Die von Bürgermeister Janson mittels Power-Point-Präsentation gegebenen Informationen zum Konjunkturpaket II können wie folgt zusammen gefasst werden:
Das Bundeskabinett hat am 27.01.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder beschlossen. Das Gesamtvolumen der zusätzlichen öffentlichen Mittel für Zukunftsinvestitionen von Ländern und Kommunen beträgt gut 13 Milliarden Euro. Davon trägt der Bund einen Anteil von maximal 75%, die Länder und Kommunen 25%.
Am 10.02.2009 gab die Bayer. Staatsregierung den Startschuss für zusätzliche Investitionen im Rahmen des Konjunkturprogramms II in Höhe von 1,96 Milliarden Euro. Die Mittel werden auf die Regierungsbezirke verteilt nach einem Schlüssel, der zu 75% die Einwohner und zu 25% die Finanzkraft zugrunde legt. Der Regierungsbezirk Schwaben erhält danach ca. 204 Millionen Euro. Die Mittel müssen in den Jahren 2009 bis 2011 verwendet werden. Im Jahr 2011 können Finanzhilfen nur für Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die noch 2010 begonnen wurden und bei denen im Jahr 2011 ein selbständiger Abschnitt des Investitionsvorhabens ausgeschlossen ist.
In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden sieht das Bayer. Programm folgende Förderbereiche für Kommunen vor:
1. Kommunale Bildung
Schwerpunkte sind:
? Energetische Sanierung von Schulen
? Energetische Sanierung von sonstigen Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und Weiterbildungseinrichtungen
? Behinderteneinrichtungen und Heime
2. Kommunale Infrastruktur
Schwerpunkte sind:
? Krankenhausbaumaßnahmen und Energieeinsparungen in Krankenhäusern
? Energetische Sanierung kommunaler Verwaltungsgebäude uns sonstiger Infrastruktur
? Städtebau und Dorferneuerung
? Breitbandförderung
? Lärmsanierung von kommunalen Straßen
? Hochwasserschutz
Auf ein Gießkannenprinzip wird nach Aussagen des Bayer. Staatsregierung bewusst verzichtet, da bei über 2.000 Gemeinden in Bayern nur so eine Konzentration auf zielführende Projekte und wirksame Impulse für den ländlichen Raum ebenso wie für die Ballungszentren gewährleistet werden kann. Die Zukunftsprojekte werden durch die Bezirksregierungen ausgewählt.
Die Kommunen können nun bis Ende März Anträge auf Aufnahme in das Konjunkturprogramm stellen. Dabei sind aussagekräftige Projektbeschreibungen ausreichend und noch keine Detailplanungen erforderlich. Die Regierungen sollen dann bis spätestens Ende April über die Aufnahme der Anträge in das Investitionsprogramm entscheiden. Die Frist Ende März ist keine Ausschlussfrist. Sollten die Kommunen mehr Zeit benötigen, kann dieser auch noch im April nachgereicht werden.
Finanzhilfen werden nur für zusätzliche Investitionsmaßnahmen gewährt. Die Zusätzlichkeit ist gegeben, wenn die abgerufenen Mittel nicht zur Finanzierung eines Investitionsvorhabens eingesetzt werden, dessen Gesamtfinanzierung bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert ist (Stichtag 27.01.2009).
Das Bayer. Staatsministerium des Innern hat mit Bekanntmachung vom 03.03.2009 Förderrichtlinien zur Umsetzung des Konjunkturpaketes zur energetischen Modernisierung der
Infrastruktur in Kommunen erlassen. Diese gliedern sich in Förderungen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz und Förderungen nach dem Investitionspakt 2009.
Anspruchsberechtigt sind bei Förderungen nach dem Investitionspakt 2009 nur Gemeinden mit besonders schwieriger Haushaltslage, insbesondere solche, die aufgrund ihrer Haushaltslage keine Kredite im erforderlichen Umfang für diese Maßnahmen aufnehmen können.
Für die Stadt Vöhringen bleibt danach allenfalls die Hoffnung, bei der Förderung nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz berücksichtig zu werden. Gefördert werden hierbei energetische Modernisierungen von
· Gebäuden der sozialen Infrastruktur wie Schulen, Kindertageseinrichtungen und überwiegend schulisch genutzte Sportstätten
· Bildungs- und Begegnungseinrichtungen kommunaler Träger sowie
· Kommunale Verwaltungsgebäude
Zuwendungsempfänger sind neben Gemeinden und Landkreisen auch private und kirchliche Träger. Das Gebäude muss sich dabei in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden und es muss regelmäßig beheizt werden.
Das Gebäude oder der Gebäudeteil ist dabei so zu modernisieren, dass die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und an den spezifischen Transmissionswärmeverlust für bestehende Gebäude nach § 9 Abs. 1 der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energiesparverordnung – EnEV vom 24. Juli 2007) in der jeweils geltenden Fassung eingehalten werden.
Mit der Ausführung der Maßnahmen darf grundsätzlich erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen werden.
Bei der energetischen Modernisierung können sonstige Maßnahmen mitgefördert werden, soweit sie im Vergleich zur energetischen Modernisierung untergeordnet sind; dazu gehören insbesondere
? Erneuerung der Anstriche und Böden
? notwendige Brandschutzmaßnahmen sowie
? Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von 87,5% der förderfähigen Kosten. Diese liegen bei Maßnahmen der energetischen Modernisierung bzw. einer Generalsanierung oder eines Ersatzneubaus bei 600 € je Quadratmeter beheizter Netto-Grundfläche der zu modernisierenden Gebäude oder Gebäudeteile. Bei sonstigen Maßnahmen sind Kosten bis zu 200 je Quadratmeter beheizter Netto-Grundfläche förderfähig.
Nachdem von den auf den Bezirk Schwaben bzw. den Landkreis Neu-Ulm entfallenden
Fördermitteln jeweils wiederum nur ein gewisser Anteil an die 17 Landkreiskommunen weiter gegeben wird, dürfen nach den Worten von Bürgermeister Janson bezüglich der Anzahl der Projekte und der Höhe der Bewilligung keine allzu großen Erwartungen in das Konjunkturprogramm gesetzt werden.
Bezüglich der Projektvorschläge der Stadtverwaltung, die für eine energetische Modernisierung nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz bei der Regierung von Schwaben angemeldet werden sollten, siehe hierzu nachfolgenden Top 9.