Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Arnold vom gleichnamigen Architekturbüro und erklärt, dass heute keine Beschlussfassung vonnöten sei. Vielmehr solle die Möglichkeit bestehen, die Angelegenheit in den Fraktionen zu beraten, bevor in der Sitzung des Stadtrates am 18.02.2009 die notwendigen Entscheidungen getroffen werden.
Herr Arnold erläutert sodann die mit der Verwaltung bereits vorab erarbeitete Planung, die folgende wesentliche Eckdaten beinhaltet:
1. Erneuerung des Bereiches zwischen dem Kreuzungsbereich Ulmer Straße / Silcherstraße / Frauenstraße und den Einmündungen der Friedensstraße und der Straße „Zur Säge“.
Herr Arnold trägt vor, dass sich die Idee, den Umbauabschnitt der Ulmer Straße um diesen Bereich zu ergänzen, erst zu einem späteren Zeitpunkt ergeben habe. Die Idee sei aus unterschiedlichen Gründen allerdings sehr gut. Beispielsweise könnte dadurch die Geschwindigkeit des Verkehrs bereits vor dem Hauptgeschäftsbereich gebremst werden. Auch würden bei der vorgesehenen Gestaltung, siehe hierzu Entwurf Alt. f4, die Kosten für das ansonsten notwendige Provisorium durch die Zurücknahme der Straßenbreite in Höhe von ca. 20.000,-- € entfallen. Dies würde bedeuten, dass ein attraktives Straßenteilstück aufgrund der Kosten von ca. 40.000,-- € bei einem Verzicht auf den Gehwegumbau in die Straße „Zur Säge“ hinein für einen Mehrbetrag von „lediglich“ ca. 20.000,-- € zu realisieren sei.
2. Platzgestaltung von der Pizzeria Taormina, Ulmer Straße 16
Für den Platz vor der Pizzeria soll, so Herr Arnold, der gleiche Pflasterbelag wie
beim „großen“ Kreisverkehr verwendet werden. Damit wären auch beide Eingangs-
tore für den Geschäftsbereich diesbezüglich gleich gestaltet.
Durch die Sitzstufen am Mühlbach, die Pflanzung von drei Bäumen im Bereich des verschmälerten Fliederweges und die vorgesehene Verlegung von Granit in Streifen zum Mühlbach hin, könnte ein sehr attraktiver Bereich geschaffen werden.
Für eine komplette Belegung des Platzes mit Granit müsste mit Mehrkosten von ca. 17.000,-- € gerechnet werden. Sollte die Gestaltung, wie aufgezeigt, mit der Verlegung von Granit in Streifen zum Mühlbach hin und die Verlegung von Granit in Streifen im Bereich der vorgesehenen Wasserstellen realisiert werden, wäre mit Mehrkosten von jeweils ca. 2.700,-- € zu rechnen.
Nachdem nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass über die Sitzstufen am Mühlbach beispielsweise Kinder in den Mühlbach fallen, wird rein vorsorglich unter der Brücke ein Schutzgitter angebracht, das verhindern soll, dass insbesondere Kinder und andere Personen durch den Druck des Fließgewässers „fortgeschwemmt“ werden.
3. Neubau einer Holzbrücke als Ersatz für die abzubrechende Fußgängerbrücke
Die Planung sieht eine Holzbrücke vor, die auf drei Hauptstahlträgern und 6 fächerförmigen Nebenträgern aufgebaut werden soll. Als Belag sind, so Herr Arnold, sägerauhe Holzbohlen aus Eiche in Längsrichtung verlegt und ohne Rillen vorgesehen.
4. Einbringung von Wasserelementen
Herr Arnold berichtet, dass das vor der „St. Michaels Apotheke“ geplante Wasserelement wohl doch nicht realisiert werden könne. Nach Auskunft von Herrn Bürgermeister Janson habe sich der Grundstücks- und Gebäudeeigentümer gegen ein Wasserelement vor seinem Haus ausgesprochen. Herr Arnold greift jedoch gerne die Anregung aus dem Gremium auf, ob vor dem direkt südlich angrenzenden Gebäude, in dem eine Versicherung Büros habe, das gewünschte 2. Wasserelement installiert werden könnte.
Die Wasserelemente sollen in Zusammenarbeit mit einem Künstler evtl. als Natursteintröge ausgeführt werden.
5. Kostenberechnung
Herr Arnold gibt bekannt, dass sich auch nach dreiwöchiger konkreter Berechnung der Umbaukosten eine Bestätigung des ursprünglichen Betrages ergeben habe, den er als Haushaltsansatz zum Haushaltsplan 2009 genannt habe. Das bedeutet, dass bei den Baukosten insgesamt mit einem Betrag von ca. 840.000,-- € zu rechnen sein wird. Mit den Planungskosten von ca. 120.000,-- € ergibt dies eine Gesamtsumme von ca. 960.000,-- €.
Bei der üblichen Berechnung der Baukosten bezogen auf die umgestaltete Fläche ergibt sich somit ein Betrag von ca. 150,-- €/m².
6. Voraussichtlicher Zeitplan
Mit den Bauarbeiten soll bereits Mitte Mai begonnen werden, der Abschluss der Arbeiten ist für Mitte September vorgesehen, so Herr Arnold. Nachdem der Zeitplan sehr eng gesteckt sei, werde man auch selbstverständlich wiederum bei der Ausschreibung der Arbeiten eine Vertragsstrafe für zeitliche Verzögerungen vorsehen. Ferner werde man, wie schon dargestellt, die Bauarbeiten in drei Abschnitten ausführen, um eine gute Erreichbarkeit der Geschäfte auch während der Umbauphase sicherzustellen.
Der erste Bauabschnitt beginnt am Minikreisel und endet am Weihnachtsgäßchen.
Der zweite Bauabschnitt beginnt am Weihnachtsgäßchen und endet an der Frauenstraße.
Der dritte Bauabschnitt beginnt an der Frauenstraße und endet an der Friedensstraße.
Der Zeitplan ist derzeit sicherlich noch unverbindlich und muss noch exakt mit den Fachingenieuren abgestimmt werden, damit eine exakte Umsetzung dann auch gewährleistet ist.
Der Zeitplan ist eng, aber nicht illusorisch, so Herr Arnold.
Dringend ist eine zeitnahe Abstimmung mit der Regierung von Schwaben. Vor Baubeginn müsse zunächst eine vorzeitige Baufreigabe der Regierung von Schwaben vorliegen, wenn man nicht evtl. Zuschüsse der Städtebauförderung verlieren wolle.
Die Gremiumsmitglieder nehmen die Ausführungen von Herrn Arnold zustimmend zur Kenntnis. Konkret bedeutet dies, dass der nördlich der Kreuzung Ulmer Straße / Silcherstraße / Frauenstraße liegende Bereich bei dem Umbau der Ulmer Straße sofort umgestaltet werden soll, dass der Platz vor der Pizzeria nicht komplett mit Granitsteinen gepflastert werden soll und dass Herr Arnold die Planung von Wasserelementen weiter vorantreiben soll.
Seitens des Gremiums wird angeregt zu prüfen, ob auf den im Bereich der Pizzeria vorgesehenen Fahrradständer nicht eventuell komplett verzichtet werden könnte.
Bürgermeister Janson stellt dar, dass bezüglich des geplanten dritten Bauabschnittes noch geprüft werden muss, ob dessen gleichzeitige Realisierung aus beitragsrechtlicher Sicht auch ohne Nachteile möglich wäre.