinder- wie familienfreundlichen Rahmen bewegen. Nur ca. 13 % fallen von den tatsächlichen Kosten bei den Eltern an.

Im Hinblick auf die maßvolle und sehr bedachte Erhöhung hätten sich die Beteiligten, die jeweiligen Träger, der jeweilige Elternbeirat, fast unisono auf diese Erhöhung vereinbart.

An diese Ausführungen schließt sich eine eingehende Diskussion an.

Frau Gruber stellt hierzu folgenden Antrag:

Die Stadt Vöhringen soll im kommenden Kindergartenjahr von der geplanten Beitragserhöhung absehen und damit ein Zeichen für die Kinder- und Familienfreundlichkeit von Vöhringen setzen. Durch die Zunahme von 16 Kindern sei der Erhöhungsbetrag bereits weitgehend aufgefangen.

Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass mehrere Gesichtspunkte für die geplante Erhöhung maßgeblich seien, wie auch die räumliche Situation der Einrichtungen, der Personal- und Qualitätsstandard sowie die Energie- bzw. Betriebskosten. Die lineare Erhöhung um 3 € sei sehr moderat.

Herr Kelichhaus beantragt:

Die Erhöhung der Gebühren soll in gestaffelter bzw. prozentualer Weise erfolgen. Für mehr Buchungszeiten, sollen mehr Beiträge verlangt werden.

Er begründet diesen Antrag mit mehr Gebührengerechtigkeit. Eine prozentuale Erhöhung sei gerechter als eine lineare Anhebung. Er würde auch lieber eine einkommensabhängige Gebührenstaffelung vornehmen.

Hierzu entgegnen Bürgermeister Janson und einige Stadtratsmitglieder, dass sich die Fraktionen bei den Etatberatungen 2011 auf die nunmehr vorgeschlagene lineare Erhöhung verständigt hätten. Im Stadtrat sei vor einiger Zeit festgelegt worden, lieber in regelmäßigen Zeitabständen eine geringere Erhöhung vorzunehmen, als in längeren Abschnitten eine kräftige Anhebung. Zudem sei diese Vorgehensweise auch mit den Trägern bzw. den Elternbeiräten abgestimmt.

Andere Stadtratsmitglieder würden sich dem Antrag von Herrn Kelichhaus zwar grundsätzlich anschließen. Sie erwarten sich bezüglich der prozentualen Abstufungen jedoch konkrete Vorschläge über die Höhe.

Der Zeitpunkt für eine Änderung der Vorgehensweise wird von den meisten Stadtratsmitgliedern allerdings für zu spät angesehen. Es wird deshalb angeregt, bei der nächsten Erhöhung verschiedene Modelle (lineare und prozentuale Erhöhung, einkommensabhängige Staffelung) zu prüfen bzw. zur Diskussion zu stellen.

Im Ergebnis der Beratungen bringt Bürgermeister Janson entsprechend der Geschäftsordnung (vgl. § 29 Ziff. 2.2) zunächst den Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Umweltausschusses zur Abstimmung . Es ergeht folgender

Beschluss

Anpassung der jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2011 um jeweils 3,00 €:

Nutzungs-/Buchungszeit:                   Monatlicher Beitrag:      Erhöhter Beitrag für

im Durchschnitt täglich                              für 12 Monate im Jahr          2? - bis 3-jährige Kinder:

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð    61,00 €        73,00 €  
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð    63,00 €        75,00 €  
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð    65,00 €        77,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð    67,00 €        79,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð    69,00 €        81,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð    71,00 €        83,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð    73,00 €        85,00 €

Für die Betreuung in den Kinderkrippen:

Nutzungs-/Buchungszeit:                   Monatlicher Beitrag:


im Durchschnitt täglich                              für 12 Monate im Jahr

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð    113,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð    118,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð    123,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð    128,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð    133,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð    138,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð    143,00 €


Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung wird im bisherigen Umfang übernommen:

Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags
(dabei wird das jüngste in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).

Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung,
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit.

Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 8